Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Überprüfung philippinischer Urkunden

Apostille

Apostille, © www.apostille-service.de

06.01.2022 - Artikel

Hintergrund

Die Botschaft musste feststellen, dass die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden (z.B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Gerichtsurteile) aus den Philippinen bis auf weiteres nicht gegeben sind. Die Philippinen sind am 12.09.2018 dem Haager Apostilleübereinkommen beigetreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat jedoch einen Einspruch gegen den Beitritt der Philippinen erklärt, so dass von den Philippinen ausgestellte Apostillen für den deutschen Rechtsbereich keine Wirkung entfalten.

Es gibt jedoch die Möglichkeit einer Überprüfung philippinischer Personenstandsurkunden und Gerichtsurteile auf formale Echtheit und inhaltliche Richtigkeit, falls dies eine Behörde in Deutschland oder eine Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland für erforderlich hält. Die Inlandsbehörde kann in diesen Fällen ein Amtshilfeersuchen an die Botschaft richten. Dazu muss sie die philippinische Urkunde im Original beifügen und konkrete Fragen stellen bzw. um Globalüberprüfung ersuchen. Von Privatpersonen kann eine Urkundenprüfung dagegen nicht veranlasst werden.

Verfahrensablauf

Die Botschaft kann die gewünschten Überprüfungen nicht mit eigenem Personal durchführen, sondern muss sich dabei auf die Erkundigungen von spezialisierten Auskunftsparteien und sonstigen Vertrauenspersonen stützen. Die abschließende Bewertung und Stellungnahme erfolgt durch die Konsularbeamten der Botschaft.
Die Bearbeitungsdauer für die Überprüfung beträgt nach bisherigen Erfahrungen drei bis vier Monate. Die Botschaft wird den Eingang des Amtshilfeersuchens bestätigen und nach ca. zwei Monaten einen Zwischenbescheid an die ersuchende Behörde erteilen. Auf Grund des hohen Geschäftsanfalls werden keine weiteren Sachstandsanfragen durch die Botschaft beantwortet.

Die Kosten für die Überprüfung (unabhängig von der Anzahl der zu überprüfenden Urkunden) belaufen sich derzeit auf 16.000,- PHP (zu zahlen in PHP zum aktuellen Wechselkurs der Zahlstelle der Botschaft).
Hierfür wird um Übersendung einer Kostenübernahmeerklärung über 300,- € durch die ersuchende Behörde gebeten. Dieser wird (als Kostenschuldnerin) nach Abschluss der Urkundenüberprüfung ein Festsetzungsbescheid übersandt.
Hinweis:
Die inländischen Behörden können zur Übermittlung ihrer Amtshilfeersuchen an die Botschaft den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amtes mitbenutzen, die Anschrift lautet:

Auswärtiges Amt
für Bo. Manila
Kurstr. 36
10117 Berlin

Privatpersonen steht der Kurierweg nicht zur Verfügung.

Unterlagen

Es werden nur Personenstandsurkunden, die vom Hauptstandesamt der Philippinen PSA (Philippine Statistics Authority), vormals NSO, auf fälschungshemmendem farbigem und nummeriertem Sicherheitspapier ausgestellt wurden, berücksichtigt. Es handelt sich dabei um Mikroverfilmungen der Originale aus den lokalen Standesämtern. Personenstandsurkunden von lokalen Standesämtern (LCR) werden nicht anerkannt. Eine Überbeglaubigung oder Apostillierung der Personenstandsurkunden durch das philippinische Außenministerium und Übersetzungen sind nicht erforderlich.

Wichtig:
Alle Unterlagen werden im Original benötigt. Zu jedem Originaldokument muss jeweils eine Fotokopie eingereicht werden. Wir bitten von der Einreichung nicht erforderlicher Unterlagen abzusehen.
Für die Überprüfung sind folgende Unterlagen – in der hier aufgeführten Reihenfolge – einzureichen:

  • eine Geburtsurkunde ausgestellt vom Hauptstandesamt PSA (Philippine Statistics Authority)

  • eine PSA-Index-Bescheinigung (für Personen über 18 Jahre), nicht älter als 6 Monate; Hinweis: Die PSA-Index-Bescheinigung ist ein Auszug aus den Nationalen Heiratsregistern – für ledige Personen stellt das PSA ein CENOMAR (Certificate of No Marriage = Ledigkeitsbescheinigung) aus. Sollte die Person bereits verheiratet sein bzw. gewesen sein, ist die Vorlage eines CEMAR (Advisory on Marriages) erforderlich (NICHT ZU VERWECHSELN MIT DER HEIRATSURKUNDE!).

  • zwei (2) Passfotos und ein Ganzkörperfoto (13 x 18 cm) des/der philippinischen Urkundeninhabers/Urkundeninhaberin

  • Zustimmungserklärung (im Original unterschrieben) des/der philippinischen Urkundeninhabers/Urkundeninhaberin zur Überprüfung gem. anliegendem Muster

  • Kopie des Reisepasses der zu überprüfenden Person - mit Unterschrift des Passinhabers/der Passinhaberin

  • eine eigenhändig unterschriebene Erklärung der zu prüfenden philippinischen Person in englischer Sprache zu den Anschriften auf den Philippinen ab dem 15. Lebensjahr bzw. bei Kindern ab Geburt (gem. anliegendem Muster). Detaillierte Angaben zur Adresse sowie ggf. „nearest landmark“ sind unbedingt erforderlich – ggf. ist eine Skizze einzureichen. Bitte beachten Sie, dass eine sogenannte „Barangay Clearance“ nicht ausreichend und nicht gefordert ist.

  • Sollte eine Vorehe bestanden haben, ist die Heiratsurkunde sowie der Nachweis über die Auflösung der Vorehe beizufügen – z.B. Annullierungsurteil nebst Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des früheren Ehepartners.

  • Taufschein der zu prüfenden Person

  • Grundschulzeugnis (Elementary School Permanent Record / Form 137) der zu prüfenden Person. Bitte keine Zeugnisse der weiterführenden Hochschule oder College-/Universitätszeugnisse einreichen.

  • Heiratsurkunde der Eltern des/der philippinischen Urkundeninhabers/Urkundeninhaberin, ausgestellt entweder durch PSA oder LCR (falls die Eltern nicht verheiratet sind, ist die PSA-Indexbescheinigung der Mutter einzureichen)

  • jeweils 2 Passfotos der Eltern (ggf. durch Sterbeurkunde, ausgestellt durch PSA oder LCR, zu ersetzen)

  • Geburtsurkunde ggf. vorhandener Geschwister (keine Originale, einfache Kopien genügen hier), ausgestellt durch PSA oder LCR

  • Geburtsurkunde von ggf. vorhandenen Kindern

Sollte eine (ggf. auch spätere) Einreise eigener Kinder in das Bundesgebiet beabsichtigt sein, sind zusätzlich folgende Unterlagen der Kinder einzureichen:

  • Taufschein

  • Grundschulzeugnis (Elementary Form 137)

  • Adresserklärung gem. anliegendem Muster

  • zwei (2) Passfotos und ein Ganzkörperfoto

Hinweis:

Unvollständige Amtshilfeersuchen können aus Kapazitätsgründen nicht bearbeitet werden, sie werden zur Vervollständigung an die inländische Behörde zurückgesandt.

Wir haben die hier aufgeführten Informationen mit größter Sorgfalt für Sie zusammengestellt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen können.

nach oben