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Schengen Visa

Schengen Visum

Schengen Visum, © colourbox

25.07.2022 - Artikel

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Schengen-Visaanträge ca. 15 Kalendertage beträgt.


Der Antrag muss persönlich bei VFS Global in Manila oder Cebu gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Bitte legen Sie einen Ausdruck des Antragsformulars mit Kopien aller antragsbegründenden Unterlagen vor und fügen Sie auch die Originale bei.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihr gültiger Reisepass. Bitte beachten Sie: Ihr Reisepass muss nach Ablauf des Visums noch mindestens drei Monate gültig sein.
  • Ein Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars, das Sie bitte hier herunterladen
  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss. Das zweite Foto erhalten Sie später zurück.
  • Visumgebühr EUR 90,00 Euro, zahlbar in PHP (EUR 45,00 Euro für Antragsteller im Alter von 6 - 11 Jahren; gebührenfrei für Antragsteller unter 6 Jahren und für Ehepartner und minderjährige Kinder von Deutschen oder Unionsbürgern)
  • Einladungsschreiben
  • Nachweis, dass die Kosten Ihres Aufenthalts in Deutschland gesichert sind: Ihre original Bankbestätigung sowie Kontoauszüge der letzten sechs Monate oder eine Verpflichtungserklärung des Einladers nach §§ 66-68 AufenthG von der örtlichen Ausländerbehörde

  • Nachweise Ihrer Verwurzelung auf den Philippinen: Arbeitsvertrag und Kontoauszüge mit dem Eingang der letzten 6 Monatsgehälter auf Ihrem Konto (falls Sie angestellt sind), Gewerbeanmeldung, letzter Steuerbescheid und Kontoauszüge der letzten 6 Monate (falls Sie selbständig sind) oder Schulbescheinigung / Studienbescheinigung (falls Sie Schüler oder Student sind). Legen Sie bitte den Grundbuchauszug („land title“) im Original vor, falls Sie Grundbesitz haben. Wenn Sie verheiratet sind und / oder Kinder haben, weisen Sie dies bitte durch PSA Heiratsurkunde / Geburtsurkunden nach.
  • Falls Sie bereits in einen Schengenstaat gereist sind: Kopie Ihres damaligen Schengen Visums
  • Falls Sie zum ersten Mal nach Deutschland reisen, legen Sie bitte eine formlose Erklärung vor, in der Sie Ihre Absicht darlegen, das Schengengebiet vor Ablauf Ihres Visums wieder zu verlassen. Was genau stellt für Sie einen Anreiz dar, auf die Philippinen zurückzukehren und können Sie diese Umstände nachweisen?
  • Nachweis einer Reisekrankenversicherung. Eine Liste von Versicherern, die einen ausreichenden Versicherungsschutz bieten, finden Sie hier: Recommended List of Insurance Companies PDF / 166 KB . Bei Reisekrankenversicherungen anderer Unternehmen muss sich aus den vorgelegten Versicherungsunterlagen ergeben, dass die in der Liste genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Zusätzliche Unterlagen für minderjährige Antragsteller:

  • Persönliche Vorsprache der sorgeberechtigten Elternteile mit ihren Reisepässen oder Personalausweisen. Im Ausland wohnhafte Elternteile, die nicht persönlich bei der Botschaft erscheinen können, können eine schriftliche Einverständniserklärung vorlegen, auf der ihre Unterschrift durch die zustände deutsche Botschaft oder die zuständige Stadtverwaltung in Deutschland beglaubigt wurde.
  • Wenn die Eltern des Kindes verheiratet waren und ein Elternteil verstorben ist: PSA Sterbeurkunde
  • Wenn die Eltern des Kindes verheiratet waren und derzeit nur einer der Elternteile das Sorgerecht hat: Scheidungs- oder Annulierungsurteil oder sonstiger Gerichtsbeschluss, aus dem sich die gerichtliche Sorgerechtsentscheidung ergibt
  • PSA Geburtsurkunde des Kindes

Bitte beachten Sie:

Ihre Geburtsurkunde muss von der Philippine Statistics Authority (PSA) auf Sicherheitspapier (SECPA) ausgestellt sein, siehe der PSA Helpline oder PSA Serbilis. Die Geburtsurkunde muss nicht vom philippinischen Außenministeriums überbeglaubigt und nicht von der Deutschen Botschaft legalisiert sein.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Wenn ein Minderjähriger ohne seine sorgeberechtigten Eltern reist, kann zur Ausreise die Vorlage eines „Travel Permits“ notwendig sein. Bitte informieren Sie sich nach Erhalt Ihres Visums beim Philippine Department of Social Welfare and Development (DSWD).

Nach Erhalt des Visums informieren Sie sich bitte hinsichtlich eventueller Ausreiseerfordernisse seitens philippinischer Behörden. Die Botschaft kann Sie diesbezüglich leider nicht unterstützen.

Der Antrag muss persönlich bei VFS Global in Manila oder Cebu gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Bitte legen Sie einen Ausdruck des Antragsformulars mit Kopien aller antragsbegründenden Unterlagen vor und fügen Sie auch die Originale bei.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihr gültiger Reisepass. Bitte beachten Sie: Ihr Reisepass muss nach Ablauf des Visums noch mindestens drei Monate gültig sein.
  • Ein Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars, das Sie bitte hier herunterladen
  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss. Das zweite Foto erhalten Sie später zurück.
  • Visumgebühr EUR 90,00, zahlbar in PHP (gebührenfrei für Ehepartner und minderjährige Kinder von Deutschen und Unionsbürgern).
  • Einladungsschreiben der einladenden Firma, mit Briefkopf und einer Erläuterung, zu welchem Zweck die Einladung erfolgt.
  • Wenn Sie angestellt sind und im Auftrag Ihres Arbeitgebers reisen: Schreiben Ihres Arbeitgebers mit Erläuterung des Reisezwecks.

    Zusätzlich: Wenn die Kosten durch eine philippinische Firma übernommen werden:

    Kostenübernahmeerklärung mit Nachweis / Kontobestätigung von ausreichendem Bankguthaben der Firma (nicht des Antragstellers) im Original. Einzelne Kontoauszüge sind nicht notwendig.

  • Wenn die Kosten durch die einladende deutsche Organisation / Firma übernommen werden sollen: Kostenübernahmeerklärung der deutschen Firma mit Verweis auf Übernahme der Kosten gem. § 66 -68 AufenthG.

  • Nachweise Ihrer Verwurzelung auf den Philippinen: Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihr Arbeitsverhältnis mit Verdienstangabe (falls Sie angestellt sind), Gewerbeanmeldung, letzter Steuerbescheid und Kontoauszüge der letzten 6 Monate (falls Sie selbständig sind) oder Schulbescheinigung / Studienbescheinigung (falls Sie Schüler oder Student sind). Legen Sie bitte den Grundbuchauszug („land title“) im Original vor, falls Sie Grundbesitz haben. Wenn Sie verheiratet sind und / oder Kinder haben, weisen Sie dies bitte durch PSA Heiratsurkunde / Geburtsurkunden nach. Falls Sie schon in einen Schengenstaat gereist sind, legen Sie bitte Kopien Ihrer Visa vor.
  • Nachweis einer Reisekrankenversicherung. Eine Liste von Versicherern, die einen ausreichenden Versicherungsschutz bieten, finden Sie hier: Recommended List of Insurance Companies PDF / 166 KB . Bei Reisekrankenversicherungen anderer Unternehmen muss sich aus den vorgelegten Versicherungsunterlagen ergeben, dass die in der Liste genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Bitte beachten Sie:

Ihre Geburtsurkunde muss von der Philippine Statistics Authority (PSA) auf Sicherheitspapier (SECPA) ausgestellt sein, siehe der PSA Helpline oder PSA Serbilis. Die Geburtsurkunde muss nicht vom philippinischen Außenministeriums überbeglaubigt und nicht von der Deutschen Botschaft legalisiert sein.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Nach Erhalt des Visums informieren Sie sich bitte hinsichtlich eventueller Ausreiseerfordernisse seitens philippinischer Behörden. Die Botschaft kann Sie diesbezüglich leider nicht unterstützen.

Der Antrag muss persönlich bei VFS Global in Manila oder Cebu gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Bitte legen Sie einen Ausdruck des Antragsformulars mit Kopien aller antragsbegründenden Unterlagen vor und fügen Sie auch die Originale bei.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihr gültiger Reisepass. Bitte beachten Sie: Ihr Reisepass muss nach Ablauf des Visums noch mindstens drei Monate gültig sein.
  • Ein Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars, das Sie bitte hier herunterladen
  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss. Das zweite Foto erhalten Sie später zurück.
  • Visumgebühr EUR 90,00, zahlbar in PHP (EUR 45,00 Euro für Antragsteller im Alter von 6 - 11 Jahren; gebührenfrei für Antragsteller unter 6 Jahren und für Ehepartner und minderjährige Kinder von Deutschen oder Unionsbürgern)
  • Reiseplan, möglichst handgeschrieben, nur mit Angabe der Aufenthaltsorte und –zeiträume (z.B. Berlin 28.10. – 05.11.2023; Amsterdam 05.11. – 08.11.2023), sowie die entsprechenden Hotelreservierungen. Der Reiseplan und die Hotelreservierungen müssen mit Ihrem tatsächlich geplanten Reiseverlauf übereinstimmen
  • Nachweis, dass die Kosten Ihres Aufenthalts in Deutschland gesichert sind: Ihre Kontoauszüge der letzten sechs Monate oder eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG mit einer Bestätigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Verpflichteten durch die Ausländerbehörde
  • Nachweise Ihrer Verwurzelung auf den Philippinen: Arbeitsvertrag und Kontoauszüge mit dem Eingang der letzten 6 Monatsgehälter auf Ihrem Konto (falls Sie angestellt sind), Gewerbeanmeldung, letzter Steuerbescheid und Kontoauszüge der letzten 6 Monate (falls Sie selbständig sind) oder Schulbescheinigung / Studienbescheinigung (falls Sie Schüler oder Student sind). Legen Sie bitte den Grundbuchauszug („land title“) im Original vor, falls Sie Grundbesitz haben. Wenn Sie verheiratet sind und / oder Kinder haben, weisen Sie dies bitte durch PSA Heiratsurkunde / Geburtsurkunden nach.
  • Falls Sie bereits in einen Schengenstaat gereist sind: Kopie Ihres damaligen Schengen Visums
  • Falls Sie zum ersten Mal nach Deutschland reisen, legen Sie bitte eine formlose Erklärung vor, in der Sie Ihre Absicht darlegen, das Schengengebiet vor Ablauf Ihres Visums wieder zu verlassen. Was genau stellt für Sie einen Anreiz dar, auf die Philippinen zurückzukehren und können Sie diese Umstände nachweisen?
  • Nachweis einer Reisekrankenversicherung. Eine Liste von Versicherern, die einen ausreichenden Versicherungsschutz bieten, finden Sie hier: Recommended List of Insurance Companies PDF / 166 KB . Bei Reisekrankenversicherungen anderer Unternehmen muss sich aus den vorgelegten Versicherungsunterlagen ergeben, dass die in der Liste genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Zusätzliche Unterlagen für minderjährige Antragsteller:

  • Persönliche Vorsprache der sorgeberechtigten Elternteile mit ihren Reisepässen oder Personalausweisen. Im Ausland wohnhafte Elternteile, die nicht persönlich bei der Botschaft erscheinen können, können eine schriftliche Einverständniserklärung vorlegen, auf der ihre Unterschrift durch die zustände deutsche Botschaft oder die zuständige Stadtverwaltung in Deutschland beglaubigt wurde.
  • Wenn die Eltern des Kindes verheiratet waren und ein Elternteil verstorben ist: PSA Sterbeurkunde
  • Wenn die Eltern des Kindes verheiratet waren und derzeit nur einer der Elternteile das Sorgerecht hat: Scheidungs- oder Annulierungsurteil oder sonstiger Gerichtsbeschluss, aus dem sich die gerichtliche Sorgerechtsentscheidung ergibt
  • PSA Geburtsurkunde des Kindes

Bitte beachten Sie:

Ihre Geburtsurkunde muss von der Philippine Statistics Authority (PSA) auf Sicherheitspapier (SECPA) ausgestellt sein, siehe der PSA Helpline oder PSA Serbilis. Die Geburtsurkunde muss nicht vom philippinischen Außenministeriums überbeglaubigt und nicht von der Deutschen Botschaft legalisiert sein.

Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.

Bitte legen Sie einen Ausdruck des Antragsformulars mit Kopien aller antragsbegründenden Unterlagen vor und fügen Sie auch die Originale bei

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Wenn ein Minderjähriger ohne seine sorgeberechtigten Eltern reist, kann zur Ausreise die Vorlage eines „Travel Permits“ notwendig sein. Bitte informieren Sie sich nach Erhalt Ihres Visums beim Philippine Department of Social Welfare and Development (DSWD).

Nach Erhalt des Visums informieren Sie sich bitte hinsichtlich eventueller Ausreiseerfordernisse seitens philippinischer Behörden. Die Botschaft kann Sie diesbezüglich leider nicht unterstützen.

Der Antrag muss persönlich bei VFS Global in Manila oder Cebu gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Bitte legen Sie einen Ausdruck des Antragsformulars mit Kopien aller antragsbegründenden Unterlagen vor und fügen Sie auch die Originale bei.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihr gültiger Reisepass. Bitte beachten Sie: Ihr Reisepass muss nach Ablauf des Visums noch mindestens drei Monate gültig sein.
  • Ein Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars, das Sie bitte hier herunterladen
  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss. Das zweite Foto erhalten Sie später zurück.
  • Visumgebühr EUR 90,00, zahlbar in PHP (gebührenfrei für Ehepartner und minderjährige Kinder von Deutschen und Unionsbürgern).
  • Wenn Sie Aussteller sind: Anmeldebestätigung als Aussteller

  • Wenn Sie Messebesucher sind: Eintrittskarte zur Messe sowie die Bestätigung mindestens eines Messeausstellers über eine Terminvereinbarung für einen Geschäftstermin vor Ort auf der Messe

  • Werbe- oder Informationsmaterial über die Messe
  • Nachweise der wirtschaftlichen Aktivitäten Ihrer Firma, z.B. Informationsbroschüre für Kunden Ihrer Firma
  • Unterkunftsnachweis
  • Wenn die Kosten durch die einladende deutsche Organisation / Firma übernommen werden sollen: Kostenübernahmeerklärung der deutschen Firma mit Verweis auf Übernahme der Kosten gem. § 66 -68 AufenthG.
  • Wenn die Kosten durch eine philippinische Firma übernommen werden: Kostenübernahmeerklärung mit Nachweis / Kontobestätigung von ausreichendem Bankguthaben der Firma (nicht des Antragstellers) im Original. Einzelne Kontoauszüge sind nicht notwendig.
  • Nachweise Ihrer Verwurzelung auf den Philippinen: Arbeitsvertrag und Kontoauszüge mit dem Eingang der letzten 6 Monatsgehälter auf Ihrem Konto (falls Sie angestellt sind), Gewerbeanmeldung, letzter Steuerbescheid und Kontoauszüge der letzten 6 Monate (falls Sie selbständig sind) oder Schulbescheinigung / Studienbescheinigung (falls Sie Schüler oder Student sind). Legen Sie bitte den Grundbuchauszug („land title“) im Original vor, falls Sie Grundbesitz haben. Wenn Sie verheiratet sind und / oder Kinder haben, weisen Sie dies bitte durch PSA Heiratsurkunde / Geburtsurkunden nach. Falls Sie schon in einen Schengenstaat gereist sind, legen Sie bitte Kopien Ihrer Visa vor.
  • Nachweis einer Reisekrankenversicherung. Eine Liste von Versicherern, die einen ausreichenden Versicherungsschutz bieten, finden Sie hier: Recommended List of Insurance Companies PDF / 166 KB . Bei Reisekrankenversicherungen anderer Unternehmen muss sich aus den vorgelegten Versicherungsunterlagen ergeben, dass die in der Liste genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Bitte beachten Sie:

Ihre Geburtsurkunde muss von der Philippine Statistics Authority (PSA) auf Sicherheitspapier (SECPA) ausgestellt sein, siehe der PSA Helpline oder PSA Serbilis. Die Geburtsurkunde muss nicht vom philippinischen Außenministeriums überbeglaubigt und nicht von der Deutschen Botschaft legalisiert sein.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier .

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Nach Erhalt des Visums informieren Sie sich bitte hinsichtlich eventueller Ausreiseerfordernisse seitens philippinischer Behörden. Die Botschaft kann Sie diesbezüglich leider nicht unterstützen.

Der Antrag muss persönlich bei VFS Global in Manila oder Cebu gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Bitte legen Sie einen Ausdruck des Antragsformulars mit Kopien aller antragsbegründenden Unterlagen vor und fügen Sie auch die Originale bei.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihr gültiger Reisepass. Bitte beachten Sie: Ihr Reisepass muss nach Ablauf des Visums noch mindestens drei Monate gültig sein.
  • Ein Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars, das Sie bitte hier herunterladen
  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss. Das zweite Foto erhalten Sie später zurück.
  • Visumgebühr EUR 90,00, zahlbar in PHP
  • POEA Arbeitsbescheinigung und Schreiben der örtlichen deutschen Agentur, in dem der Schiffsname und der Einstiegshafen genannt sind und in dem die Übernahme aller während Ihres Aufenthalts im Schengengebiet anfallenden Kosten bestätigt wird. Die POEA-Bescheinigung und das Verpflichtungsschreiben dürfen nicht älter als 12 Monate sein
  • Mannschaftsliste
  • Seefahrer-Buch
  • Nachweis einer Reisekrankenversicherung für die Dauer Ihres nächsten Aufenthalts in Deutschland. Eine Liste von Versicherern, die einen ausreichenden Versicherungsschutz bieten, finden Sie hier. Bei Reisekrankenversicherungen anderer Unternehmen muss sich aus den vorgelegten Versicherungsunterlagen ergeben, dass die in der Liste genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Ausgefüllte und vom Seemann unterschriebene Erklärung zur Reisekrankenversicherung, die hier runtergeladen werden kann.

  • Kopien ihrer früheren Schengen Visa

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Bitte beachten Sie:

Ihre Geburtsurkunde muss von der Philippine Statistics Authority (PSA) auf Sicherheitspapier (SECPA) ausgestellt sein, siehe der PSA Helpline oder PSA Serbilis. Die Geburtsurkunde muss nicht vom philippinischen Außenministeriums überbeglaubigt und nicht von der Deutschen Botschaft legalisiert sein.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein. Informationen zu Übersetzern finden Sie hier .

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann.

Nach Erhalt des Visums informieren Sie sich bitte hinsichtlich eventueller Ausreiseerfordernisse seitens philippinischer Behörden. Die Botschaft kann Sie diesbezüglich leider nicht unterstützen.

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