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Antrag auf nationales Visum:

Familie mit zwei Kindern

Familienangelegenheiten, © Zoonar.com/Oleksii Hrecheniuk

24.11.2022 - Artikel

Familienzusammenführung

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP (gebührenfrei, falls Ihr Ehepartner Deutscher oder Unionsbürger ist)

  • Ihre Geburtsurkunde, ausgestellt von der Philippine Statistics Authority (PSA). Sollten die Eintragungen unlesbar sein, legen Sie bitte auch eine Geburtsurkunde des Local Civil Registrar vor.

  • Ihre Heiratsurkunde

  • Falls Sie die Ehe auf den Philippinen geschlossen haben: PSA Index Certificate CRS Form No. 5 (Advisory on marriages)

  • Falls Sie die Ehe im Ausland geschlossen haben: PSA Index Certificate CRS Form No. 4 (CENOMAR)

  • Falls Sie im Ausland geschieden wurden, müssen Sie als philippinischer Staatsangehöriger diese Scheidung auf den Philippinen gerichtlich anerkennen lassen, um eine neue Ehe wirksam schließen zu können. Weisen Sie die Anerkennung der Scheidung bitte nach durch Vorlage folgender Urkunden: Heiratsurkunde der Vorehe, Scheidungsurteil und Gerichtsbeschluss über die Anerkennung des ausländischen Scheidungsurteils

  • Falls Ihre Vorehe auf den Philippinen annulliert wurde: Heiratsurkunde der Vorehe mit Randvermerk über die erfolgte Annullierung, Annullierungsbeschluss

  • Falls Sie zum Zeitpunkt Ihrer Eheschließung Witwe(r) waren: Heiratsurkunde der Vorehe und PSA-Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners

  • A1 Deutschzertifikat einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institut, ÖSD, telc, TestDaf, ECL), nicht älter als 1 Jahr. Die Vorlage eines Deutschzertifikats ist nicht erforderlich, wenn Ihr Ehepartner ein Unionsbürger ist. Unionsbürger sind in Deutschland wohnhafte Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats der EU, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Weitere Ausnahmen vom Sprachnachweis finden sie hier.

  • Von Ihrem Ehepartner: Wenn Ihr Ehepartner Deutscher ist: Kopie des Personalausweises. Wenn Ihr Ehepartner Unionsbürger ist: Kopie des Reisepasses, einer aktuellen Wohnsitzbescheinigung und des Arbeitsvertrags. Wenn Ihr Ehepartner keine Staatsangehörigkeit der EU hat: Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltsgenehmigung.

Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden. Falls Sie gemeinsam mit Ihren Kindern beantragen, beachten Sie bitte, dass für jede Person eine eigene Terminregistrierung erforderlich ist.

Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Antrage mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Alle Personenstandsurkunden, die vom PSA ausgestellt werden, müssen von der Deutschen Botschaft legalisiert worden sein. Weitere Informationen zu dem Verfahren finden Sie hier.

PSA Urkunden müssen auf Sicherheitspapier (SECPA) gedruckt sein und können bei der PSA Helpline beantragt werden. Falls die Eintragungen in der Geburtsurkunde unleserlich sind, legen Sie bitte außerdem eine Geburtsurkunde des Local Civil Registrar vor.

Ausländische Urkunden, die nicht in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann und dass eine Urkundenüberprüfung erforderlich sein kann, insbesondere wenn Ihre Geburt erst Jahre später nachträglich registriert wurde.

Nach Erhalt des Visums informieren Sie sich bitte bei der Commission on Filipino Overseas (CFO), ob Sie vor Ausreise dort ein Seminar besuchen müssen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die CFO. Die Botschaft kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.


Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP

  • Ihre Geburtsurkunde, ausgestellt von der Philippine Statistics Authority (PSA). Sollten die Eintragungen unlesbar sein, legen Sie bitte auch eine Geburtsurkunde des Local Civil Registrar vor.

  • Bescheinigung des Standesamts in Deutschland über die Anmeldung der Eheschließung (Formular 11/121). Die Gültigkeit der Bescheinigung darf nicht abgelaufen sein.

  • A1 Deutschzertifikat einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institut, ÖSD, telc, TestDaf, ECL), nicht älter als 1 Jahr. Die Vorlage eines Deutschzertifikats ist nicht erforderlich, wenn Ihr Verlobter ein Unionsbürger ist. Unionsbürger sind in Deutschland wohnhafte Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats der EU, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

  • Von Ihrem Verlobten: Kopie des Personalausweises (falls Ihr Verlobter Deutscher ist), Kopie des Reisepasses, einer aktuellen Wohnsitzbescheinigung und des Arbeitsvertrags (falls Ihr Verlobter Unionsbürger ist) oder Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltsgenehmigung (falls Ihr Verlobter keine Staatsangehörigkeit der EU hat)

  • Förmliche Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG mit einer Bestätigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Erklärenden durch die Ausländerbehörde

  • Nachweis einer in allen Schengen-Ländern gültigen Reisekrankenversicherung, gültig während der ersten 90 Tage Ihres Aufenthalts, Deckungssumme mindestens 30.000 Euro.

Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Antrage mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Alle Personenstandsurkunden, die vom PSA ausgestellt werden, müssen von der Deutschen Botschaft legalisiert worden sein. Weitere Informationen zu dem Verfahren finden Sie hier.

PSA Urkunden müssen auf Sicherheitspapier (SECPA) gedruckt sein und können bei der PSA Helpline beantragt werden. Falls die Eintragungen in der Geburtsurkunde unleserlich sind, legen Sie bitte außerdem eine Geburtsurkunde des Local Civil Registrar vor.

Ausländische Urkunden, die nicht in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann und dass eine Urkundenüberprüfung erforderlich sein kann, insbesondere wenn Ihre Geburt erst Jahre später nachträglich registriert wurde.

Nach Erhalt des Visums informieren Sie sich bitte bei der Commission on Filipino Overseas (CFO), ob Sie vor Ausreise dort ein Seminar besuchen müssen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die CFO. Die Botschaft kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.


Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Ihre Geburtsurkunde, ausgestellt von der Philippine Statistics Authority (PSA)

  • Geburtsurkunde Ihres deutschen Kindes. Falls das Kind auf den Philippinen geboren wurde: Geburtsurkunde ausgestellt von der PSA

  • Falls das Kind ehelich geboren wurde: Heiratsurkunde

  • Falls das Kind nichtehelich geboren wurde und Sie die Mutter des Kindes sind: PSA Index Certificate CRS Form No. 4 (CENOMAR) und Nachweis der Vaterschaftsanerkennung. Falls der Vater die Vaterschaft nach deutschem Recht anerkannt hat: Zusätzlich Zustimmung der Kindesmutter zur Vaterschaftsanerkennung. Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung können in der deutschen Botschaft oder in Deutschland beim Standesamt, Jugendamt oder Notar beurkundet werden.

  • Falls das Kind nichtehelich geboren wurde und Sie der Vater des Kindes sind: Nachweis der Vaterschaftsanerkennung, Zustimmung der Mutter des Kindes zur Vaterschaftsanerkennung und Urkunde über die Sorgeerklärung. Diese Erklärungen können in der deutschen Botschaft oder in Deutschland beim Standesamt, Jugendamt oder Notar beurkundet werden.

  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des deutschen Elternteils zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes: Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, der am Tag der Geburt des Kindes gültig war.

  • Falls vorhanden: Kopie des deutschen Reisepasses Ihres Kindes

Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Antrage mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Alle Personenstandsurkunden, die vom PSA ausgestellt werden, müssen von der Deutschen Botschaft legalisiert worden sein. Weitere Informationen zu dem Verfahren finden Sie hier.

PSA Urkunden müssen auf Sicherheitspapier (SECPA) gedruckt sein und können bei der PSA Helpline beantragt werden. Falls die Eintragungen in der Geburtsurkunde unleserlich sind, legen Sie bitte außerdem eine Geburtsurkunde des Local Civil Registrar vor.

Ausländische Urkunden, die nicht in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann und dass eine Urkundenüberprüfung erforderlich sein kann, insbesondere wenn Ihre Geburt erst Jahre später nachträglich registriert wurde.

Nach Erhalt des Visums informieren Sie sich bitte bei der Commission on Filipino Overseas (CFO), ob Sie vor Ausreise dort ein Seminar besuchen müssen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die CFO. Die Botschaft kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.


Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars.

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Ihre Geburtsurkunde, ausgestellt von der Philippine Statistics Authority (PSA)

  • Ärztliches Attest über die Schwangerschaft, mit Angabe des voraussichtlichen Geburtstermins

  • Falls Sie verheiratet und die Mutter des ungeborenen Kindes sind: Heiratsurkunde, PSA Index Certificate CRS Form No. 5 Advisory on marriages (falls Ehe auf den Philippinen geschlossen) oder PSA Index Certificate CRS Form No. 4 CENOMAR (falls Ehe im Ausland geschlossen). Falls Sie vor Ihrer Eheschließung geschieden, annulliert oder verwitwet waren, legen Sie bitte außerdem einen Nachweis für die Auflösung Ihrer Ehe vor: Scheidungsurteil (mit philippinischem Beschluss über die Anerkennung der Scheidung), Annullierungsbeschluss (mit Rechtskraftbescheinigung) oder PSA-Sterbeurkunde.

  • Falls Sie nicht verheiratet und die Mutter des ungeborenen Kindes sind: PSA Index Certificate CRS Form No. 4 CENOMAR und Urkunden über die Vaterschaftsanerkennung und Ihre Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung. Diese Erklärungen können bei der deutschen Botschaft oder in Deutschland beim Jugendamt, Standesamt oder Notar beurkundet werden. Falls Sie geschieden, annulliert oder verwitwet sind, legen sie bitte einen Nachweis für die Auflösung Ihrer Ehe vor: Scheidungsurteil (mit philippinischem Beschluss über die Anerkennung der Scheidung), Annullierungsbeschluss (mit Rechtskraftbescheinigung) oder PSA-Sterbeurkunde Ihres Ehepartners.

  • Falls die Mutter des ungeborenen Kindes nicht verheiratet ist und Sie der Vater des ungeborenen Kindes sind: Erweiterte Meldebescheinigung der Mutter mit Angabe des Personenstands und folgende Urkunden: Vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung, Zustimmung des Mutter zur Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung. Diese Erklärungen können Sie bei der deutschen Botschaft oder in Deutschland beim Standesamt, Jugendamt oder Notar beurkunden lassen.

  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des deutschen Elternteils: Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.

Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Antrage mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Alle Personenstandsurkunden, die vom PSA ausgestellt werden, müssen von der Deutschen Botschaft legalisiert worden sein. Weitere Informationen zu dem Verfahren finden Sie hier.

PSA Urkunden müssen auf Sicherheitspapier (SECPA) gedruckt sein und können bei der PSA Helpline beantragt werden. Falls die Eintragungen in der Geburtsurkunde unleserlich sind, legen Sie bitte außerdem eine Geburtsurkunde des Local Civil Registrar vor.

Ausländische Urkunden, die nicht in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann und dass eine Urkundenüberprüfung erforderlich sein kann, insbesondere wenn Ihre Geburt erst Jahre später nachträglich registriert wurde.

Nach Erhalt des Visums informieren Sie sich bitte bei der Commission on Filipino Overseas (CFO), ob Sie vor Ausreise dort ein Seminar besuchen müssen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die CFO. Die Botschaft kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.


Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars. Der Antrag muss von dem/den Sorgeberechtigten unterschrieben sein.

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Visumgebühr 37,50 Euro, zahlbar in PHP (gebührenfrei, falls Ihr in Deutschland lebender Elternteil Deutscher oder Unionsbürger ist)

  • Ihre Geburtsurkunde, ausgestellt von der Philippine Statistics Authority (PSA)

  • Falls Ihre Eltern verheiratet sind: Heiratsurkunde

  • Falls Ihre Eltern verheiratet waren und die Ehe durch Scheidung oder Annullierung aufgelöst wurde: Heiratsurkunde mit Beischreibung der Scheidung oder Annullierung, Scheidungs- oder Annullierungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung

  • Falls Ihre Eltern verheiratet waren, aber ein Elternteil verstorben ist: Heiratsurkunde und PSA Sterbeurkunde

  • Falls Sie nur zu einem Elternteil nachziehen, aber beide Elternteile das Sorgerecht haben: Persönliches Erscheinen des anderen Elternteils (zu dem Sie nicht nachziehen) bei der für seinen Wohnsitz zuständigen deutschen Botschaft oder bei VFS Manila oder Cebu anlässlich der Visumbeantragung, zur Abgabe einer Einverständniserklärung zum Familiennachzug. Diese Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Elternteil, zu dem Sie nachziehen, deutscher Staatsangehöriger oder Unionsbürger ist.

  • Wenn Sie zu Ihrer Mutter nachziehen und Ihre Eltern nicht verheiratet waren: CENOMAR oder CEMAR Ihrer Mutter.

  • Vom Elternteil in Deutschland, zu dem Sie nachziehen: Wenn Ihr Elternteil Deutscher ist: Kopie des Personalausweises. Wenn Ihr Elternteil nicht die deutsche, aber eine Staatsangehörigkeit der EU hat: Kopie des Reisepasses, einer aktuellen Meldebescheinigung und des Arbeitsvertrags. Wenn Ihr Elternteil keine EU Staatsangehörigkeit hat: Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltsgenehmigung.

  • Wenn Sie bei Antragstellung bereits 16 oder 17 Jahre alt sind und Ihren Lebensmittelpunkt nicht gemeinsam mit Ihren Eltern oder Ihrem allein sorgeberechtigten Elternteil nach Deutschland verlegen: Deutschzertifikat C1 einer ALTE-zertifizierten Schule (Goethe Institut, ÖSD, telc, TestDaF, ECL) oder Belege für Umstände, die gewährleistet erscheinen lassen, dass Sie sich aufgrund Ihrer bisherigen Ausbildung oder Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in Deutschland einfügen können. In Betracht kommen Nachweise für den Besuch einer deutschen Schule oder mehrjährige Aufenthalte in Deutschland oder einem anderen Land mit vergleichbaren Lebensverhältnissen. Diese Nachweise sind nicht erforderlich, wenn Ihr Elternteil, zu dem der Nachzug erfolgen soll, Deutscher oder Unionsbürger ist. Diese Nachweise sind auch nicht erforderlich beim Kindernachzug zu Flüchtlingen und zu Eltern, die einen der im § 32 Abs. 2 Nr. 2 und 3 AufenthG genannten Aufenthaltstitel haben (z.B. Fachkräfte).

Der Antrag muss persönlich bei VFS Global in Manila oder Cebu gestellt werden. Falls Sie gemeinsam mit Ihren Eltern und Geschwistern beantragen, beachten Sie bitte, dass für jede Person eine eigene Terminregistrierung erforderlich ist. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Antrage mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Alle Personenstandsurkunden, die vom PSA ausgestellt werden, müssen von der Deutschen Botschaft legalisiert worden sein. Weitere Informationen zu dem Verfahren finden Sie hier.

PSA Urkunden müssen auf Sicherheitspapier (SECPA) gedruckt sein und können bei der PSA Helpline beantragt werden. Falls die Eintragungen in der Geburtsurkunde unleserlich sind, legen Sie bitte außerdem eine Geburtsurkunde des Local Civil Registrar vor.

Ausländische Urkunden, die nicht in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann und dass eine Urkundenüberprüfung erforderlich sein kann, insbesondere wenn Ihre Geburt erst Jahre später nachträglich registriert wurde.

Nach Erhalt des Visums informieren Sie sich bitte bei der Commission on Filipino Overseas (CFO), ob Sie vor Ausreise dort ein Seminar besuchen müssen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die CFO. Die Botschaft kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.


Allgemeine Information

Die Eltern eines Ausländers, der ab dem 01.03.2024 erstmals ein Visum als Fachkraft in Deutschland erhalten hat, oder die Eltern des Ehepartners der Fachkraft, können ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen, wenn der Lebensunterhalt durch das Einkommen der Fachkraft und ausreichender Wohnraum gesichert ist.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihren gültigen Reisepass
  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars
  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss
  • Ihre Geburtsurkunde, ausgestellt von der Philippine Statistics Authority (PSA)
  • Geburtsurkunde der Fachkraft und ggf. des Ehegatten. Bei deren Geburt in den Philippinen: Geburtsurkunde ausgestellt von der PSA
  • Heiratsurkunde der Eltern und ggf. bei Nachzug der Schwiegereltern die Heiratsurkunde der Fachkraft
  • Aktueller und gültiger Aufenthaltstitel aus dem hervorgeht, dass die Fachkraft eine Bezugsperson im Sinne des § 36 Abs. 3 AufenthG ist: Kopie der Aufenthaltsgenehmigung nach den §§ 18a, 18b, 18c Abs. 3, 18d, 18f, 19c Abs. 2, 19c Abs. 4 S. 1 und 21 AufenthG, sowie § 19c Abs. 1 AufenthG für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, als Unternehmensspezialist, als Wissenschaftler, als Gastwissenschaftler, als Ingenieur oder Techniker im Forschungsteam eines Gastwissenschaftlers oder als Lehrkraft

Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Antrage mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Alle Personenstandsurkunden, die vom PSA ausgestellt werden, müssen von der Deutschen Botschaft legalisiert worden sein. Weitere Informationen zu dem Verfahren finden Sie hier.

PSA Urkunden müssen auf Sicherheitspapier (SECPA) gedruckt sein und können bei der PSA Helpline beantragt werden. Falls die Eintragungen in der Geburtsurkunde unleserlich sind, legen Sie bitte außerdem eine Geburtsurkunde des Local Civil Registrar vor.

Ausländische Urkunden, die nicht in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann und dass eine Urkundenüberprüfung erforderlich sein kann, insbesondere wenn Ihre Geburt erst Jahre später nachträglich registriert wurde.

Nach Erhalt des Visums informieren Sie sich bitte bei der Commission on Filipino Overseas (CFO), ob Sie vor Ausreise dort ein Seminar besuchen müssen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die CFO. Die Botschaft kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.

Ausbildung

Allgemeine Information

Für eine betriebliche Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung oder eines Ausbildungslehrganges an einer berufsbildenden Schule in Deutschland können sie ein Visum gem. § 16a AufenthG, § 8 Abs. 1 BeschV beantragen.

Absolventen einer mindestens zweijährigen betrieblichen oder schulischen Ausbildung oder einer Fachhochschul- oder Hochschulausbildung können für eine betriebliche Weiterbildung in Deutschland Visa gem. § 16a AufenthG, § 8 Abs. 1 BeschV beantragen.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4. (Ausnahme: Im beschleunigten Fachkräfteverfahren können deutsche Urkunden als Kopie an Stelle des Originals vorgelegt werden)

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP

  • Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ODER Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren (falls vorhanden)

  • Ihr unterschriebener Aus- oder Weiterbildungsvertrag mit Angaben dazu, zu welchem Beruf aus- oder fortgebildet wird, Aus- oder Weiterbildungsbeginn und -dauer, Wochenarbeitsstunden, Ausbildungsort und Vergütung.

  • Ausbildungsplan oder Weiterbildungsplan (falls vorhanden)

  • Nachweis der Lebensunterhaltssicherung:
    • Ausbildungs- oder Fortbildungsgehalt (gem. Vertrag)
    • ODER Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG mit einer Bestätigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Verpflichteten durch die Ausländerbehörde
    • ODER Nachweis eines Sperrkontos auf Ihren Namen mit mindestens 992 Euro pro Monat Ihres beabsichtigten Aufenthalts in Deutschland. Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland finden Sie hier.
  • Ihren Lebenslauf in tabellarischer Form
  • Ihr Motivationsschreiben mit Angabe der Gründe für die Wahl Ihrer angestrebten Aus- oder Weiterbildung in Deutschland und den Absichten bzw. Überlegungen für die Zeit danach

  • Ihr Schulabschluss-Zeugnis, ggf. weitere vorhanden Zeugnisse

  • Nachweis Sprachkenntnisse:
    • Für eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren (z.B. Krankenpfleger, Bäcker, Hotelfachmann): Deutschzertifikat B1 einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institute, ÖSD, telc, Test DaF, ECL). Das Zertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein ODER Deutschzertifikat A2 und Arbeitgeberbestätigung, dass die für die konkrete Ausbildung erforderlichen Sprachkenntnisse durch die Bildungseinrichtung geprüft worden sind oder durch einen vorbereitenden Deutschsprachkurs erworben werden sollen.
    • Für eine andere Berufsausbildung unter zwei Jahren oder eine Weiterbildung: Deutschzertifikat A2 einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institute, ÖSD, telc, Test DaF, ECL) ODER Arbeitgeberbestätigung s.o. Das Zertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein.
  • Nachweis Krankenversicherungsschutz:
    • Bescheinigung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit des Krankenversicherungsschutzes ab Einreise,
    • ODER eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit ab Einreise, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht,
    • ODER eine Incoming-Krankenversicherung für die Zeit zwischen Einreise und sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsbeginn, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Im Fall eines ausbildungsvorbereitenden Sprachkurses, bitte zusätzlich:

  • Anmelde- und Bezahlungsbestätigung einer Sprachschule in Deutschland für einen Deutsch-Intensivkurs
  • Nachweis einer Krankenversicherung, die den gesamten Aufenthalt abdeckt, s.o.
  • Nachweis der Lebensunterhaltssicherung auch für den Zeitraum des Sprachkurses, s.o.

Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Wir empfehlen Ihnen zur Beschleunigung des Verfahrens, Ihren Arbeitgeber in Deutschland zu bitten, eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen und einen Ausdruck dieser Zustimmung bei der Visumbeantragung vorzulegen.

Alternativ kann Ihr Arbeitgeber in Deutschland für Sie auch einen Antrag nach § 81a AufenthG (beschleunigtes Fachkräfteverfahren) bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen und Ihnen dann die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zusenden.

Der Antrag kann auch ohne Vorabzustimmung deutscher Behörden gestellt werden. Die Zustimmung wird dann im Laufe des Visumverfahrens eingeholt.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Nach Erhalt des Visums müssen Sie eine Ausreiseerlaubnis einholen. Sie benötigen dafür eine Beglaubigung der Übersetzung Ihres Ausbildungsvertrages ins Englische durch die Philippinische Botschaft oder Konsulate in Deutschland. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Philippinische Botschaft in Berlin. Die Deutsche Botschaft Manila kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.

Allgemeine Information

Absolventen deutscher Auslandschulen oder Inhaber von Abschlüssen, die zum Hochschulzugang berechtigen, und unter 35 Jahre alt sind und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse haben, können zur Suche eines Ausbildungsplatzes zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung ein Visum für bis zu 9 Monate Aufenthalt in Deutschland beantragen.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihren gültigen Reisepass
  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP

  • Ihr Schulabschluss-Zeugnis, Nachweise früherer Ausbildungen oder Studien.

  • Ihren Lebenslauf in tabellarischer Form
    Ihr Motivationsschreiben mit Angabe der Gründe für die Wahl Ihrer angestrebten Ausbildung in Deutschland

  • Falls vorhanden Nachweise von Kontakten zu Ausbildungsstätten

  • Deutschzertifikat B1 einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institute, ÖSD, telc, Test DaF, ECL). Das Zertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein.

  • Finanzierungsnachweis:
    • Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG mit einer Bestätigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Verpflichteten durch die Ausländerbehörde
    • ODER Nachweis eines Sperrkontos auf Ihren Namen mit mindestens 1092 Euro pro Monat ihres beabsichtigten Aufenthalts in Deutschland. Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland finden Sie hier.
  • Nachweis für Ihre Unterkunft in Deutschland
  • Nachweis Krankenversicherungsschutz:
    • Incoming-Krankenversicherung, deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt.

Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Der Antrag kann ohne Vorabzustimmung deutscher Behörden gestellt werden. Die Zustimmung wird dann im Laufe des Visumverfahrens eingeholt.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Allgemeine Information

Wenn Sie bereits zu einem Studium oder Studienkolleg zugelassen sind, benötigen Sie ein Visum für den Aufenthalt zu Studienzwecken.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Den Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP

  • Zulassungsbescheid der Hochschule in Deutschland

  • Sprachnachweis
    • Anmeldebestätigung für einen studienvorbereitenden Deutschkurs
    • ODER Bestätigung, dass der gewählte Studiengang in englischer Sprache durchgeführt wird
    • ODER Deutschzertifikat B2 einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institut, ÖSD, telc, TestDaF, ECL). Das Zertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein.
  • Ihre Schul- und Hochschuldiplome

  • Ihr Lebenslauf

  • Ihr Motivationsschreiben, in dem Sie die Wahl der Universität und des Studienfaches erläutern

  • Finanzierungsnachweis:
    • Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG mit einer Bestätigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Verpflichteten durch die Ausländerbehörde
    • ODER Nachweis eines Sperrkontos auf Ihren Namen in Höhe von 992 Euro pro Monat des beabsichtigten Aufenthalts. Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland finden Sie hier.
    • ODER eine Stipendienzusage aus deutschen öffentlichen Mitteln
  • Nachweis Krankenversicherungsschutz
    • Bescheinigung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit des Krankenversicherungsschutzes ab Studienbeginn,
    • ODER eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit ab Studienbeginn, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht,
    • ODER eine Incoming-Krankenversicherung für die Zeit zwischen Einreise und Studienbeginn, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Allgemeine Information

Wenn Sie noch keine (auch keine bedingte) Zulassung zu einer Hochschule oder zu einem Studienkolleg haben, können Sie für einen Aufenthalt von bis zu neun Monaten zur Studienplatzsuche ein Visum beantragen. Dieses Visum gibt Ihnen die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung zu schaffen.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP

  • Ihr Schulabschluss-Zeugnis und - sofern vorhanden - Ihre Hochschuldiplome

  • Nachweis Ihrer Hochschulbefähigung, z.B. von UniAssist

  • Sprachnachweis

    • Anmeldebestätigung für einen studienvorbereitenden Deutschkurs
    • ODER Bestätigung, dass der gewählte Studiengang in englischer Sprache durchgeführt wird
    • ODER Deutschzertifikat B2 einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institut, ÖSD, telc, TestDaF, ECL). Das Zertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein.
  • Ihr Lebenslauf in tabellarischer Form

  • Ihr Motivationsschreiben, in dem Sie erläutern, welches Studienfach an welcher Universität Sie studieren möchten und was die Gründe hierfür sind

  • Finanzierungsnachweis:
    • Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG mit einer Bestätigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Verpflichteten durch die Ausländerbehörde
    • ODER Nachweis eines Sperrkontos auf Ihren Namen mit mindestens 1092 Euro pro Monat Ihres beabsichtigten Aufenthalts in Deutschland. Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland finden Sie hier.
  • Nachweis Krankenversicherungsschutz:
    • Incoming-Krankenversicherung, deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt.

Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Während dieses Aufenthalts dürfen Sie nicht arbeiten. Die Aufenthaltserlaubnis wird über die neun Monate hinaus von der Ausländerbehörde nur verlängert, wenn Sie einen Zulassungsbescheid einer Universität und einen Nachweis für die Sicherung Ihres Lebensunterhalts während des ersten Studienjahres vorlegen.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Allgemeine Information

Arbeitnehmer in Gesundheitsberufen ohne einen in Deutschland vollständig anerkannten Berufsabschluss als Pflegefachkraft können eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einer Maßnahme zur Anerkennung seines Berufsabschlusses in Deutschland beantragen.

Dies geht zum einen für registrierte Krankenpfleger über das Programm TripleWin, zum anderen über das normale Anerkennungsverfahren in Deutschland mit entsprechenden Arbeitsverträgen bei deutschen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen mit Vermittlung durch Agenturen. Neben Krankenpflegern sind auch andere Gesundheitsberufe wie Physiotherapeuten, Apotheker, Mediziner reglementiert.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4. (Ausnahme: Im beschleunigten Fachkräfteverfahren können deutsche Urkunden als Kopie an Stelle des Originals vorgelegt werden)

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP

  • Teilanerkennungsbescheid, ausgestellt von der zuständigen deutschen Landesbehörde, in dem Angaben dazu gemacht werden, welche Defizite in Ihrem Fall bestehen und ob diese Defizite mit einem Anpassungslehrgang oder einer Kenntnisprüfung auszugleichen sind

  • Diploma (B.S. in Nursing)

  • Falls Sie sich für einen Anpassungslehrgang entschieden haben: Verbindliche und aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers oder der Ausbildungsstätte über Ihre Teilnahme am Anpassungslehrgang, Ausbildungsplan

  • Falls Sie sich für einen Vorbereitungskurs zum Bestehen der Kenntnisprüfung entschieden haben: Ihre verbindliche und aktuelle Anmeldung zum Vorbereitungskurs mit Plan

  • Für TripleWin: Nachweise des Defizitbescheides und der Anpassungsmaßnahme sind nicht nötig, stattdessen Anschreiben GIZ mit Bestätigung Teilnahme Triplewin Projekt

  • Nachweis der Finanzierung Ihres Lebensunterhalts, z.B. Arbeitsvertrag als Pflegehilfskraft während der Anpassungsmaßnahme oder dem Vorbereitungskurs. Bitte beachten Sie, dass der Arbeitsvertrag eine Regelung zur Beschäftigung vor Anerkennung als auch Beschäftigung als Fachkraft nach Anerkennung benötigt.

  • Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ODER Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren (falls vorhanden)

  • Die vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und Zusatzblatt A

  • Nachweis von Deutschkenntnissen: Deutschzertifikat B1 einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institut, ÖSD, telc, TestDaF, ECL). Das Zertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein.

  • Nachweis Krankenversicherungsschutz:

    • Bescheinigung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit des Krankenversicherungsschutzes ab Einreise,
    • ODER eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit ab Einreise, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht,
    • ODER eine Incoming-Krankenversicherung für die Zeit zwischen Einreise und sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsbeginn, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Der Antrag für Alten- und Krankenpflegekräfte muss persönlich bei VFS Global in Manila oder Cebu mit Registrierung hier gestellt werden.

Der Antrag für andere Gesundheitsberufe muss persönlich bei der Botschaft hier gestellt werden.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Wenn Sie bereits einen anerkannten Berufsabschluss als Gesundheits- und Pflegefachkraft haben, lesen Sie bitte auch die Visums-Hinweise zur Erwerbstätigkeit als Krankenpfleger.

Wir empfehlen Ihnen zur Beschleunigung des Verfahrens, Ihren Arbeitgeber in Deutschland zu bitten, eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen und einen Ausdruck dieser Zustimmung bei der Visumbeantragung vorzulegen.

Alternativ kann Ihr Arbeitgeber in Deutschland für Sie auch einen Antrag nach § 81a AufenthG (beschleunigtes Fachkräfteverfahren) bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen und Ihnen dann die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zusenden.

Der Antrag kann auch ohne Vorabzustimmung deutscher Behörden gestellt werden. Die Zustimmung wird dann im Laufe des Visumverfahrens eingeholt.

Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung kann Sie in Fragen der Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses unterstützen. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass wenn Sie zum angestrebten Ende der Anpassungsmaßnahme über 45 Jahre alt sein werden und Ihr Gehalt weniger als monatlich 4.152,50 Euro brutto oder jährlich 49.830 Euro brutto betragen wird, kann die spätere Erteilung der Arbeitsgenehmigung von dem Nachweis über eine angemessene Altersversorgung abhängen.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Nach Erhalt des Visums müssen Sie ggf. bei dem Department of Migrant Worker (DMW) eine Ausreiseerlaubnis einholen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das DMW. Die Botschaft kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.

Allgemeine Information

Ein Arbeitnehmer ohne einen in Deutschland vollständig anerkannten Berufsabschluss kann ein Visum zur Beschäftigung im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft zur Anerkennung seines Berufsabschlusses in Deutschland beantragen. Dies ist sowohl für reglementierte Berufe wie z.B. im Gesundheitsbereich, wie auch für nicht reglementierte Berufe, wie z.B. im Tourismusbereich etc. möglich.

Die Anerkennungspartnerschaft ist eine Vereinbarung zwischen einem für die Ausbildung oder Nachqualifizierung geeigneten Arbeitgeber und dem die Anerkennung durchführenden Arbeitnehmer über eine berufsfachlich passende Beschäftigung während des Anerkennungsverfahrens und der Ermöglichung des Anerkennungsverfahrens und der erforderlichen Anpassungsmaßnahmen durch den Arbeitnehmer.

Dies erfordert auch einen Arbeitsvertrag für eine qualifizierte Beschäftigung bis zur Feststellung der Gleichwertigkeit oder Erteilung der Berufsausübungserlaubnis. Bei reglementierten Berufen ist auch eine nicht qualifizierte Beschäftigung während der Anerkennungspartnerschaft möglich.

Der Antragsteller muss entweder über eine zweijährige ausländische Berufsqualifikation oder über einen ausländischen Hochschulabschluss verfügen, die dort, wo sie erworben wurden, staatlich anerkannt sind. Dies muss von einer deutschen Behörde (KMK ZAB) bestätigt werden.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4.

  • Ihren gültigen Reisepass
  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars
  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss
  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP
  • Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit (falls vorhanden)
  • Die vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und Zusatzblatt A
  • Vereinbarung über die Durchführung der Anerkennungspartnerschaft ODER Arbeitgeber- und Arbeitnehmererklärung zur Durchführung der Anerkennungspartnerschaft
  • Arbeitsvertrag
  • Diplome der Berufsausbildung oder des Ausbildungsabschlusses (z.B. B.S. in Nursing, B.S. in Hotel and Restaurant Management, etc.)
  • Anerkennungsbescheid der zuständigen deutschen Behörde (z.B. FOSA, Handwerkskammer, s.u.) für Ihren Studien- oder Ausbildungsabschluss als teilweise gleichwertig zum deutschen Abschluss (falls vorhanden)
  • Bestätigung der fachkundigen deutschen Stelle (z. B. KMK ZAB) über das Vorliegen der Qualifikationsvoraussetzungen ODER Bescheid über die Teilweise Anerkennung ihrer Qualifikation durch die zuständige deutsche Behörde
  • Nachweis von Deutschkenntnissen: Deutschzertifikat A2 einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institut, ÖSD, telc, TestDaF, ECL). Das Zertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein, bei Gesundheitsberufen mindestens B1.
  • Nachweis Krankenversicherungsschutz:
    • Bescheinigung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit des Krankenversicherungsschutzes ab Einreise,
    • Oder eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit ab Einreise, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht,
    • Oder eine Incoming-Krankenversicherung für die Zeit zwischen Einreise und sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsbeginn, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden. Falls Sie gemeinsam mit Ihrer Familie (Ehegatte, Kinder) beantragen, beachten Sie bitte, dass für jede Person eine eigene Terminregistrierung erforderlich ist.

Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Wenn Sie bereits einen anerkannten Berufsabschluss als Gesundheits- und Pflegefachkraft haben, lesen Sie bitte auch die Visums-Hinweise zur Erwerbstätigkeit als Krankenpfleger.

Wir empfehlen Ihnen zur Beschleunigung des Verfahrens, Ihren Arbeitgeber in Deutschland zu bitten, eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen und einen Ausdruck dieser Zustimmung bei der Visumbeantragung vorzulegen.

Der Antrag kann auch ohne Vorabzustimmung deutscher Behörden gestellt werden. Die Zustimmung wird dann im Laufe des Visumverfahrens eingeholt.

Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung kann Sie in Fragen der Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses unterstützen. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

Die Zuständigkeiten ergeben sich aus dem BQFG: u.a. für nichthandwerklichen Gewerbeberufe: IHK (FOSA); für Handwerksordnung: Handwerkskammer; für Landwirtschaft: Landwirtschaftskammer; für Gesundheitsdienstberufe: Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und die Apothekerkammern; etc.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass wenn Sie zum angestrebten Ende der Anpassungsmaßnahme über 45 Jahre alt sein werden und Ihr Gehalt weniger als monatlich 4.152,50 Euro brutto oder jährlich 49.830 Euro brutto betragen wird, kann die spätere Erteilung der Arbeitsgenehmigung von dem Nachweis über eine angemessene Altersversorgung abhängen.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Nach Erhalt des Visums müssen Sie bei dem Department of Migrant Worker (DMW) eine Ausreiseerlaubnis einholen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das DMW. Die Botschaft kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.

Allgemeine Information

Zur Teilnahme an einer Prüfung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für einen in Deutschland reglementierten Beruf, z.B. als Arzt, kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Dies gilt insbesondere, wenn geplant ist, im Anschluss zur Arbeitsaufnahme oder zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland zu bleiben.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4. (Ausnahme: Im beschleunigten Fachkräfteverfahren können deutsche Urkunden als Kopie an Stelle des Originals vorgelegt werden)

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP

  • Defizit- oder Teilanerkennungsbescheid oder Zwischenbescheid ausgestellt von der zuständigen deutschen Landesbehörde, dass für die Berufszulassung eine Kenntnisprüfung oder eine Eignungsprüfung abzulegen und / oder Sprachkenntnisse nachzuweisen sind.

  • Diplome

  • Verbindliche Bestätigung der zur Abnahme der Prüfung zuständige Stelle über Ihre Anmeldung an der Prüfung (Eignungs-, Kenntnis- oder Fachsprachprüfung)

  • Bei geplanter anschließender Arbeitsaufnahme nach Erhalt der Berufsausübungserlaubnis / Approbation:

    • Arbeitsvertrag
    • Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ODER eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren (falls vorhanden)
    • Die vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis vor.
  • Nachweis der Finanzierung Ihres Lebensunterhalts:
    • Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG mit einer Bestätigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Verpflichteten durch die Ausländerbehörde
    • ODER Nachweis eines Sperrkontos auf Ihren Namen mit mindestens 1092 Euro pro Monat Ihres beabsichtigten Aufenthalts in Deutschland. Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland finden Sie hier.
  • Bei geplantem anschließenden Aufenthalt nach Erhalt der Berufsausübungserlaubnis / Approbation zu Arbeitsplatzsuche: Belegen Sie bitte bereits bei Visumsbeantragung den Finanzierungsnachweis für den gesamten Zeitraum.

  • Nachweis für Ihre Unterkunft in Deutschland

  • Nachweis von Deutschkenntnissen: Deutschzertifikat A2 einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institut, ÖSD, telc, TestDaF, ECL), bei Berufen im Gesundheits- und Pflegebereich Deutschzertifikat B2. Das Zertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein.

  • Nachweis Krankenversicherungsschutz:
    • Incoming-Krankenversicherung, deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt.

Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Der Aufenthaltstitel umfasst das Ablegen der Prüfungen bis zur Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse bzw. bis zur Erteilung eines das Verfahren abschließenden Bescheids der zuständigen Stelle und wird für die entsprechende Dauer erteilt. Eine Erwerbstätigkeit ist während des Aufenthalts nicht erlaubt.

Die Änderung des Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche oder zur Arbeitsaufnahme beantragen Sie in Deutschland bei der lokal zuständigen Ausländerbehörde.

Der Antrag kann ohne Vorabzustimmung deutscher Behörden gestellt werden. Die Zustimmung wird dann im Laufe des Visumverfahrens eingeholt.

Für prüfungsvorbereitende Kurse beantragen Sie bitte ein Visum zur Teilnahme an Maßnahmen zur Anerkennung eines Berufsabschlusses. Für prüfungsvorbereitende Sprachkurse beantragen Sie bitte ein Visum zur Teilnahme an einem Sprachkurs.

Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung kann Sie in Fragen der Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses unterstützen. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Nach Erhalt des Visums müssen Sie ggf. bei dem Department of Migrant Worker (DMW) eine Ausreiseerlaubnis einholen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das DMW. Die Botschaft kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.

Allgemeine Information

Zur Teilnahme an einem Intensivsprachkurs kann ein Visum für bis zu einem Jahr erteilt werden.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP

  • Anmelde- und Bezahlungsbestätigung einer Sprachschule in Deutschland für einen Deutsch-Intensivkurs (mindestens 18 Stunden pro Woche, keine Wochenend- oder Abendkurse)

  • Sofern vorhanden: Deutschzertifikate einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institut, ÖSD, telc, TestDaF, ECL). Bitte beachten Sie: Ohne Nachweis von Vorkenntnissen der deutschen Sprache kommt eine Ablehnung des Visumantrags wegen Zweifeln am Aufenthaltszweck in Betracht. Das Zertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein.

  • Ihren Lebenslauf in tabellarischer Form

  • Ihr ausführliches Motivationsschreiben mit Angabe der Gründe für den angestrebten Sprachkurs in Deutschland

  • Finanzierungsnachweis:
    • Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG mit einer Bestätigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Verpflichteten durch die Ausländerbehörde
    • ODER Nachweis eines Sperrkontos auf Ihren Namen mit mindestens 1092 Euro pro Monat Ihres beabsichtigten Aufenthalts in Deutschland. Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland finden Sie hier.
  • Nachweise Ihrer Verwurzelung auf den Philippinen:
    • Als Angestellter: Arbeitsvertrag und Kontoauszüge mit dem Eingang der letzten 6 Monatsgehälter auf Ihrem Konto,
    • Als Selbständiger: Gewerbeanmeldung, letzter Steuerbescheid und Kontoauszüge der letzten 6 Monate.
    • Als Grundbesitzer: Grundbuchauszug („land title“) im Original.
    • Falls verheiratet und / oder Kinder haben, PSA Heiratsurkunde / Geburtsurkunden.
    • Falls schon in einen Schengen Staat gereist: Kopien vorheriger Visa.
  • Nachweis für Ihre Unterkunft in Deutschland
  • Nachweis Krankenversicherungsschutz

    • Incoming-Krankenversicherung, deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt.

Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Der Antrag kann ohne Vorabzustimmung deutscher Behörden gestellt werden. Die Zustimmung wird dann im Laufe des Visumverfahrens eingeholt.

Die lokale Ausländerbehörde kann direkt im Anschluss nach Beendigung des Sprachkurses, der für die Aufnahme einer Ausbildung, Anpassungsmaßnahme zur Berufsanerkennung oder Beschäftigung notwendig war, eine zweckentsprechende Aufenthaltserlaubnis erteilen.

Sollte der Sprachkurs als Teil der Berufsausbildung geplant und die anschließende Ausbildung gesichert sein, dann kann direkt ein Visum für eine Berufsausbildung beantragt werden.

Informationen zu studienvorbereitenden Sprachkursen finden Sie unter Visum zum Studium.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Allgemeine Information

Ein Freiwilligendienst in Deutschland ermöglicht sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz.

Weitere Informationen für einen Freiwilligenaufenthalt in Deutschland finden sich u.a. auf folgenden Webseiten:

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP

  • Vollständigen und von allen Seiten unterzeichneten Vertrag / Vereinbarung über Ihren Freiwilligenaufenthalt in Deutschland.

  • Enthält der Vertrag oder die Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vor.

  • Bestätigung der Krankenversicherung, dass Sie ab Beginn des Freiwilligendienstes pflichtversichert sind.

  • Lückenlosen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der vollständigen Adressen und Erreichbarkeiten.

  • Selbstverfasstes und unterschriebenes Motivationsschreiben zu Ihren Beweggründen, u.a.:
    • Warum möchten Sie in Deutschland den Freiwilligendienst ableisten?
    • Haben Sie bereits Deutschkenntnisse oder wie werden Sie diese erwerben?
    • Was möchten Sie nach dem Freiwilligendienst machen und wo?
    • Welchen Nutzen erhoffen Sie sich von dem Freiwilligendienst?
    • Wie passt dieser Aufenthalt in Ihre konkrete Lebensplanung und zu Ihrer beruflichen Perspektive?
  • Nachweise Schulabschluss, Berufsausbildungs- oder Studienabschlüsse

  • Sofern Sie die deutsche Sprache nicht beherrschen oder keinen Sprachnachweis vorlegen, legen Sie bitte eine Bestätigung der Einsatzstelle / des Trägers bei, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und Sie diese durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können bzw. dass Ihre Sprachkenntnisse von dort geprüft und für ausreichend eingestuft wurden.

  • Nachweis Krankenversicherungsschutz.

    • Bescheinigung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit des Krankenversicherungsschutzes ab Einreise,
    • Oder eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit ab Einreise, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht,
    • Oder eine Incoming-Krankenversicherung, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, und die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt.

Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Die Verträge zum Freiwilligendienst müssen von allen Seiten unterzeichnet sein:

  • BFD: Der Vertrag muss sowohl vom Freiwilligen, vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger), unterzeichnet sein.
  • FSJ und FÖJ: Der Vertrag muss sowohl vom Freiwilligen, der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt und ggf. der Einsatzstelle unterschrieben sein.
  • Weltwärts Süd-Nord: Der Vertrag muss sowohl vom Freiwilligen, dem BAFzA, der Einsatzstelle, der Zentralstelle und von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt, unterzeichnet sein.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Bitte informieren Sie sich vor Visumbeantragung, ob Sie vor Ausreise eine Ausreisegenehmigung (Clearance) bei der Philippine National Volunteer Service Coordinating Agency (PNVSCA) benötigen. Die PNVSCA ist die Clearingstelle für Angelegenheiten im Zusammenhang mit internationalen Freiwilligendiensten, einschließlich des Einsatzes philippinischer Freiwilliger im Ausland.

Die Botschaft kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.

Allgemeine Information

Mit einem Au-pair-Aufenthalt bei einer Gastfamilie in Deutschland können jungen Menschen ihre Deutschkenntnisse vertiefen und die deutsche Kultur kennenlernen.
Die Voraussetzungen für einen Au-pair Aufenthalt in Deutschland von 6 - 12 Monaten sind folgende:
Sie sind bei Visumbeantragung 18 - 26 Jahre alt und haben Deutschkenntnisse der Stufe A1. Die Gastfamilie hat mindestens ein minderjähriges Kind und spricht deutsch untereinander. Sie sind nicht mit der Au-pair Familie verwandt.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Au-pair Vertrag, von Ihnen und der Au-pair Familie unterschrieben, mit Angaben zum Zeitraum, Anzahl der Wochenarbeitsstunden mit detaillierten Wochenplan und der Höhe des monatlichen Taschengeldes.

  • Au-pair Fragebogen für die Gastfamilie

  • Au-pair Versicherung durch die Gastfamilie für den Au-pair, die eine private Krankenversicherung, Haftpflicht und Unfallversicherung umfasst

  • Meldebescheinigung aller Mitglieder Ihrer Au-pair Familie, nicht älter als ein Jahr

  • Ihr Lebenslauf in tabellarischer Form

  • Ihr Motivationsschreiben mit Angabe der Gründe für den beabsichtigten Au-pair Aufenthalt

  • Soweit vorhanden: Ihre Schulzeugnisse, Berufsausbildungs- oder Studienabschlüsse und Nachweis von Praktika (nur solche mit einer Dauer von über 6 Monaten)

  • A1 Deutschzertifikat einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institut, ÖSD, telc, TestDaF, ECL). Das Zertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein. Wenn Sie den Antrag ohne Deutschzertifikat stellen, werden Ihre Deutschkenntnisse am Schalter geprüft.

Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Der Antrag kann ohne Vorabzustimmung deutscher Behörden gestellt werden. Die Zustimmung wird dann im Laufe des Visumverfahrens eingeholt.

Die derzeit von der Bundesagentur für Arbeit geforderte Höhe des Taschengeldes beträgt monatlich 280 Euro. Die Au-pair Familie ist verpflichtet, die Kosten des Sprachkurses von mindestens 70 Euro pro Monat sowie die Fahrtkosten zum Sprachkurs zu übernehmen, als auch auf eigene Kosten für Sie eine Krankenversicherung abzuschließen und Ihnen mindestens eineinhalb freie Tage pro Woche zu gewähren.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Nach Erhalt des Visums informieren Sie sich bitte bei der Commission on Filipino Overseas (CFO), ob Sie vor Ausreise dort ein Seminar besuchen müssen. In den Philippinen müssen Au Pairs dem CFO gegenüber das „Agreement for placement for au pair to Germany“ vorlegen, in dem u.a. geregelt wird, dass die Reisekosten von den Gasteltern übernommen werden müssen. Das Agreement wird für die Erteilung der Ausreisegenehmigung durch die CFO benötigt und muss von der Gastfamilie in Deutschland vor einem Notar unterschrieben werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die CFO oder die Botschaft der Philippinen in Deutschland. Die Deutsche Botschaft Manila kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.

Allgemeine Information

Zum Absolvieren eines Praktikums kann ein Visum nach § 16e AufenthG oder nach § 16a AufenthG iVm. § 15 BeschV beantragt werden.

Ein Praktikum gibt Einblicke in den Berufsalltag und dient der Berufswahlvorbereitung oder dem Erwerb von Berufserfahrung. Praktika sind von Hospitationen und Ferienbeschäftigungen zu unterscheiden: bei Hospitationen fehlt die Beschäftigungstätigkeit; bei Ferienbeschäftigungen der Weiterbildungsgedanke.

Es sind verschiedene Praktika möglich:

  1. Studienbezogenes Praktikum EU mit einer Dauer von bis zu 6 Monaten nach § 16e AufenthG.
  2. Praktikum im Rahmen eines von der Europäischen Union oder der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit finanziell geförderten Programms.
  3. Praktikum mit einer Dauer von bis zu einem Jahr im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms an Studierende oder Absolventen ausländischer Hochschulen.
  4. Praktikum an Fach- und Führungskräfte, die ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln Deutschlands, der EU oder internationaler Organisationen erhalten.
  5. Studienfachbezogenes Praktikum mit einer Dauer von bis zu einem Jahr während eines Studiums an einer ausländischen Hochschule nach dem vierten Semester.
  6. Praktikum von Schülerinnen und Schülern deutscher Auslandsschulen mit einer Dauer von bis zu sechs Wochen.
  7. Praktikum für betriebliche Weiterbildungen von Personen, die bereits über eine abgeschlossene Berufs- oder Hochschulausbildung verfügen (siehe Visum zur Berufsausbildung und betrieblichen Weiterbildung)

Praktika mit einer Dauer von bis zu 90 Tagen müssen als Schengen Visum beantragt werden. Ein Praktikum mit einer Dauer von über 90 Tagen ist als nationales Visum zu beantragen und die Bezahlung muss dem aktuellen deutschen Mindestlohn entsprechen (Ausgenommen Pflichtpraktika).

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP

  • Praktikumsvertrag mit folgenden Angaben:
    • Arbeitgeber (Name, Anschrift des Arbeitsortes, Kontaktdaten Ansprechpartner);
    • Beschäftigungsart (Vollzeit /Teilzeit);
    • monatliches Brutto-Entgelt in EUR;
    • Zeitraum der Beschäftigung;
    • Tätigkeitsbeschreibung.
  • Praktikumsplan
  • Ggf. Nachweis über Pflichtpraktikum (Bescheinigung durch Universität)

  • Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit (falls vorhanden)

  • Die vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

  • Nachweis der Lebensunterhaltssicherung:
    • Lebensunterhaltssicherung durch Praktikumsgehalt
    • ODER Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG mit einer Bestätigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Verpflichteten durch die Ausländerbehörde
    • ODER Nachweis eines Sperrkontos auf Ihren Namen mit mindestens 992 Euro pro Monat Ihres beabsichtigten Aufenthalts in Deutschland. Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland finden Sie hier
  • Lebenslauf

  • Motivationsschreiben mit Angabe der Gründe für ihr angestrebtes Praktikum und den Absichten für die Zeit danach

  • Schulabschluss-Zeugnis UND/ODER Ihre Hochschuldiplome ODER aktuelle Bescheinigung Ihrer Schule/Hochschule als eingeschriebener Schüler/Student

  • Deutschzertifikate einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institute, ÖSD, telc, Test DaF, ECL) ODER Bestätigung ausreichender Sprachkenntnisse durch Praktikumseinrichtung

  • Nachweis Krankenversicherungsschutz:
    • Incoming-Krankenversicherung, deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt.

Bei dem studienbezogenen Praktikum EU müssen Sie folgende zusätzliche Voraussetzungen erfüllen und nachweisen:

  • Sie befinden sich im Studium im Ausland oder haben Ihr Studium nicht länger als zwei Jahre vor der Visumantragstellung erfolgreich abgeschlossen.
  • Das Praktikum muss fachlich Ihrem Studium entsprechen.
  • Ihr Praktikumsvertrag mit der aufnehmenden Einrichtung enthält:
    • Beschreibung des Programms für das Praktikum einschließlich des Bildungsziels oder der Lernkomponenten,
    • Angabe der Dauer des Praktikums,
    • Bedingungen der Tätigkeit und der Betreuung des Praktikanten,
    • Arbeitszeiten des Praktikanten und
    • Rechtsverhältnis zwischen dem Praktikanten und der aufnehmenden Einrichtung.
  • Der Praktikumsbetrieb hat eine Verpflichtungserklärung zur Übernahme Ihrer Lebenshaltungs- und Ausreisekosten abgegeben, die bei öffentlichen Stellen anfallen können. Diese gilt für bis zu sechs Monate nach Beendigung des Praktikums.

Bei Praktika im Rahmen von Austauschprogrammen oder bei studienfachbezogenen Praktika müssen Sie folgende zusätzliche Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie können eine Bescheinigung über die Vermittlung des Praktikums im Austauschprogramm oder durch die Universität vorweisen
  • Sie weisen das Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit nach (beantragt durch den deutschen Arbeitgeber), weitere Informationen der ZAV hier.

Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Nach Erhalt des Visums müssen Sie ggf. eine Ausreiseerlaubnis einholen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Philippinische Botschaft in Berlin. Die Deutsche Botschaft Manila kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.

Arbeit

Allgemeine Information

Eine Fachkraft mit Berufsausbildung, die eine als gleichwertig zur qualifizierten deutschen Berufsausbildung anerkannte ausländische Berufsqualifikation besitzt, kann ein Visum zur Erwerbstätigkeit gem. § 18a AufenthG beantragen.

Ausbildungsberufe gibt es in Deutschland z.B. in den Bereichen Handwerk, Landwirtschaft, Verwaltung, Tourismus, IT etc.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4: (Ausnahme: Im beschleunigten Fachkräfteverfahren können deutsche Urkunden als Kopie an Stelle des Originals vorgelegt werden. Bei Online-Anträgen werden beim Visumtermin in der Botschaft nur noch die Originale der philippinischen Urkunden benötigt, alle übrigen Dokumente sollten mit Antragstellung online hochgeladen werden.)

  • Ihren gültigen Reisepass
  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars
  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP

  • Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ODER Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren (falls vorhanden)

  • Die vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

  • Anerkennungsbescheid der zuständigen deutschen Behörde für Ihren Studien- oder Ausbildungsabschluss als gleichwertig zum deutschen Abschluss (z.B. Hotelfachmann: IHK FOSA, Landwirt: Landwirtschaftskammer, etc. s.u.)

  • Diplom Ihrer Berufsausbildung oder Ihres Studienabschlusses.

  • Wenn Sie bereits über 45 Jahre alt sind, eine qualifizierte Erwerbstätigkeit mit Berufsausbildung ausüben wollen und Ihr Gehalt weniger als monatlich 4.152,50 Euro brutto oder jährlich 49.830 Euro brutto beträgt: Legen Sie bitte einen Nachweis für eine angemessene Altersversorgung vor.

  • Nachweis Krankenversicherungsschutz:
    • Bescheinigung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit des Krankenversicherungsschutzes ab Einreise,
    • Oder eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit ab Einreise, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht,
    • Oder eine Incoming-Krankenversicherung für die Zeit zwischen Einreise und sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsbeginn, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Der Antrag muss persönlich bei der Deutschen Botschaft gestellt werden. Falls Sie gemeinsam mit Ihrer Familie (Ehegatte, Kinder) beantragen, beachten Sie bitte, dass für jede Person eine eigene Terminregistrierung erforderlich ist.

Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Sie können alternativ einen Onlineantrag hier stellen. Wenn der Onlineantrag vollständig und vorgeprüft ist, können Sie einen Termin für die Abgabe der Biometrie und der Anträge Ihrer Familienmitglieder in der Botschaft machen.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Wir empfehlen Ihnen zur Beschleunigung des Verfahrens, Ihren Arbeitgeber in Deutschland zu bitten, eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen und einen Ausdruck dieser Zustimmung bei der Visumbeantragung vorzulegen.
Alternativ kann Ihr Arbeitgeber in Deutschland für Sie auch einen Antrag nach § 81a AufenthG (beschleunigtes Fachkräfteverfahren) bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen und Ihnen dann die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zusenden.
Der Antrag kann auch ohne Vorabzustimmung deutscher Behörden gestellt werden. Die Zustimmung wird dann im Laufe des Visumverfahrens eingeholt.

Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung kann Sie in Fragen der Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses unterstützen. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.
Die Zuständigkeiten ergeben sich aus dem BQFG: u.a. für nichthandwerklichen Gewerbeberufe: IHK (FOSA); für Handwerksordnung: Handwerkskammer; für Landwirtschaft: Landwirtschaftskammer; für Gesundheitsdienstberufe: Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und die Apothekerkammern; etc.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Nach Erhalt des Visums müssen Sie ggf. bei dem Department of Migrant Worker (DMW) eine Ausreiseerlaubnis einholen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das DMW. Die Botschaft kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.

Allgemeine Information

Gesundheits- und Krankenpfleger sind reglementierte Berufe, die in Deutschland einen anerkannten Berufsabschluss benötigen. Pflegefachkräfte können ein Visum zur Erwerbstätigkeit nach vollständiger Anerkennung ihres Berufsabschlusses in Deutschland beantragen.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4: (Ausnahme: Im beschleunigten Fachkräfteverfahren können deutsche Urkunden als Kopie an Stelle des Originals vorgelegt werden. Bei Online-Anträgen werden beim Visumtermin in der Botschaft nur noch die Originale der philippinischen Urkunden benötigt, alle übrigen Dokumente sollten mit Antragstellung online hochgeladen werden.)

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP

  • Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ODER Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren (falls vorhanden)

  • Die vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

  • Anerkennungsbescheid der zuständigen Landesbehörde in Deutschland

  • Diploma (B.S. in Nursing)

  • Nachweis von Deutschkenntnissen: Deutschzertifikat B2 einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institut, ÖSD, telc, TestDaF, ECL). Das Zertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein.

  • Wenn Sie bereits über 45 Jahre alt sind und Ihr Gehalt weniger als monatlich 4.152,50 Euro brutto oder jährlich 49.830 Euro brutto beträgt: Legen Sie bitte einen Nachweis für eine angemessene Altersversorgung vor.

  • Nachweis Krankenversicherungsschutz:
    • Bescheinigung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit des Krankenversicherungsschutzes ab Einreise,
    • Oder eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit ab Einreise, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht,
    • Oder eine Incoming-Krankenversicherung für die Zeit zwischen Einreise und sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsbeginn, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Der Antrag muss persönlich bei VFS Global in Manila oder Cebu gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Sie können alternativ einen Onlineantrag hier stellen. Wenn der Onlineantrag vollständig und vorgeprüft ist, können Sie einen Termin für die Abgabe der Biometrie und der Anträge Ihrer Familienmitglieder in der Botschaft machen.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung kann Sie in Fragen der Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses unterstützen. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

Wir empfehlen Ihnen zur Beschleunigung des Verfahrens, Ihren Arbeitgeber in Deutschland zu bitten, eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen und einen Ausdruck dieser Zustimmung bei der Visumbeantragung vorzulegen.

Alternativ kann Ihr Arbeitgeber in Deutschland für Sie auch einen Antrag nach § 81a AufenthG (beschleunigtes Fachkräfteverfahren) bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen und Ihnen dann die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zusenden.

Der Antrag kann auch ohne Vorabzustimmung deutscher Behörden gestellt werden. Die Zustimmung wird dann im Laufe des Visumverfahrens eingeholt.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Nach Erhalt des Visums müssen Sie ggf. bei dem Department of Migrant Worker (DMW) eine Ausreiseerlaubnis einholen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das DMW. Die Botschaft kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.

Allgemeine Information

Gesundheitsberufe sind in Deutschland reglementierte Berufe, die einen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss benötigen. Pflegehilfskräfte können ein Visum zur Erwerbstätigkeit in Deutschland beantragen, nachdem ihr Berufsabschluss als gleichwertig zu einer deutschen Ausbildung in einer Pflegehilfstätigkeit anerkannt wurde und sie die weiteren Voraussetzungen für eine Pflegehilfstätigkeit erfüllen.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4.

  • Ihren gültigen Reisepass
  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars
  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss
  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP
  • Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit (falls vorhanden)
  • Die vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Anerkennungsbescheid der zuständigen Landesbehörde in Deutschland
  • Vorliegen der übrigen in den jeweiligen Bundesländern erforderlichen Voraussetzungen (z.B. Sprachkenntnis, Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis), soweit sie im Anerkennungsbescheid für die Berufserlaubnis zusätzlich gefordert werden
  • Diploma (z.B. caregiver, B.S. in Nursing)
  • Nachweis von Deutschkenntnissen: Deutschzertifikat B1 einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institut, ÖSD, telc, TestDaF, ECL). Das Zertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein.
  • Wenn Sie bereits über 45 Jahre alt sind und Ihr Gehalt weniger als monatlich 4.152,50 Euro brutto oder jährlich 49.830 Euro brutto beträgt: Legen Sie bitte einen Nachweis für eine angemessene Altersversorgung vor.
  • Nachweis Krankenversicherungsschutz:
    • Bescheinigung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit des Krankenversicherungsschutzes ab Einreise
    • Oder eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit ab Einreise, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht,
    • Oder eine Incoming-Krankenversicherung für die Zeit zwischen Einreise und sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsbeginn, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Der Antrag muss persönlich bei der Deutschen Botschaft gestellt werden. Falls Sie gemeinsam mit Ihrer Familie (Ehegatte, Kinder) beantragen, beachten Sie bitte, dass für jede Person eine eigene Terminregistrierung erforderlich ist.

Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung kann Sie in Fragen der Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses unterstützen. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

Wir empfehlen Ihnen zur Beschleunigung des Verfahrens, Ihren Arbeitgeber in Deutschland zu bitten, eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen und einen Ausdruck dieser Zustimmung bei der Visumbeantragung vorzulegen.

Der Antrag kann auch ohne Vorabzustimmung deutscher Behörden gestellt werden. Die Zustimmung wird dann im Laufe des Visumverfahrens eingeholt.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Nach Erhalt des Visums müssen Sie ggf. bei dem Department of Migrant Worker (DMW) eine Ausreiseerlaubnis einholen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das DMW. Die Botschaft kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.

Allgemeine Information

Eine Fachkraft mit akademischer Ausbildung, die einen deutschen Hochschulabschluss ODER einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss ODER einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt, kann ein Visum zur Erwerbstätigkeit gem. § 18b AufenthG beantragen.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4: (Ausnahme: Im beschleunigten Fachkräfteverfahren können deutsche Urkunden als Kopie an Stelle des Originals vorgelegt werden. Bei Online-Anträgen werden beim Visumtermin in der Botschaft nur noch die Originale der philippinischen Urkunden benötigt, alle übrigen Dokumente sollten mit Antragstellung online hochgeladen werden.)

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP

  • Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ODER Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren (falls vorhanden)

  • Die vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

  • Nachweis der Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem deutschen Hochschulabschluss:
    • KMK ZAB Anerkennungsschreiben mit Bestätigung der Gleichwertigkeit des Hochschulabschlusses
    • ODER beide Anabin-Auszüge zu Universität (H+) UND zu Studienabschluss (gleichwertig zum deutschen Universitätsabschluss).
  • Diplom des Hochschulabschlusses

  • Wenn Sie bereits über 45 Jahre alt sind und Ihr Bruttogehalt weniger als 4.152,50 Euro pro Monat oder 49.830 Euro pro Jahr (2024) beträgt: Legen Sie bitte einen Nachweis für eine angemessene Altersversorgung vor.

  • Nachweis Krankenversicherungsschutz:
    • Bescheinigung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit des Krankenversicherungsschutzes ab Einreise,
    • Oder eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit ab Einreise, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht,
    • Oder eine Incoming-Krankenversicherung für die Zeit zwischen Einreise und sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsbeginn, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Der Antrag muss persönlich bei der Deutschen Botschaft gestellt werden. Falls Sie gemeinsam mit Ihrer Familie (Ehegatte, Kinder) beantragen, beachten Sie bitte, dass für jede Person eine eigene Terminregistrierung erforderlich ist.

Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Sie können alternativ einen Onlineantrag hier stellen. Wenn der Onlineantrag vollständig und vorgeprüft ist, können Sie einen Termin für die Abgabe der Biometrie und der Anträge Ihrer Familienmitglieder in der Botschaft machen.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Für Hochqualifizierte, bitte lesen Sie die Hinweise unter Blaue Karte EU.

Wenn Ihr hiesiger Universitätsabschluss als nicht gleichwertig zum deutschen Universitätsabschluss bewertet wird, ist ggf. eine Bewertung als gleichwertig zum deutschen Ausbildungsberuf möglich. Lesen Sie dazu bitte die Hinweise unter Visum zur qualifizierten Erwerbstätigkeit mit Berufsausbildung.

Wir empfehlen Ihnen zur Beschleunigung des Verfahrens, Ihren Arbeitgeber in Deutschland zu bitten, eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen und einen Ausdruck dieser Zustimmung bei der Visumbeantragung vorzulegen.
Alternativ kann Ihr Arbeitgeber in Deutschland für Sie auch einen Antrag nach § 81a AufenthG (beschleunigtes Fachkräfteverfahren) bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen und Ihnen dann die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zusenden.
Der Antrag kann auch ohne Vorabzustimmung deutscher Behörden gestellt werden. Die Zustimmung wird dann im Laufe des Visumverfahrens eingeholt.

Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung kann Sie in Fragen der Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses unterstützen. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

Die Anerkennung können Sie über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz beantragen. Die ZAB stellt Zeugnisbewertungen für Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt aus. Eine kostenlose Onlinebewertung Ihrer Universität (Bewertung als H+) und Ihres Abschlusses (Bewertung als gleichwertig zum deutschen Bachelor, Master) kann eventuell auch in der Datenbank Anabin aufgeführt sein, dann ist eine zusätzliche Anerkennung über die ZAB nicht nötig.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Nach Erhalt des Visums müssen Sie ggf. bei dem Department of Migrant Worker (DMW) eine Ausreiseerlaubnis einholen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das DMW. Die Botschaft kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.

Allgemeine Information

Eine hochqualifizierte und entsprechend bezahlte Fachkraft kann ein Visum zur Erwerbstätigkeit gem. § 18g AufenthG beantragen.

Darunter fallen:

  1. Fachkräfte mit einem Bruttoarbeitsgehalt von über 45.300 € im Jahr oder 3.775 € im Monat (2024), die ein abgeschlossenes als gleichwertig anerkanntes Hochschulstudium oder tertiäres Bildungsprogramm (z.B. Meister) nachweisen,
  2. ODER Fachkräfte mit einem Bruttoarbeitsgehalt von über 41.041,80 € im Jahr oder 3.420,15 € im Monat (2024), die ein abgeschlossenes als gleichwertig anerkanntes Hochschulstudium erworben haben und z.B. als Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieur, Arzt, IKT-Fachkraft oder Führungskraft arbeiten, eine abschließende Auflistung der Berufe finden Sie hier,
  3. ODER IT-Spezialisten und IT-Führungskräfte mit einem Bruttoarbeitsgehalt von über 41.041,80 € im Jahr oder 3.420,15 € im Monat (2024), die mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie innerhalb der letzten sieben Jahre vor Visumsbeantragung vorweisen,
  4. ODER Fachkräfte mit einem Bruttoarbeitsgehalt von über 41.041,80 € im Jahr oder 3.420,15 € im Monat (2024), die als Berufseinsteiger Ihren als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss oder tertiären Bildungsabschluss nicht länger als drei Jahre vor Visumsbeantragung erworben haben.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung in der Botschaft vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4: (Ausnahme: Im beschleunigten Fachkräfteverfahren können deutsche Urkunden als Kopie an Stelle des Originals vorgelegt werden. Bei Online-Anträgen werden beim Visumtermin in der Botschaft nur noch die Originale der Philippinischen Urkunden benötigt, alle übrigen Dokumente sollten mit Antragstellung online hochgeladen werden.)

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP

  • Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ODER Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren (falls vorhanden)

  • Die vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

  • Nachweis der Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem deutschen Hochschulabschluss (bei IT-Spezialisten: nur falls vorhanden):
    • KMK ZAB Anerkennungsschreiben mit Bestätigung der Gleichwertigkeit des Hochschulabschlusses
    • ODER beide Anabin-Auszüge zu Universität (H+) UND zu Studienabschluss (gleichwertig zum deutschen Universitätsabschluss).
  • Bei IT-Speziallisten: Lebenslauf UND Nachweis der Arbeitserfahrung, z.B. Arbeitszeugnisse, Schulungszertifikate, etc.
  • Nachweis Krankenversicherungsschutz:
    • Bescheinigung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit des Krankenversicherungsschutzes ab Einreise,
    • Oder eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit ab Einreise, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht,
    • Oder eine Incoming-Krankenversicherung für die Zeit zwischen Einreise und sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsbeginn, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Der Antrag muss persönlich bei der Deutschen Botschaft gestellt werden. Falls Sie gemeinsam mit Ihrer Familie (Ehegatte, Kinder) beantragen, beachten Sie bitte, dass für jede Person eine eigene Terminregistrierung erforderlich ist.

Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin in der Botschaft hier.

Sie können alternativ einen Onlineantrag hier stellen. Wenn der Onlineantrag vollständig und vorgeprüft ist, können Sie einen Termin für die Abgabe der Biometrie und der Anträge Ihrer Familienmitglieder in der Botschaft machen.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Wir empfehlen Ihnen zur Beschleunigung des Verfahrens, Ihren Arbeitgeber in Deutschland zu bitten, eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen und einen Ausdruck dieser Zustimmung bei der Visumbeantragung vorzulegen.
Alternativ kann Ihr Arbeitgeber in Deutschland für Sie auch einen Antrag nach § 81a AufenthG (beschleunigtes Fachkräfteverfahren) bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen und Ihnen dann die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zusenden.
Der Antrag kann auch ohne Vorabzustimmung deutscher Behörden gestellt werden. Die Zustimmung wird dann im Laufe des Visumverfahrens eingeholt.

Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung kann Sie in Fragen der Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses unterstützen. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

Die Anerkennung können Sie über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz beantragen. Die ZAB stellt Zeugnisbewertungen für Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt aus. Eine kostenlose Onlinebewertung Ihrer Universität (Bewertung als H+) und Ihres Abschlusses (Bewertung als gleichwertig zum deutschen Bachelor, Master) kann eventuell auch in der Datenbank Anabin aufgeführt sein, dann ist eine zusätzliche Anerkennung über die ZAB nicht nötig.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Nach Erhalt des Visums müssen Sie ggf. bei dem Department of Migrant Worker (DMW) eine Ausreiseerlaubnis einholen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das DMW. Die Botschaft kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.

Allgemeine Information

Für einen Aufenthalt zum Zweck der Grundlagenforschung, angewandten Forschung und experimentellen Entwicklung an deutschen Forschungseinrichtungen kann ein einjähriges Visum beantragt werden.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4: (Ausnahme: Im beschleunigten Fachkräfteverfahren können deutsche Urkunden als Kopie an Stelle des Originals vorgelegt werden)

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP

  • Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebots, Aufnahmevereinbarung oder den entsprechenden Vertrag zur Durchführung des Forschungsvorhabens aus dem Gehalt, Forschungsvorhaben und -dauer hervorgehen

  • Nachweis des Lebensunterhalts, sofern dieser nicht bereits durch ein Gehalt ausreichend gesichert ist (z.B. Stipendienbescheinigung, Sperrkonto, Förmliche Verpflichtungserklärung)

  • Bei nicht überwiegend öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen: Kostenübernahmeverpflichtung nach § 18d Abs. 1 Nr.2 AufenthG und Anerkennung durch das BAMF, Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

  • Nachweis Hochschulabschluss, in der Regel Masterabschluss oder höher (Doktorgrad)

  • Nachweis Krankenversicherungsschutz
    • Bescheinigung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit des Krankenversicherungsschutzes ab Einreise,
    • Oder eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit ab Einreise, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht
    • Oder eine Incoming-Krankenversicherung für die Zeit zwischen Einreise und sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsbeginn, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht

Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden. Falls Sie gemeinsam mit Ihrer Familie (Ehegatte, Kinder) beantragen, beachten Sie bitte, dass für jede Person eine eigene Terminregistrierung erforderlich ist.

Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Findet die Forschung an staatlich anerkannten Forschungseinrichtungen, an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen oder an überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungseinrichtungen statt, ist die Beschäftigung (BA, ABH) zustimmungsfrei.

Wenn die Forschungstätigkeit Bestandteil eines Promotionsstudiums als Vollzeitstudienprogramm ist, beantragen Sie bitten ein Visum zum Studium.

Sollten Sie zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung angestellt werden, können Sie ggf. auch ein Visum zur Blauen Karte EU beantragen.

Ohne einen anerkannten Hochschulabschluss können wissenschaftliches Personal von Hochschulen und von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen und Gastwissenschaftler ein Arbeitsvisum gem. § 19c Abs.1 AufenthG iVm. § 5 BeschV im Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung beantragen.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Nach Erhalt des Visums müssen Sie ggf. bei dem Department of Migrant Worker (DMW) eine Ausreiseerlaubnis einholen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das DMW. Die Botschaft kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.

Allgemeine Information

Die Chancenkarte berechtigt zur Suche nach einem Arbeitsplatz oder einer Anerkennungsmaßnahme bei einem künftigen Arbeitgeber in Deutschland. Das Visum für bis zu zwölf Monate gültig. Wenn Sie eine qualifizierte Vollzeitbeschäftigung oder eine Anerkennungsmaßnahme in Deutschland gefunden haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen. Während des Aufenthalts dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Kalenderwoche in Teilzeitbeschäftigungen arbeiten, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Bei potentiellen Arbeitgebern sind Probebeschäftigungen für jeweils höchstens zwei Arbeitswochen möglich.

Es gibt zwei Alternativen, um eine Chancenkarte zu bekommen:

  1. Anerkannte Fachkräfte: Sie benötigen den Nachweis der vollen Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses in Deutschland und müssen Ihren Aufenthalt finanzieren können.
  2. Punktesystem: Antragsteller ohne volle Anerkennung Ihres Abschlusses in Deutschland müssen folgende vier Voraussetzungen erfüllen: Erstens, Sie müssen einen Universitätsabschluss oder einen mindestens zweijährigen Berufsausbildungsabschluss besitzen. Zweitens, Sie weisen Deutschkenntnisse auf A1 oder Englischkenntnisse auf B2 Niveau nach. Drittens, Sie können Ihren Aufenthalt eigenständig finanzieren. Viertens, Sie müssen 6 Punkte im folgenden Punktesystem erreichen.

Punkte können für folgende Merkmale erreicht werden:

  • Teilanerkennung des Abschlusses in Deutschland: 4 Punkte

  • Höhere Sprachkenntnisse:

    • Gute Deutschkenntnisse B2: 3 Punkte, oder
    • Ausreichende Deutschkenntnisse B1: 2 Punkte, oder
    • Hinreichende Deutschkenntnisse A2: 1 Punkt, oder
    • Englische Sprachkenntnisse C1: 1 Punkt.
  • Berufserfahrung im angestrebten Berufsfeld
    • von 5 Jahren in den letzten 7 Jahren: 3 Punkte, oder
    • von 2 Jahren in den letzten 5 Jahren: 2 Punkte
  • Berufsabschluss in einem Mangelberuf, z.B. als Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieur, Arzt, IKT-Fachkraft, eine Auflistung der Berufe finden Sie hier: 1 Punkt
  • Alter:
    • Unter 35 Lebensjahre: 2 Punkte,
    • Zwischen 35 und 40 Lebensjahre: 1 Punkt
  • Voraufenthalt in Deutschland von ununterbrochen 6 Monaten in den letzten 5 Jahren: 1 Punkt

  • Ehegatte beantragt gemeinsam die Chancenkarte und hat selber mindestens 6 Punkte erreicht: 1 Punkt

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihren gültigen Reisepass
  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars
  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss
  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP
  • Diplome
  • Bei voller oder teilweiser Anerkennung des ausländischen Abschlusses als gleichwertig zum
    • deutschen akademischen Abschluss: KMK ZAB Bescheid oder die beiden Anabin-Auszüge zu Universität (H+) und Studienabschluss (gleichwertig zum deutschen Universitätsabschluss), ODER
    • deutschen Berufsausbildungsabschluss: IHK FOSA Bescheid, ODER
    • deutschen Abschluss in einem reglementierten Beruf: Bescheid der entsprechenden Landesbehörde
  • Für Antragsteller im Punktesystem mit zweijährigem Ausbildungsabschluss ohne deutsche Anerkennung: Bestätigungsschreiben der KMK ZAB, dass Ihr Abschluss, dort wo er erworben wurde staatlich anerkannt ist
  • Lebenslauf in tabellarischer Form
  • Motivationsschreiben
  • Finanzierungsnachweis:
    • Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG mit einer Bestätigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Verpflichteten durch die Ausländerbehörde
    • ODER Nachweis eines Sperrkontos auf Ihren Namen mit mindestens 1092 Euro pro Monat des beabsichtigten Aufenthalts. Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland finden Sie hier.
    • Arbeitsvertrag für einen Nebenjob mit bis zu 20 Wochenstunden, aus dem Sie Ihren Lebensunterhalt sichern können
  • Für Antragsteller im Punktesystem: Deutschzertifikat A1 oder höher einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institut, ÖSD, telc, TestDaF, ECL) oder Englischzertifikat B2 oder höher einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (alternativ auch TOEFL mit über 87 Punkten). Das Zertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein.
  • Für Antragsteller im Punktesystem: Nachweise der Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse), falls vorhanden
  • Für Antragsteller im Punktesystem: Nachweis von Voraufenthalt in Deutschland (Arbeitsverträge, Mietverträge, alte Pässe mit Visa, Studiennachweise etc.), falls vorhanden
  • Nachweis für Ihre geplante Unterkunft in Deutschland (falls vorhanden)
  • Nachweis Krankenversicherungsschutz:
    • Incoming-Krankenversicherung, deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt.

Der Antrag muss persönlich bei der Deutschen Botschaft gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung kann Sie in Fragen der Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses unterstützen. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Allgemeine Information

Unternehmensspezialisten verfügen auf Grund ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit auf ihrem Fachgebiet über besondere Kenntnisse oder Erfahrungen, die für das Unternehmen entweder intern für den Betrieb der Niederlassung oder für die nach außen gerichtete wirtschaftliche Betätigung von besonderer Bedeutung sind, und werden entsprechend vergütet.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4: (Ausnahme: Im beschleunigten Fachkräfteverfahren können deutsche Urkunden als Kopie an Stelle des Originals vorgelegt werden)

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP

  • Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ODER Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren (falls vorhanden)

  • Die vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

  • Diploma

  • Lebenslauf

  • Nachweis über Spezialkenntnisse, die über unternehmensspezifische Fachkenntnisse hinausgehen (Zeugnisse, Zertifikate zur besonderen Berufsqualifikation, Arbeitsnachweise).

  • Nachweis Krankenversicherungsschutz:
    • Bescheinigung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit des Krankenversicherungsschutzes ab Einreise
    • Oder eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit ab Einreise, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht,
    • Oder eine Incoming-Krankenversicherung für die Zeit zwischen Einreise und sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsbeginn, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden. Falls Sie gemeinsam mit Ihrer Familie (Ehegatte, Kinder) beantragen, beachten Sie bitte, dass für jede Person eine eigene Terminregistrierung erforderlich ist.

Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Wenn Sie bereits einen anerkannten akademischen Abschluss haben, lesen Sie bitte auch die Visums-Hinweise zur Blauen Karte EU oder für akademische Fachkräfte.

Wir empfehlen Ihnen zur Beschleunigung des Verfahrens, Ihren Arbeitgeber in Deutschland zu bitten, eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen und einen Ausdruck dieser Zustimmung bei der Visumbeantragung vorzulegen.
Alternativ kann Ihr Arbeitgeber in Deutschland für Sie auch einen Antrag nach § 81a AufenthG (beschleunigtes Fachkräfteverfahren) bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen und Ihnen dann die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zusenden.
Der Antrag kann ohne Vorabzustimmung deutscher Behörden gestellt werden. Die Zustimmung wird dann im Laufe des Visumverfahrens eingeholt. Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Nach Erhalt des Visums müssen Sie ggf. bei dem Department of Migrant Worker (DMW) eine Ausreiseerlaubnis einholen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das DMW. Die Botschaft kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.

Allgemeine Information

Führungskräfte sind Mitglieder des Organs einer juristischen Person (z.B. AG, GmbH), die zur gesetzlichen Vertretung berechtigt sind (Vorstand, Geschäftsführer) oder bei Personengesellschaften der Gesellschafter. Leitende Angestellte arbeiten in der Leitungsebene von Unternehmen und haben ein entsprechendes Gehalt.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4. (Ausnahme: Im beschleunigten Fachkräfteverfahren können deutsche Urkunden als Kopie an Stelle des Originals vorgelegt werden)

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP

  • Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ODER Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren (falls vorhanden)

  • Die vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

  • Bei Führungskräften: Nachweis über Position/Funktion, Handelsregisterauszug und Prokura.

  • Bei leitenden Angestellten: Arbeitsvertrag, aus dem sich Ihr Monatsgehalt und die Anzahl der Arbeitsstunden und Ihre Leitungsfunktion ergeben

  • Diplom

  • Nachweis Krankenversicherungsschutz:

    • Bescheinigung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit des Krankenversicherungsschutzes ab Einreise,
    • ODER eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit ab Einreise, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht,
    • ODER eine Incoming-Krankenversicherung für die Zeit zwischen Einreise und sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsbeginn, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden. Falls Sie gemeinsam mit Ihrer Familie (Ehegatte, Kinder) beantragen, beachten Sie bitte, dass für jede Person eine eigene Terminregistrierung erforderlich ist.

Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Wenn Sie bereits einen anerkannten akademischen Abschluss haben, lesen Sie bitte auch die Visums-Hinweise zur Blauen Karte EU.

Wir empfehlen Ihnen zur Beschleunigung des Verfahrens, Ihren Arbeitgeber in Deutschland zu bitten, eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen und einen Ausdruck dieser Zustimmung bei der Visumbeantragung vorzulegen.
Alternativ kann Ihr Arbeitgeber in Deutschland für Sie auch einen Antrag nach § 81a AufenthG (beschleunigtes Fachkräfteverfahren) bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen und Ihnen dann die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zusenden.
Der Antrag kann ohne Vorabzustimmung deutscher Behörden gestellt werden. Die Zustimmung wird dann im Laufe des Visumverfahrens eingeholt.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Nach Erhalt des Visums müssen Sie ggf. bei dem Department of Migrant Worker (DMW) eine Ausreiseerlaubnis einholen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das DMW. Die Botschaft kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.

Allgemeine Information

Für drei Beschäftigtengruppen sind Visa für unternehmensinterne zeitlich begrenzte Entsendungen möglich.

Führungskräfte und Spezialisten oder Trainees in internationalen Unternehmen können für eine Beschäftigung in der aufnehmenden Unternehmensniederlassung in Deutschland eine ICT-Karte beantragen. Führungskräfte sollen die aufnehmende Niederlassung oder deren Abteilungen leiten. Unternehmensspezialisten verfügen über unerlässliche Spezialkenntnisse über die Tätigkeitsbereiche, die Verfahren oder die Verwaltung der aufnehmenden Niederlassung, ein hohes Qualifikationsniveau sowie angemessene Berufserfahrung. Trainees verfügen über einen Hochschulabschluss und absolvieren ein bezahltes Traineeprogramm, das der beruflichen Entwicklung oder der Fortbildung in Bezug auf Geschäftstechniken und -methoden dient. Akademische Fachkräfte können im Rahmen des Personalaustausches innerhalb eines international tätigen Unternehmens oder Konzerns in Deutschland eingesetzt werden und dafür ein Visum beantragen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines international tätigen Konzerns oder Unternehmens mit einer mit deutschen Facharbeitern vergleichbare Qualifikation können für eine Tätigkeit in Deutschland zur Vorbereitung von Auslandsprojekten ein Visum beantragen. Dafür muss die vorbereitende Projektarbeit in Deutschland auf die Entwicklung neuer Produkte oder die Anpassung der Produkte zielen und im Ausland realisiert werden.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP

  • Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit (falls vorhanden)

  • Die vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und Zusatzblatt B

  • Nachweis der Qualifikation:
    • Lebenslauf
    • Für Fachkräfte und Trainees: Diplome und der Nachweis der Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem deutschen Abschluss.
    • Für Spezialisten: Nachweise über Spezialkenntnisse, hohes Qualifikationsniveau und Berufserfahrung
  • Nachweis Krankenversicherungsschutz:
    • Incoming-Krankenversicherung, deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt.

Der Antrag muss persönlich bei der Deutschen Botschaft gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Der Antrag kann ohne Vorabzustimmung deutscher Behörden gestellt werden. Die Zustimmung wird dann im Laufe des Visumverfahrens eingeholt.
Wir empfehlen Ihnen zur Beschleunigung des Verfahrens, Ihren Arbeitgeber in Deutschland zu bitten, eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen und einen Ausdruck dieser Zustimmung bei der Visumbeantragung vorzulegen.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Nach Erhalt des Visums müssen Sie ggf. bei dem Department of Migrant Worker (DMW) eine Ausreiseerlaubnis einholen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das DMW. Die Botschaft kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.

Allgemeine Information

Arbeitnehmende mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahren können eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der qualifizierten Beschäftigung beantragen, in der die Berufserfahrung aufgebaut wurde. Das Jahresbruttoentgelt für 2024 muss mindestens 40.770 Euro betragen oder Tariflohn. Eine berufliche Qualifikation liegt nach mindestens zweijähriger Ausbildung in diesem Beruf oder einem abgeschlossenen Studium in diesem Beruf vor. Die Ausbildung und das Studium sollten in den Philippinen anerkannt sein und diese Tatsache durch eine fachkundige deutsche Stelle bestätigt worden sein.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihren gültigen Reisepass
  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars
  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss
  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP
  • Ihren Lebenslauf in tabellarischer Form
  • Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit (falls vorhanden)
  • Die vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, aus der sich Ihr Monatsgehalt (2024: 3.397,50 Euro oder Tariflohn) und die Anzahl der Arbeitsstunden und Ihre Funktion ergeben
  • Diplome der Berufsausbildung oder des Ausbildungsabschlusses
  • Bestätigung der fachkundigen deutschen Stelle (z.B. KMK ZAB) über das Vorliegen der Qualifikationsvoraussetzungen
  • Nachweis Krankenversicherungsschutz:
    • Bescheinigung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit des Krankenversicherungsschutzes ab Einreise,
    • Oder eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit ab Einreise, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht,
    • Oder eine Incoming-Krankenversicherung für die Zeit zwischen Einreise und sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsbeginn, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden. Falls Sie gemeinsam mit Ihrer Familie (Ehegatte, Kinder) beantragen, beachten Sie bitte, dass für jede Person eine eigene Terminregistrierung erforderlich ist.

Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Wenn Sie bereits einen anerkannten Abschluss haben, lesen Sie bitte auch die Visums-Hinweise für Fachkräfte mit Berufsausbildung, Fachkräfte mit akademischer Ausbildung und zur Blauen Karte EU.

Wir empfehlen Ihnen zur Beschleunigung des Verfahrens, Ihren Arbeitgeber in Deutschland zu bitten, eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen und einen Ausdruck dieser Zustimmung bei der Visumbeantragung vorzulegen.

Der Antrag kann ohne Vorabzustimmung deutscher Behörden gestellt werden. Die Zustimmung wird dann im Laufe des Visumverfahrens eingeholt.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Nach Erhalt des Visums müssen Sie bei dem Department of Migrant Worker (DMW) eine Ausreiseerlaubnis einholen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das DMW. Die Botschaft kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.

Allgemeine Information

Besatzungsmitglieder, die im grenzüberschreiten Schiffsverkehr als technisches oder als Bedienungs- und Servicepersonal auf Personenfahrgastschiffen (z.B. Flusskreuzfahrtschiffe) für einen Zeitraum über 90 Tage eingesetzt werden, können ein nationales Visum beantragen.

Wenn Sie für einen kürzeren Zeitraum von höchstens 90 Tagen im Schengen-Gebiet eingesetzt werden, beantragen Sie bitte ein Schengen-Visum.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP

  • Arbeitsvertrag mit der Reederei oder dem Betreiber des Schiffes, aus dem sich der Schiffsname, die Einsatzländer, der Ort der Einschiffung, die Schiffsroute/Flussabschnitte, die Anzahl der Arbeitsstunden und Angaben über Ruhezeiten und Urlaub ergeben, Ihr Monatsgehalt mit Mindestlohn (2024: 12,41 Euro pro Stunde, bzw. bei 40 Stunden Arbeitswoche 2151 Euro im Monat) oder Zusicherung zur Zahlung des deutschen Mindestlohns, nicht enthaltene Angaben sind gesondert anzugeben

  • Garantieschreiben/Einladungsschreiben des Arbeitgebers mit Benennung Person, Rang, Schiff und Einstiegshafen

  • Ordentlich ausgefüllter und unterschriebener Fragebogen für Besatzungsmitglieder auf Passagierschiffen

  • Schiffsroutenplan für die nächsten drei Monate ODER genauer Nachweis der Schiffsroute des vergangenen Jahres mit Bestätigung über gleichartige Routenplanung für den geplanten Beschäftigungszeitraum

  • Schiffsregister

  • Overseas Employment Certificate

  • Weltweite Krankenversicherung für Crew oder Zusage der Krankenversicherung durch Arbeitgeber

  • Erklärung des Arbeitgebers, dass keine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt; bei Arbeitnehmerüberlassung: Nachweis einer Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit

Der Antrag muss persönlich bei VFS Global in Manila oder Cebu gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Im grenzüberschreitenden Schiffsverkehr der Personenfahrgastschiffe richtet sich die örtliche Zuständigkeit für die Visumerteilung nach dem Schwerpunkt Ihres Einsatzes, z.B. dem Land, in dem Sie am längsten tätig sein werden, oder, bei gleich langen Aufenthalten, dem Port of Boarding, in dem Sie das Schiff besteigen und ihre Tätigkeit an Bord beginnen.

Binnenschiffe werden auf Routen im deutschen Binnengewässer eingesetzt. Das technische Personal hält den Betrieb des Schiffes aufrecht.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Die Botschaft wird Anträge ablehnen, bei denen es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Aufenthaltsdauer oder die Zuweisung des Schiffes falsch und nur zum Zweck der Erlangung eines Visums mit längerer Aufenthaltsgültigkeit oder der deutschen örtlichen Zuständigkeit angegeben wird.

Nach Erhalt des Visums müssen Sie ggf. bei dem Department of Migrant Worker (DMW) eine Ausreiseerlaubnis einholen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das DMW. Die Botschaft kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.

Allgemeine Information

Besatzungsmitglieder, die als technisches Personal auf Binnenschiffen (z.B. Frachtschiffe) in Deutschland für eine 90 Tage überschreitende Beschäftigung eingesetzt werden, können ein nationales Visum beantragen.

Dies gilt auch für Besatzungsmitglieder schwimmender LNG-Terminals, d.h. Floating Storage and Regasification Units und evtl. dazugehöriger Shuttle-Tanker, im deutschen Küstenmeer (12-Seemeilenzone) und in deutschen Häfen.

Wenn Sie für einen kürzeren Zeitraum von höchstens 90 Tagen im Schengen-Gebiet eingesetzt werden, beantragen Sie bitte ein Schengen-Visum.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP

  • Arbeitsvertrag mit der Reederei oder dem Betreiber des Schiffes, aus dem sich der Schiffsname, die Einsatzländer, der Ort der Einschiffung, die Schiffsroute/Flussabschnitte, die Anzahl der Arbeitsstunden und Angaben über Ruhezeiten und Urlaub ergeben, Ihr Monatsgehalt mit Mindestlohn (2024: 12,41 Euro pro Stunde, bzw. bei 40 Stunden Arbeitswoche 2151 Euro im Monat) oder Zusicherung zur Zahlung des deutschen Mindestlohns, nicht enthaltene Angaben sind gesondert anzugeben

  • Garantieschreiben/Einladungsschreiben des Arbeitgebers mit Benennung Person, Rang, Schiff und Einstiegshafen

  • Ordentlich ausgefüllter und unterschriebener Fragebogen für Besatzungsmitglieder

  • Schiffsroutenplan für die nächsten drei Monate ODER Nachweis einer Schiffsroute der letzten 6 Monate durch deutsche Binnengewässer mit Bestätigung des Kapitäns über gleichartige Routenplanung für den geplanten Beschäftigungszeitraum (nicht erforderlich für stationären Einsatz bei LNG-Schiffen oder Küstenschifffahrt)

  • Crew-Liste der letzten 6 Monate

  • Schiffsregister

  • POEA Arbeitsvertrag

  • Weltweite Krankenversicherung für Crew oder Zusage der Krankenversicherung durch Arbeitgeber

  • Erklärung des Arbeitgebers, dass keine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt; bei Arbeitnehmerüberlassung: Nachweis einer Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit

Der Antrag muss persönlich bei VFS Global in Manila oder Cebu gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Binnenschiffe werden auf Routen im deutschen Binnengewässer eingesetzt. Das technische Personal hält den Betrieb des Schiffes aufrecht.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Die Botschaft wird Anträge ablehnen, bei denen es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Aufenthaltsdauer oder die Zuweisung des Schiffes falsch und nur zum Zweck der Erlangung eines Visums mit längerer Aufenthaltsgültigkeit oder der deutschen örtlichen Zuständigkeit angegeben wird.

Nach Erhalt des Visums müssen Sie ggf. bei dem Department of Migrant Worker (DMW) eine Ausreiseerlaubnis einholen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das DMW. Die Botschaft kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.

Allgemeine Information

Philippinische Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr (LKW) und Kraftomnibusfahrer (Bus) können während des Erwerbs der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis und der Grundqualifikation innerhalb von 15 Monaten von ihrem sie weiterbildenden Arbeitgeber beschäftigt werden. Sie können dafür ein Visum gem. § 19c Abs. 1 AufenthG, § 24a Abs. 2 BeschV beantragen.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP

  • Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ODER Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren (falls vorhanden)

  • Die vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis mit Zusatzblatt C

  • Arbeitsvertrag für die Zeit der Qualifikationsmaßnahme zum Erwerb der Grundqualifikation und Erwerb der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis UND daran anschließendes Arbeitsplatzangebot zur Beschäftigung als Berufskraftfahrer.

  • Angaben zu den geplanten Maßnahmen zum Erwerb der Fahrerlaubnis und der erforderlichen Qualifikationen, z. B. Anmeldebestätigung für einen Kurs oder Ausbildungsvertrag mit einer Fahrschule in Deutschland.

  • Philippinische Fahrerlaubnis (professional driver’s license)

  • Lebenslauf
  • Wenn Sie bereits über 45 Jahre alt sind und Ihr Gehalt weniger als monatlich 4.152,50 Euro brutto oder jährlich 49.830 Euro brutto beträgt: Legen Sie bitte einen Nachweis für eine angemessene Altersversorgung vor.

  • Nachweis Krankenversicherungsschutz:

    • Bescheinigung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit des Krankenversicherungsschutzes ab Einreise,
    • ODER eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit ab Einreise, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht,
    • ODER eine Incoming-Krankenversicherung für die Zeit zwischen Einreise und sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsbeginn, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden. Erst wenn Sie aller erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Berufskraftfahrer, die über eine abgeschlossene deutsche oder anerkannte ausländische qualifizierte Berufsausbildung als Berufskraftfahrer verfügen, kann ein Visum zur Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung erteilt werden.
Berufskraftfahrer, die bereits im Besitz einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE UND der Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach der Richtlinie 2003/59/EG und der Richtlinie 2006/126/EG sind, können direkt ein Visum als Berufskraftfahrer beantragen.

Wir empfehlen Ihnen zur Beschleunigung des Verfahrens, Ihren Arbeitgeber in Deutschland zu bitten, eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen und einen Ausdruck dieser Zustimmung bei der Visumbeantragung vorzulegen.
Alternativ kann Ihr Arbeitgeber in Deutschland für Sie auch einen Antrag nach § 81a AufenthG (beschleunigtes Fachkräfteverfahren) bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen und Ihnen dann die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zusenden.
Der Antrag kann auch ohne Vorabzustimmung deutscher Behörden gestellt werden. Die Zustimmung wird dann im Laufe des Visumverfahrens eingeholt.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Nach Erhalt des Visums müssen Sie bei dem Department of Migrant Worker (DMW) eine Ausreiseerlaubnis einholen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das DMW. Die Botschaft kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.

Allgemeine Information

Ausländer können mit diesem Visum im deutschen Küstenmeer beschäftigt werden, um Tätigkeiten zur Errichtung und Instandsetzung von Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen durchzuführen, einschließlich der Be- und Entladearbeiten im Hafen und der sonstigen Tätigkeiten auf den dazu eingesetzten Schiffen.

Wenn Sie für einen kürzeren Zeitraum von höchstens 90 Tagen in 12 Monaten im Schengen-Gebiet eingesetzt werden, beantragen Sie bitte ein Schengen-Visum.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP

  • Arbeitsvertrag, aus dem sich Ihr Monatsgehalt und die Anzahl der Arbeitsstunden ergeben, Mindestlohn (2024: 12,41 Euro pro Stunde, bzw. bei einer Arbeitswoche mit 40 Arbeitsstunden 2.151 Euro im Monat) oder Zusicherung zur Zahlung des deutschen Mindestlohns

  • Seeleute: Overseas Employment Certificate

  • Seeleute: Schiffsregister

  • Ausgefüllter und unterschriebener Fragebogen zur Beschäftigung beim Bau von Offshore Windkraftanlagen

  • Erklärung des Arbeitgebers zur Beschäftigung bei dem Offshore-Windkraftprojekt

  • Nachweis Krankenversicherung oder Arbeitgeberzusage zur Krankenversicherung

  • Erklärung des Arbeitgebers, dass keine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt; bei Arbeitnehmerüberlassung: Nachweis einer Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit

Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Wartungsarbeiten (Kontroll- und Pflegetätigkeiten) sind nicht umfasst, Instandsetzungsarbeiten (Reparatur- und Austauschtätigkeiten) hingegen schon.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Nach Erhalt des Visums müssen Sie ggf. bei dem Department of Migrant Worker (DMW) eine Ausreiseerlaubnis einholen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das DMW. Die Botschaft kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.

Allgemeine Information

Arbeitnehmende können eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland beantragen.

Dafür wird eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit benötigt, für die folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen: Das von der Bundesagentur für Arbeit festgelegte Kontingent ist nicht ausgeschöpft. Es handelt sich um eine Beschäftigung von regelmäßig mindestens 30 Stunden wöchentlich. Der Arbeitgeber ist gemäß §§ 3 oder 5 TVG an einen Tarifvertrag gebunden. Die ausländische Arbeitnehmerin oder der ausländische Arbeitnehmer ist zu den geltenden tariflichen Arbeitsbedingungen beschäftigt. Der Arbeitgeber trägt die erforderlichen Reisekosten für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer; dies gilt sowohl für die Hin- als auch die Rückreise. Der Arbeitgeber beschäftigt in dem Einsatzbetrieb auf Grundlage des § 15d BeschV an höchstens zehn innerhalb von zwölf Monaten ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihren gültigen Reisepass

  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars

  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss

  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP

  • Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit (falls vorhanden)

  • Die vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und Zusatzblatt D,

  • Gültiger Tarifvertrag des Arbeitgebers

  • Nachweis Krankenversicherungsschutz:

    • Bescheinigung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit des Krankenversicherungsschutzes ab Einreise,
    • ODER eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit ab Einreise, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht,
    • ODER eine Incoming-Krankenversicherung für die Zeit zwischen Einreise und sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsbeginn, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden.

Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Bitte beachten Sie:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Wir empfehlen Ihnen zur Beschleunigung des Verfahrens, Ihren Arbeitgeber in Deutschland zu bitten, eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen und einen Ausdruck dieser Zustimmung bei der Visumbeantragung vorzulegen.
Der Antrag kann ohne Vorabzustimmung deutscher Behörden gestellt werden. Die Zustimmung wird dann im Laufe des Visumverfahrens eingeholt.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Nach Erhalt des Visums müssen Sie ggf. bei dem Department of Migrant Worker (DMW) eine Ausreiseerlaubnis einholen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das DMW. Die Botschaft kann Sie bezüglich der philippinischen Ausreisegenehmigung nicht unterstützen.


Nationale Gesetze zum Ausländerrecht

Diese Rechtsgrundlagen sind für die Entscheidung von nationalen Visumanträgen maßgeblich. Sie sind nur in deutscher Sprache verfügbar:

Gute Reise!​​​​​​​

Ihr Visum ist mit Ihrem vollständigen Namen, Ihrer Passnummer und Ihrem Foto beschriftet. Zu sehen ist die genehmigte Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeitspanne, in der Sie in Deutschland einreisen dürfen und sich gegebenenfalls um einen inländischen Aufenthaltstitel bemühen müssen.

Bitte prüfen Sie alle Angaben auf dem Visumsetikett unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit. Eventuelle Fehler sollten der ausstellenden Visastelle unverzüglich mitgeteilt werden.

Bitte erkundigen Sie sich vor der Ausreise aus den Philippinen, ob Sie eine Clearance der philippinischen Behörden (POEA, CFO, PNVSCA) benötigen.

Vergessen Sie nicht, sich direkt nach der Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und auch einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren.

Wir wünschen Ihnen eine gute Reise!

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