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Hilfe für deutsche Staatsangehörige
Rettungsring, © colourbox.de
Allgemeine Hinweise
Jährlich unternehmen tausende deutsche Touristen eine Reise auf die Philippinen. Nicht wenige geraten dabei unverschuldet in Notsituationen, in denen sie die Hilfe der deutschen Botschaft in Anspruch nehmen müssen. Lesen Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts, von wem Sie Hilfe erwarten können, was Sie selbst tun können und wie die Hilfe in typischen Situationen aussieht.
Auswärtiges Amt: Nothilfe im Ausland
Da zwischen Deutschland und den Philippinen kein Sozialversicherungsabkommen für den Bereich der Krankenversicherung besteht, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht die Kosten Ihrer medizinischen Versorgung auf den Philippinen. Die Botschaft rät daher dringend, eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen.
Geld- oder Passverlust
Sie brauchen Geld und/oder möchten Ihre Kreditkarten sperren lassen? Wurden Ihre Urlaubskasse und Kreditkarten gestohlen, können Sie sich über die folgenden Geldtransferdienste innerhalb kürzester Zeit (ca. 1 Stunde) Bargeld aus Deutschland überweisen lassen. Informationen finden Sie hierzu u.a. bei ReiseBank und Western Union
Deutsche Kredit- und Handykarten können Sie unter der folgenden Telefonnummer in Deutschland sperren lassen: 01149-116-116.
Telefonnummern Ihrer Freundinnen/Freunde und Verwandten in Deutschland finden Sie über die Webseite der Telefonauskunft.
Eine Liste mit Zugangsnummern für R-Gespräche, die vom Empfänger gezahlt werden, zur Kontaktaufnahme mit Freundinnen/Freunden und Verwandten in Deutschland finden Sie auf der Webseite der Deutschen Telekom.
Was tun bei Passverlust? Bitte beschaffen Sie sich einen Polizeibericht, der die Umstände des Verlusts erläutert. In jedem Fall müssen Sie bei der Deutschen Botschaft Manila einen neuen Reisepass beantragen.
In Notfällen kann Ihnen innerhalb weniger Tage ein vorläufiger Reisepass mit begrenzter Gültigkeitsdauer (bis zu einem Jahr) ausgestellt werden. Zusätzlich zur Vorlage der für einen regulären Passantrag erforderlichen Unterlagen bitten wir um Vorlage eines Flugtickets und anderer geeigneter Nachweise, aus denen der dringende, unaufschiebbare Reisegrund hervorgeht.
Wenn Sie bei der Deutschen Botschaft einen Passverlust melden, wird dieser Pass in das Fahndungsregister des BKA aufgenommen. Sollten Sie den Pass zu einem späteren Zeitpunkt wiederfinden, melden Sie dies bitte umgehend der Behörde, die diesen Pass ausgestellt hat. Von Reisen mit einem wiedergefundenen Pass wird dringend abgeraten!
Krankheit/Unfall
Im Krankheitsfall oder nach einem Unfall sind Angaben zur Ihrer (Reise-) Krankenversicherung erforderlich. Bei Bedarf kann die Botschaft den ersten Kontakt zur Versicherung in Deutschland oder mit einer lokalen Ärztin/ einem lokalen Arzt bzw. Krankenhaus herstellen.
Festnahme
Die lokalen Behörden sind verpflichtet, die Botschaft umgehend zu unterrichten, wenn eine deutsche Staatsangehörige/ein deutscher Staatsangehöriger festgenommen wurde. Bestehen Sie bei einer Verhaftung darauf, die Deutsche Botschaft Manila informieren zu können. Sie können sich nur durch einen vor Ort zugelassenen Rechtsbeistand vor Gericht vertreten lassen. Dies kann auch eine Pflichtverteidigerin/ein Pflichtverteidiger sein, die/der für ihre/seine Tätigkeit keine Gebühren verlangt. Falls Sie eine Pflichtverteidigerin/einen Pflichtverteidiger nicht für ausreichend halten, müssen Sie auf eigene Kosten einen Rechtsbeistand Ihrer Wahl beauftragen.
Eine Konsularbeamte/Ein Konsularbeamter der Botschaft darf inhaftierte Landsleute im Gefängnis besuchen und mit ihnen korrespondieren. Sie/Er vergewissert sich, welche Gründe für die Verhaftung vorliegen, ob die Behandlung korrekt ist und ob die Verpflegung und gesundheitliche Betreuung ausreichend sind. Auf Wunsch unterrichtet sie/er Angehörige und leitet deren Geldüberweisungen weiter.
Eine Einflussnahme auf das Strafverfahren ist der Botschaft nicht möglich.
Todesfall
Stirbt eine Angehörige/ein Angehöriger oder Freundin/Freund, ist das ein Grund zur Trauer. Bei Todesfällen im Ausland kommen zu der Trauerphase oft noch zusätzliche organisatorische Fragen auf, die geklärt werden müssen.
Wenn Sie z.B. eine Überführung nach oder eine Urnenbestattung in Deutschland wünschen, so gilt es einige Dinge zu beachten. Die Botschaft hilft Ihnen dabei - kontaktieren Sie uns bitte.
Verstirbt eine deutsche Person eines natürlichen Todes im Amtsbezirk der Deutschen Botschaft Manila, wird die Rechts- und Konsularabteilung in den meisten Fällen durch Familienangehörige (Ehefrau/Ehemann/Kinder) und auch von den Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern über das Ableben informiert.
Es wird um Einreichung folgender Dokumente gebeten:
- Beglaubigte Kopie der philippinischen Sterbeurkunde
- Original des deutschen Reisepasses
- Unterlagen zur deutschen Rentenversicherung
- Liste mit Kontaktangaben von Verwandten in Deutschland.
Sobald diese Unterlagen bei der Botschaft vorliegen, werden folgende deutsche Behörden schriftlich entsprechend informiert:
- Standesamt I in Berlin (wegen Meldung an das zuständige Geburtsstandesamt);
- Deutsche Rentenversicherung;
- Zuständige Passbehörde und ggf. auch Meldebehörde.
Sofern die in Deutschland wohnhaften Verwandten von den auf den Philippinen lebenden Familienangehörigen nicht entsprechend informiert wurden, wird die Botschaft über das Auswärtige Amt in Berlin das Bundeskriminalamt bitten, die in Deutschland lebenden Familienangehörigen zu informieren. Dies erfolgt in der Regel durch die Polizei vor Ort.
Nach Erledigung des oben genannten Schriftwechsels wird der Witwe/dem Witwer/den Kindern der amtlich entwertete Reisepass der/des Verstorbenen und die beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde (zwecks ggf. Beantragung von Hinterbliebenenrente) wieder zur Verfügung gestellt.
Verstirbt eine deutsche Staatsangehörige/ein deutscher Staatsangehöriger eines unnatürlichen Todes (z. B. Unfall), wird die Rechts- und Konsularabteilung von der philippinischen Polizei (Philippine National Police) bzw. durch Familienangehörige (Ehefrau/Ehemann/Kinder) und auch von den Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern über das Ableben informiert.
Es ist besonders wichtig, Familienangehörige/Lebenspartnerinnen/Lebenspartner darauf aufmerksam zu machen, dass die deutsche Rentenversicherung unverzüglich vom Ableben einer Rentenempfängerin/eines Rentenempfängers zu informieren ist. Das ist nicht die Aufgabe der Botschaft, sondern der Familie/Lebenspartnerinnen/Lebenspartner.
Geschieht dies nicht bzw. werden keine Angaben zur Rentenversicherung (einschließlich der Versicherungsnummer) gemacht, kommt es zu Überzahlung der Rente. Die Botschaft hat keine Möglichkeit festzustellen, bei welcher Rentenversicherung eine Rentnerin/ein Rentner versichert ist/war.