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Anerkennung philippinischer Urkunden - Legalisation
Apostille, © BFAA
Die Botschaft wird die Legalisation von Personenstandsurkunden aus den Philippinen zum 02.09.2024 wiederaufnehmen, nachdem festgestellt werden konnte, dass durch ein verbessertes Personenstands- und Urkundenwesen die Voraussetzungen dafür wieder vorliegen.
Durch die Legalisation einer ausländischen Urkunde wird diese von deutschen Behörden als echt anerkannt (§§ 13 Abs. 1- 3 Konsulargesetz, § 438 Abs. 2 ZPO). Deutschen Behörden steht es jedoch grundsätzlich frei, philippinische Urkunden im Wege der freien Beweiswürdigung (§ 438 Abs. 1 ZPO) auch ohne weitere Formalität als echt anzusehen und zu verwenden.
Die Legalisation erfolgt nur durch die Deutsche Botschaft in Manila und ausschließlich auf Basis einer bereits erfolgten Überbeglaubigung durch das Philippinische Außenministerium in dem unter „Ablauf und Gebühren“ beschriebenen Verfahren.
Es können nur Personenstandsurkunden, die vom Hauptstandesamt der Philippinen (Philippine Statistics Authority - PSA) im Rahmen des nachstehenden Verfahrens aktuell ausgestellt wurden, legalisiert werden. Dies umfasst Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sowie PSA-Personenstandsbescheinigungen. Personenstandsurkunden und Apostillen, die vor dem 02. September 2024 ausgestellt wurden, können nicht legalisiert werden.
Sollte die PSA-Urkunde unleserlich sein, wird zusätzlich eine Personenstandsurkunde, ausgestellt durch das lokale Standesamt (Local Civil Registrar (LCR)), benötigt.
Im Falle einer Spätregistrierung („delayed registration“) sind ergänzend folgende Unterlagen vorzulegen:
- Taufschein
- Grundschulzeugnis (Elementary School Permanent Record / Form 137) der zu prüfenden Person. Bitte keine Zeugnisse der weiterführenden Hochschule oder College-/Universitätszeugnisse einreichen.
Elektronische Personenstandsurkunden und die E-Apostille können nicht legalisiert werden. Die Vorlage deutscher Übersetzungen ist für das Legalisationsverfahren nicht erforderlich.
Ablauf und Gebühren
Für die Legalisation einer philippinischen Urkunde ist eine Überbeglaubigung durch das philippinische Außenministerium DFA-OCA (Department of Foreign Affairs – Office for Consular Affairs) erforderlich. Die Überbeglaubigung der Urkunde und die Legalisation durch die Botschaft erfolgen in einem geschlossenen Prozess. Ein Termin zur Legalisation bei der Botschaft ist daher nicht notwendig. Folgen Sie bitte genauestens den nachstehenden Anweisungen.
Rückfragen zum Stand des Legalisationsverfahrens kann die Botschaft nicht beantworten.
Für die Überbeglaubigung und die darauffolgende Legalisation gehen Sie bitte wie folgt vor:
Beantragen Sie online beim Hauptstandesamt PSA die aktuelle Ausstellung der benötigten philippinischen Urkunden: https://psahelpline.ph/dfa-apostille
Bei Beantragung eines Personenstandsnachweises (CEMAR/CENOMAR) beachten Sie bitte, dass sämtliche Personenangaben für den Personenstandsnachweis genau den Angaben in Ihrer Geburtsurkunde entsprechen.
Als Kurieradresse/Empfangsadresse geben Sie im Antragsportal des PSA die folgende Adresse an:
Authentication Division, EDA Office of Consular Affairs Aseana Business Park, Bradco Avenue, Ecke Diosdado Macapagal Blvd, Parañaque, 1714 Metro Manila.
Hinterlegen Sie im Antragsportal des PSA unbedingt Ihre Kontaktinformationen inkl. Mobilnummer und Ihre E-Mail-Adresse!
Warten Sie auf die Bestätigungsmail des DFA-OCA, dass Ihr Dokument an das DFA-OCA geliefert worden ist. Prüfen Sie ggfls. regelmäßig den Spam-Ordner Ihres E-Mailpostfachs. Bezahlen Sie dann die Gebühren für die Überbeglaubigung über die Landbank LinkBiz, wie es in der Bestätigungsmail angegeben ist.
Nach Bezahlung der Gebühren für die Überbeglaubigung über die Landbank LinkBiz sprechen Sie beim DFA-OCA, Standort Aseana, (Authentication Division, DFAMPC Courier Unit, EDA Office of Consular Affairs Aseana Business Park, Bradco Avenue, Ecke Diosdado Macapagal Blvd, Parañaque, 1714 Metro Manila) vor, um dort die Servicegebühren zu bezahlen und ggfls. weiter erforderliche Unterlagen einzureichen.
Folgende Gebühren müssen Sie beim DFA-OCA entrichten:
- Kuriergebühr: PHP 350,00
- Die Gebühr für die Legalisation beträgt gem. Ziff. I. 7.1 AABGebV (Besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amtes) 31,16 €, zahlbar in philippinischen Pesos zum aktuellen Wechselkurs.Reichen Sie bei Ihrer Vorsprache beim DFA-OCA ggf. ergänzende Nachweise für die Überbeglaubigung ein:
Sollte die PSA-Urkunde unleserlich sein, wird zusätzlich eine Personenstandsurkunde, ausgestellt durch das lokale Standesamt (Local Civil Registrar (LCR)), benötigt.
Im Falle einer Spätregistrierung ab 12 Jahre („delayed registration“) sind ergänzend folgende Unterlagen vorzulegen:
- Taufschein
- Grundschulzeugnis (Elementary School Permanent Record / Form 137) der zu prüfenden Person.Hinweis: Sie können eine Vertrauensperson dazu bevollmächtigen, beim DFA-OCA vorzusprechen. In diesem Fall sind eine schriftliche Vollmacht, eine Kopie Ihres Ausweises mit Ihrer Unterschrift, die Einladungsmail des DFA-OCA sowie der originale Ausweis und eine Ausweiskopie der Vertrauensperson vorzulegen.
Nach der Legalisation durch die Botschaft erhalten Sie die Urkunden per Kurierdienst an die von Ihnen angegebene Kontaktadresse zugesandt.
Die Botschaft behält sich in Einzelfällen vor, die Legalisation nicht durchzuführen.
Hinweis: Die Philippinen sind am 12.09.2018 dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat jedoch Einspruch gegen den Beitritt der Philippinen erklärt, so dass von den Philippinen ausgestellte Urkunden mit Apostillen aber ohne Legalisation durch die Deutsche Botschaft Manila weiterhin für den deutschen Rechtsbereich keine Wirkung entfalten.
In Ausnahmefällen, bei begründeten Zweifeln an der inhaltlichen Richtigkeit von philippinischen Urkunden, kann im Rahmen eines Amtshilfeersuchens einer deutschen Behörde eine Urkundenüberprüfung durchgeführt werden. Bitten um „Globalüberprüfungen“ sind insoweit nicht konkret genug. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit der Botschaft auf.