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Anerkennung philippinischer Urkunden - Legalisation

Apostille © BFAA
Allgemeine Informationen
Die Philippinen sind am 12.09.2018 dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat jedoch Einspruch gegen den Beitritt der Philippinen erklärt, sodass von den Philippinen ausgestellte Urkunden mit Apostillen aber ohne Legalisation durch die Deutsche Botschaft Manila weiterhin für den deutschen Rechtsbereich keine Wirkung entfalten.
Für die Verwendung bei deutschen Behörden sind philippinische Urkunden daher in der Regel zu legalisieren. Durch die Legalisation einer ausländischen Urkunde wird diese von deutschen Behörden als echt anerkannt (§§ 13 Abs. 1- 3 Konsulargesetz, § 438 Abs. 2 ZPO). Deutschen Behörden steht es jedoch frei, philippinische Urkunden im Wege der freien Beweiswürdigung (§ 438 Abs. 1 ZPO) auch ohne weitere Formalität als echt anzusehen und zu verwenden. Es empfiehlt sich daher zwecks Vermeidung eines u. U. unnötigen Aufwandes, zunächst bei der jeweiligen innerdeutschen Behörde nachzufragen, ob dort auf die Legalisation der Urkunde bestanden wird.
Die Überbeglaubigung wird vom Philippinischen Außenministerium – Department of Foreign Affairs (DFA) – in Form der Apostille erteilt. Zur Einholung der Apostille folgen Sie bitte den Instruktionen auf der Homepage des DFA https://www.apostille.gov.ph/. Für viele Urkunden, insbesondere Personenstandsurkunden, kann die Apostille online bestellt werden. Für einige Urkundenarten, z. B. notarielle Urkunden und Hochschulabschlüsse, ist die Einholung von Vorbeglaubigungen notwendig.
Die Vorlage deutscher Übersetzungen ist für das Legalisationsverfahren nicht erforderlich.
Verfahren
Die unmittelbare Beantragung der Legalisation bei der Botschaft ist aus Kapazitätsgründen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung und nur dann möglich, wenn die Apostille bereits eingeholt wurde. Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich über diesen Link.
Sie können sich für die Beantragung der Legalisation vertreten lassen. Bevollmächtigte müssen eine schriftliche Vollmacht des Urkundeninhabers sowie eine Ausweiskopie des Urkundeninhabers nachweisen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise für einzelne Urkundenarten:
Sollte die PSA-Urkunde unleserlich sein, wird zusätzlich eine Personenstandsurkunde, ausgestellt durch das lokale Standesamt (Local Civil Registrar (LCR)), benötigt.
Im Falle einer Spätregistrierung der Geburt („delayed registration“) von mehr als 10 Jahren sind ergänzend folgende Unterlagen vorzulegen:
- Taufschein
- Grundschulzeugnis (Elementary School Permanent Record / Form 137) der zu prüfenden Person. Bitte keine Zeugnisse der weiterführenden Hochschule oder College-/Universitätszeugnisse einreichen.
Sollen Geburtsurkunde und Personenstandsbescheinigung (CENOMAR (Certificate of No Marriage) bzw. CEMAR (Advisory on Marriages No. 5)) legalisiert werden: Achten Sie darauf, dass sämtliche Personendaten im CENOMAR bzw. CEMAR exakt mit den Personendaten in der Geburtsurkunde übereinstimmen.
Personenstandsbescheinigungen (CENOMAR (Certificate of No Marriage) bzw. CEMAR (Advisory on Marriages No. 5)) sollten zum Zeitpunkt der Vorlage bei der anfordernden Behörde nicht älter als 6 Monate sein. Reichen Sie daher möglichst aktuelle Personenstandsbescheinigungen zur Legalisation ein!
Gerichtsurteile sowie Adoptionsbeschlüsse müssen immer mit Certificate of Finality (ebenfalls mit Apostille) vorgelegt werden.
Bearbeitungsdauer
Bei Vorlage vollständiger Unterlagen beträgt die Bearbeitungsdauer für die Legalisation von PSA-Urkunden und Führungszeugnissen im Regelfall eine Woche. Bei anderen öffentlichen Urkunden können die notwendigen Überprüfungen mehrere Wochen beanspruchen. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab, da diese Bearbeitungskapazitäten unnötig binden.
Innerhalb der Philippinen werden die legalisierten Urkunden von der Botschaft per Kurierunternehmen übersandt. Die Portokosten zahlt der Empfänger. Für den internationalen Versand ist eine Person zu bevollmächtigen, die die Urkunden nach erfolgter Legalisation an Sie verschickt.
Gebühren
Die Gebühr für die Legalisation beträgt gem. Ziff. I. 7.1 AABGebV (Besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amtes) pro Urkunde EUR 32,00, bei Abgabe in der Botschaft zahlbar in bar in philippinischen Pesos (PHP) zum aktuellen Wechselkurs oder per Kreditkarte (Visa oder MasterCard).