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Zoll

Zollabzeichen auf einer grünen Jacke

Deutsches Zollabzeichen, © Bundeszollverwaltung

Artikel

Philippinische Zollvorschriften

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Deutsche Botschaft keine verbindlichen Auskünfte zu den philippinischen Zollbestimmungen erteilen kann.

Ohne Deklaration darf Bargeld nur in begrenzter Menge (max. 50.000 PHP oder 10.000 USD oder deren Äquivalent in anderen Währungen) aus- oder eingeführt werden. Die Einhaltung wird u.a. mit speziell ausgebildeten Hunden kontrolliert.

Achtung: Schon der Besitz geringer Drogenmengen ist strafbar und kann zu hohen Freiheitsstrafen führen.

Weitere Importverbote bestehen insbesondere für:

  • Nachtsichtgeräte
  • Waffen, Waffenteile und Munition, auch wenn sie nur dekorativen Charakter haben (z.B. Amulette in Waffenform, die überall angeboten werden)
  • Subversive, obszöne oder pornographische Materialien
  • Medikamente oder medizinische Geräte zur Durchführung einer Abtreibung

Aktuelle Informationen zu den philippinischen Zollbestimmungen finden Sie auf der Webseite der zuständigen philippinischen Zollbehörde „Bureau of Customs“.

Deutsche Zollvorschriften

Für detaillierte Auskünfte zu den Zollvorschriften Deutschlands wenden Sie sich bitte direkt an den Deutschen Zoll:
Deutscher Zoll

Anmeldung für Barmittel

Anmeldung für Barmittel von 10.000 EUR oder mehr bei Reisen in oder aus der EU
Alle Personen, die mit 10.000,- EUR oder mehr Barmittel in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen seit 15. Juni 2007 diesen Betrag beim Zoll anmelden. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.

Alle Informationen sowie der Anmeldevordruck und die Merkblätter sind auf der Seite des Deutschen Zolls eingestellt: Deutscher Zoll

Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer

Sie möchten Deutschland besuchen und dort auch Souvenirs kaufen? Dann kann Ihnen unter bestimmten Umständen die in Deutschland einbehaltene Mehrwertsteuer zurückerstattet werden.

Hierzu müssen Sie bereits beim Kauf die Verkaufenden darüber informieren, dass Sie die Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer beantragen möchten. Die Verkäuferin oder der Verkäufer kann Ihnen dann das Antragsformular ausfüllen.

Bei Ihrer Ausreise aus Deutschland, zum Zeitpunkt des Eincheckens, ist es erforderlich, dass Sie darauf hinweisen, dass Sie noch gekaufte Waren haben, die dem Zoll zur Ausfuhr vorgelegt werden müssen. Nach dem Einchecken müssen Sie mit den Waren beim Zoll vorsprechen, der die Ausfuhr bestätigt und das Gepäck annimmt. Waren, die im Handgepäck mitgeführt werden können beim Zoll nach der Sicherheitskontrolle zur Ausfuhr deklariert werden. Bitte legen Sie die gekauften Waren zusammen mit Ihrem Reisepass und dem Flugticket der Zollstelle vor. Sie erhalten dann kostenfrei einen Stempel auf das o.a. Formular, ohne den eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer nicht möglich ist.

Das so abgestempelte Formular übersenden Sie danach an die auf dem Formular angegebene Adresse.
Bitte beachten Sie, dass Sie gegenüber der Zollstelle Ihren Wohnsitz auf den Philippinen nachweisen müssen.

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