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Europawahl 2024

Fahne der Europäischen Union

Fahne der Europäischen Union, © Colourbox

16.02.2024 - Artikel

Die Abgeordneten vertreten die Interessen der Unionsbürgerinnen und –bürger auf europäischer Ebene. Das Europäische Parlament wird gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber der EU tätig und übt auch gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Außerdem wählt es den Präsidenten bzw. die Präsidentin und die Mitglieder der Europäischen Kommission, die dem Parlament Rechenschaft ablegen muss.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

In Deutschland findet diese Wahl am 9. Juni 2024 statt. Im Ausland lebende Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen per Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Deutsche, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union leben, können entweder nach den dort geltenden Vorschriften an der Wahl der Abgeordneten ihres Aufenthaltsstaates oder per Briefwahl an der Wahl der deutschen Abgeordneten teilnehmen, jedoch nicht beides.

Weitere Informationen finden Sie in der Wahlbekanntmachung und unter diesem Link.

Hinweis für Wahlteilnehmende in den Philippinen

Für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (Europawahl) haben Sie die Möglichkeit, für den Erhalt und die Rücksendung Ihrer Briefwahlunterlagen den amtlichen Kurierweg mitzubenutzen.

Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs und ggf. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an Sie ist die Haftung des Auswärtigen Amts für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Beförderung oder Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Eine Nachverfolgung der Sendung ist nicht möglich. Der Kurierweg ist nicht unbedingt schneller als der gewöhnliche Postweg. Die Entscheidung, den Kurierweg mitzubenutzen, liegt allein bei Ihnen.

Versand der Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten

Die Wahlämter werden die Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab dem 22. April 2024 versenden. Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrem Wahlamt.

Für Wählende, die aus einem außereuropäischen Gebiet wählen wollen, geschieht dies grds. per Luftpost (vgl. § 27 Abs. 4 Satz 4 EuWO). Es besteht alternativ die Möglichkeit, stattdessen hierfür den Kurierweg des Auswärtigen Amts in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie für die Mitbenutzung des Kurierwegs die folgenden Punkte und machen Sie Ihr Wahlamt hierauf aufmerksam:

  1. Bitte informieren Sie die Botschaft per E-Mail mit dem Betreff „Europawahl 2024“, dass Sie mit Ihrem Wahlamt die Übersendung der Wahlunterlagen auf dem amtlichen Kurierweg vereinbart haben, damit wir Sie nach Eingang der Unterlagen kontaktieren können.
  2. Weisen Sie das Wahlamt darauf hin, dass die Wahlunterlagen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden müssen, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und mit dem Namen des Wahlberechtigten versehen ist. Dieser Umschlag muss in einem weiteren, für den Versand innerhalb Deutschlands frankierten Briefumschlag vom Wahlamt an folgende Adresse geschickt werden:

    Auswärtiges Amt
    für Botschaft Manila
    Kurstraße 36
    10117 Berlin
  3. Diese Sendungen werden auf dem regulären amtlichen Kurierweg an die Botschaft versandt; die Übermittlung erfolgt lediglich einmal wöchentlich.
  4. Die Botschaft legt die Sendung zur Abholung durch Sie bereit, leitet sie jedoch nicht innerhalb der Philippinen an Sie weiter. Wenn Sie eine Kontaktadresse hinterlegt haben, werden Sie über den Eingang der Unterlagen benachrichtigt.

​​​​​​​Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen an die Wahlämter

Auf Wunsch kann die Botschaft Ihren ausgefüllten Wahlbrief über den Kurierweg an das Wahlamt versenden. Letztmöglicher Termin zur Abgabe der Unterlagen bei der Botschaft Manila ist der 27. Mai 2024.

Es steht Ihnen frei, stattdessen auf eigene Kosten private Kurierdienste zu nutzen, damit Ihr Wahlbrief rechtzeitig zum 9. Juni 2024 beim Wahlamt vorliegt.


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