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Zoll

Deutsches Zollabzeichen © Bundeszollverwaltung
Philippinische Zollvorschriften
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Deutsche Botschaft keine verbindlichen Auskünfte zu den philippinischen Zollbestimmungen erteilen kann.
Ohne Deklaration darf Bargeld nur in begrenzter Menge (max. 50.000 PHP oder 10.000 USD oder deren Äquivalent in anderen Währungen) aus- oder eingeführt werden. Die Einhaltung wird u.a. mit speziell ausgebildeten Hunden kontrolliert.
Achtung: Schon der Besitz geringer Drogenmengen ist strafbar und kann zu hohen Freiheitsstrafen führen.
Weitere Importverbote bestehen insbesondere für:
- Nachtsichtgeräte
- Waffen, Waffenteile und Munition, auch wenn sie nur dekorativen Charakter haben (z.B. Amulette in Waffenform, die überall angeboten werden)
- Subversive, obszöne oder pornographische Materialien
- Medikamente oder medizinische Geräte zur Durchführung einer Abtreibung
Aktuelle Informationen zu den philippinischen Zollbestimmungen finden Sie auf der Webseite der zuständigen philippinischen Zollbehörde „Bureau of Customs“.
Deutsche Zollvorschriften
Für detaillierte Auskünfte zu den Zollvorschriften Deutschlands wenden Sie sich bitte direkt an den Deutschen Zoll:
Deutscher Zoll
Anmeldung für Barmittel
Anmeldung für Barmittel von 10.000 EUR oder mehr bei Reisen in oder aus der EU
Alle Personen, die mit 10.000,- EUR oder mehr Barmittel in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen seit 15. Juni 2007 diesen Betrag beim Zoll anmelden. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.
Alle Informationen sowie der Anmeldevordruck und die Merkblätter sind auf der Seite des Deutschen Zolls eingestellt: Deutscher Zoll
Reisen mit Haustieren
Planen Sie, mit Ihrem Haustier/Ihren Haustieren von den Philippinen nach Deutschland zu reisen? Für Informationen zu den Vorschriften und Prozessen klicken Sie bitte auf die folgenden Links:
- Homepage der Europäischen Kommission
- Homepage des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat bezüglich der Einreiseregelungen der Europäischen Union
- Homepage des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat bezüglich Drittländer
Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer
Werden in Deutschland Waren von einem Kunden mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union erworben und exportiert, so kann die in Deutschland gezahlte Mehrwertsteuer von 19 % (MWSt) zurückerstattet werden. Hierbei handelt es sich um eine Steuererleichterung des deutschen Staates gegenüber dem Verkäufer, die von den meisten Geschäften an den Kunden weitergegeben wird. Eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht.
Bitte beachten Sie, dass eine Ausfuhrbescheinigung ausschließlich für in Deutschland gekaufte Waren erteilt werden kann und nicht für Waren, die in anderen EU-Ländern erworben wurden.
Was muss ich tun, um die Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen?
- Bereits beim Kauf der Ware in Deutschland muss der Kunde dem Verkäufer mitteilen, dass die Ware zur Ausfuhr ins außereuropäische Ausland bestimmt ist. Es wird dann eine Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung ausgestellt. Viele Geschäfte haben die Mehrwertsteuerrückerstattung dem Tax Free Shopping Service übergeben. In diesen Fällen erhalten Sie anstelle der Ausfuhrbescheinigung einen „Tax Free Shopping Check“.
- Bei der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland müssen diese Vordrucke zusammen mit Ihrem Reisepass (als Nachweis Ihres außereuropäischen Wohnsitzes) sowie den erworbenen Waren im Originalzustand den deutschen Zollbehörden vorgelegt werden, damit die Ausfuhr bestätigt werden kann. Da die Gegenstände im Original vorgezeigt werden müssen, sollten sie im Handgepäck mitgeführt werden, da die Zollstelle häufig hinter der Gepäckaufgabe angesiedelt ist. Bitte beachten Sie, dass die Verbringung der Gegenstände ins Ausland vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Erwerb folgt, erfolgt sein muss.
- Anschließend müssen die Ausfuhrbescheinigungen an das jeweilige Geschäft übersandt werden, in dem die ausgeführten Waren gekauft wurden. Sollten Sie einen Tax Free Shopping Check erhalten haben, so können Sie die Mehrwertsteuerauslagen möglicherweise bar zurückerhalten, da diese Agentur mehrere Büros an größeren Flughäfen besitzt. Anderenfalls müssen die Schecks an die auf der Rückseite der Schecks angegebenen Adresse geschickt werden. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Kontonummer bzw. Ihre Kreditkartennummer anzugeben.
Ausfuhrbescheinigung durch eine deutsche Auslandsvertretung (in begründeten Ausnahmefällen)
Nur in seltenen, begründeten Ausnahmefällen, wenn das Einholen der Bestätigung auf dem Ausfuhrformular bei einem deutschen Zollamt bei der Ausreise nicht möglich und nicht zumutbar war, kann die Ausfuhrbestätigung durch die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung erteilt werden.
Antragstellende müssen dafür die folgenden Unterlagen vorlegen:
- die gekauften Waren (ungetragen bzw. unbenutzt, originalverpackt und mit Preisschild),
- den Reisepass mit eingetragenem Wohnsitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware,
- die Originalrechnungen mit Ausfuhrvordrucken oder Tax Free Shopping Checks
- die genutzten Tickets als Nachweis des Aufenthalts in Deutschland
Die Gebühr für die Erteilung von Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen beträgt EUR 34,07 für jede einzelne Rechnung.
Bitte beachten Sie, dass eine Ausfuhrbescheinigung ausschließlich für in Deutschland gekaufte Waren erteilt werden kann und nicht für Waren, die in anderen EU-Ländern erworben wurden.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass ein solcher Fall auf Sie zutrifft, füllen Sie bitte das Antragsformular aus und senden Sie es als PDF-Datei per E-Mail an die Botschaft.