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Information für Rentenempfänger

Фото пожилой пары на прогулке

Пожилая пара на прогулке, © colourbox.com

Artikel

Lebensbescheinigung

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Hinweise die Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und der gesetzlichen Unfallversicherung betreffen. Angaben zu Regelungen anderer Versorgungsträger, wie Betriebs- oder Privatrenten, sind hier nicht enthalten.

Wichtiger Hinweis:

Ab dem Jahr 2024 wird der digitale Lebensnachweis erstmals weltweit angeboten. Die Teilnahme an diesem digitalen Verfahren ist für die rentenberechtigten Personen freiwillig. Neben dem digitalen Lebensnachweis bleibt die Möglichkeit der papiergebundenen Lebensbescheinigung bestehen.

Wenn Sie Anspruch auf eine Rentenzahlung der deutschen gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben, werden Sie einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen. Dies erfolgt regelmäßig zusammen mit der Anpassungsmitteilung Ihrer Rentenhöhe. Der jährliche Lebensnachweis kann ab dem Jahr 2024 weltweit wahlweise physisch per Formblatt oder digital erbracht werden; die Botschaft empfiehlt Ihnen die Nutzung des digitalen Verfahrens.

Nähere Informationen zum Formblatt Lebensbescheinigung (LB) und dem digitalen Lebensnachweis (DLN) finden Sie hier:

Bitte beachten Sie: Wenn Sie zwecks Bestätigung der Lebensbescheinigung eine Bestätigungsstelle aufsuchen möchten, können Sie die Lebensbescheinigung auch bei den Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland sowie ausländischen Behörden an Ihrem Wohnort beglaubigen lassen - dazu zählen auf den Philippinen explizit: Gemeinde-/Stadtverwaltung (Barangay), Polizei, Banken Krankenhäuser/ Rotes Kreuz. Sie müssen nicht unbedingt eine deutsche Auslandsvertretung aufsuchen.

Die Botschaft empfiehlt die vorrangige Nutzung des digitale Verfahrens (DLN), welches Sie sicher, kostenfrei und bequem von zuhause nutzen können, unabhängig von Feiertagen und Öffnungszeiten. Sie können den Nachweis unkompliziert per QR-Code über Ihr Smartphone/ Tablett erbringen. Dieses Verfahren ist insbesondere auch vor dem Hintergrund vorteilhaft, da einige Behörden teilweise keine Bestätigung vornehmen. Das Schreiben „Digitaler Lebensnachweis“ inklusive QR-Code wird Ihnen zusammen mit der Anpassungsmitteilung der Rentenzahlung und der papiergebundenen Lebensbescheinigung zugesandt.

Wenn Sie für die Bestätigung des Formblatts für die Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung bzw. beim Rentenservice der Deutschen Post zur Deutschen Botschaft nach Manila oder zu den deutschen Honorarkonsuln kommen möchten, wenden Sie sich bitte persönlich während der jeweiligen Besucherzeiten an die deutsche Botschaft / den deutschen Honorarkonsul. Die Servicezeiten der Botschaft sind Dienstag bis Freitag, zwischen 8:00 Uhr und 9:30 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Bestätigung des Formblatts persönlich erscheinen müssen. Neben dem ausgefüllten Formular brauchen Sie ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (z. B. Reisepass, Personalausweis).

Hinweis: Sollten Rentenberechtigte bis Mitte August kein Formular der Lebensbescheinigung erhalten haben, können Ersatz-Vordrucke hier auch direkt beim Renten Service entweder im Internet in verschiedenen Sprachen heruntergeladen oder telefonisch oder per Fax angefordert werden:

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die deutsche Botschaft in Manila weder bei der Vervollständigung Ihres Rentenantrags behilflich sein, noch Fragen zur Rentenversicherung beantworten kann. Bei Rückfragen wenden Sie sich daher direkt an die Deutsche Rentenversicherung. Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Hinterbliebenenrente

Informationen der Deutschen Rentenversicherung zur Hinterbliebenenrente können Sie hier einsehen.

Bitte beachten Sie auch hier, dass Ihnen die deutsche Botschaft in Manila beim Ausfüllen Ihres Rentenantrags helfen, noch Fragen zur Rentenversicherung beantworten kann.

Rentenbesteuerung im Ausland

Das Finanzamt in Neubrandenburg ist das zuständige Finanzamt für die Rentnerinnen und Rentner im Ausland.

Seit dem 1. Januar 2005 gelten neue Bestimmungen zur Besteuerung von Renten. Dies betrifft auch Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland. Wenn Sie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber Rentenzahlungen erhalten, ist das Finanzamt Neubrandenburg für Sie zuständig. Anhand Ihrer Steuererklärung prüft das Finanzamt unter Berücksichtigung der mit Deutschland geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen, ob und wie viel Steuern Sie in Deutschland zahlen müssen.

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