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Beschaffung von standesamtlichen Urkunden

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Philippinische Personenstandsurkunden: können von Ihnen eigenständig bei dem zuständigen philippinischen zentralen Standesamt oder mit Hilfe eines privaten Anbieters beschafft werden. Leider kann Ihnen die deutsche Botschaft bei der Beschaffung nicht behilflich sein.

Lokale Standesämter sind verpflichtet, das zentrale Standesamt (PSA) in Manila über den Sterbefall zu informieren. Die Sterbeurkunde kann dann durch die Angehörigen oder deren Vertreter im online-Verfahren unmittelbar bei dem zentralen Standesamt der Philippinen (Philippine Statistics Office –PSA-, Office of the Civil Registrar General) beantragt werden.

Die Website lautet: http://www.psaserbilis.com.ph

Darüber hinaus steht Ihnen frei einen lokalen Rechtsanwalt mit der Beschaffung der Urkunde zu beauftragen. Eine Liste von Rechtsanwälten finden Sie hier.

Die Botschaft hat die Legalisation von Personenstandsurkunden aus den Philippinen zum 02.09.2024 wieder aufgenommen, nachdem festgestellt werden konnte, dass durch ein verbessertes Personenstands- und Urkundenwesen die Voraussetzungen dafür wieder vorliegen. Ob die zu beschaffende philippinische Urkunde dieser Förmlichkeit unterliegt, sollten Sie zunächst mit der anfordernden Behörde klären. Weitere Informationen zum Legalisationsverfahren können Sie hier finden.

Deutsche Personenstandsurkunden: werden immer jeweils von dem Standesamt in Deutschland ausgestellt, welches seinerzeit die Beurkundung des Standesfalles vorgenommen hat. Falls Sie also eine deutsche Geburts-/Heirats-oder Sterbeurkunde benötigen, wenden Sie sich bitte immer direkt an das ausstellende Standesamt in Deutschland und fordern dort die notwendigen Exemplare direkt an.

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