Namenserklärung und -änderung
Bevor Sie einen deutschen Reisepass beantragen, muss die Namensführung geklärt werden. Wenn Sie eine deutsche Geburtsurkunde besitzen, dann steht der Name in der Regel fest. Wenn Sie nur eine ausländische Geburtsurkunde besitzen, dann ist der dort eingetragene Name nicht immer nach deutschem Recht gültig.
Es kann sein, dass nach deutschem Recht noch gar kein Name besteht und erst erklärt werden muss. Es kann auch sein, dass nach deutschem Recht ein Name feststeht, aber nicht mit dem Namen übereinstimmt, der in der ausländischen Geburtsurkunde eingetragen ist. Dann ist unter Umständen eine Änderung des Namens nach deutschem Recht möglich. Auch dies erfordert eine separate Namenserklärung.
Eine Namenserklärung ist auch nach Eheschließung oder Scheidung nötig, falls ein neuer Ehename gebildet oder ein vorheriger Ehename abgelegt werden soll.
Sie können die Namenserklärung bei der Deutschen Botschaft Manila abgeben. Die Namenserklärung wird jedoch erst wirksam, wenn sie dem für Sie zuständigen Standesamt in Deutschland zugeht.
Achtung!
Die Hinweise der Deutschen Botschaft Manila zum Namensrecht beziehen sich auf den Großteil der hier vorkommenden Routinefälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Namensrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich. Die Hinweise dienen daher lediglich zu Ihrer Orientierung und ersetzen weder eine rechtliche Beratung, noch nehmen sie die Entscheidung des zuständigen Standesamtes in Deutschland vorweg. Sollte Ihr Fall hier nicht abgedeckt sein, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft Manila.