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Merkblätter und Antragsformular

Antragsformular

Antragsformular © Colourbox.de

Artikel

Wichtige Hinweise:

  • Zur Prüfung der Identität der antragstellenden Person ist dessen persönliche Vorsprache bei Antragstellung zwingend erforderlich (bei minderjährigen Kindern – auch Babys – zusammen mit den sorgeberechtigten Eltern/dem sorgeberechtigten Elternteil).
  • Ist ein sorgeberechtigter Elternteil bei Antragstellung nicht anwesend, kann seine Unterschrift entweder bei Abholung des Reisepasses nachgeholt werden oder es ist eine unterschriebene und von einem/einer deutschen Notar/in oder einer deutschen Passbehörde beglaubigte Zustimmungserklärung vorzulegen.
  • Philippinische Personenstandsurkunden müssen durch die Philippine Statistics Authority (PSA) ausgestellt und von der Deutschen Botschaft legalisiert sein. Hinweise zum Legalisationsverfahren finden Sie hier.
  • Ausländische Urkunden werden oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Die üblichen Verfahren nennt man Legalisation bzw. Haager Apostille. In einigen Fällen kann auch eine Urkundenüberprüfung notwendig sein. Weitere Informationen können Sie hier einsehen.
  • Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache erstellt oder mit englischer Übersetzung versehen sind, müssen mit einer Übersetzung ins Deutsche vorgelegt werden. Informationen zu Übersetzenden finden Sie hier.

Bisheriger Reisepass

  • Bei Verlust ist eine polizeiliche Anzeige und ein Dokument mit Lichtbild zum Nachweis der Identität beizufügen
  • Fotokopie nur von der Personaldatenseite (und ggfs. des Visums)

Vollständig ausgefülltes Passantragsformular

  • Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet warden.

Geburts-/ Abstammungsurkunde

  • Oder Auszug aus dem Familienbuch

Einbürgerungsurkunde (nur bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung)

Abmeldebescheinigung

  • Vom letzten deutschen Wohnort
  • Wenn noch ein Wohnsitz in Deutschland besteht, hat die Botschaft zusätzlich die Ermächtigung der für Sie zuständigen Passbehörde einzuholen. Dadurch ergeben sich höhere Passgebühren und eine längere Bearbeitungsdauer.

Aufenthaltserlaubnis für die Philippinen

  • Gültiges Visum im Reisepass und/oder ACR I-Card (I-Card) oder SRRV (Special Resident Retiree’s Visa)
  • Bzw. philippinischer Reisepass, wenn Sie gleichzeitig die philippinische Staatsangehörigkeit durch Geburt besitzen
  • Sollten Sie keine gültige Aufenthaltserlaubnis für die Philippinen besitzen, ist die Vorlage einer Bescheinigung des Bureau of Immigration über den Nichterwerbs der philippinischen Staatsangehörigkeit erforderlich.

Ein (1) farbiges Passbild

  • Bitte nehmen hierzu die Fotomustertafel des BMI bezüglich den Anforderungen an die Qualität der Passbilder zur Kenntnis.
  • Eine der Botschaft bekannten Möglichkeiten, biometrische Passbilder machen zu lassen, wäre z. B. beim Fotostudio Island Photo.
    Die Anschrift des Fotostudios lautet:
    GF Executive Center, Herrera cor. San Agustin Sts., Salcedo Village, Makati City.

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein. Hierbei kann es sich u.a. um Gerichtsurteile, Namensbescheinigungen, Urkunden über den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, Promotionsurkunden etc. handeln.

Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden.

Bisheriger Reisepass

  • Bei Verlust ist eine polizeiliche Anzeige und ein Dokument mit Lichtbild zum Nachweis der Identität beizufügen
  • Fotokopie nur von der Personaldatenseite (und ggfs. des Visums)

Vollständig ausgefülltes Passantragsformular

  • Bei verheirateten Eltern sind Mutter und Vater gemeinsam sorgeberechtigt.
  • Steht das Sorgerecht nur der Mutter oder dem Vater zu, ist die entsprechende Gerichtsentscheidung (einschließlich Rechtskraftvermerk) über das Sorgerecht beizufügen (nebst Fotokopie); bei Tod eines Elternteils die Sterbeurkunde (nebst Fotokopie).
  • Sind die Eltern nicht verheiratet, steht der Mutter nach deutschem und philippinischem Recht das Sorgerecht allein zu. Sollte auch der Vater sorgeberechtigt sein, ist die entsprechende behördliche Urkunde vorzulegen.
  • Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

Geburts-/ Abstammungsurkunde

  • Oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern mit bereits vorhandenem Eintrag des Kin- des/Jugendlichen

Heiratsurkunde der Eltern

  • Oder Original des Familienbuches mit bereits vorhandenem Eintrag des Kindes/ Jugendlichen

Ausweise der Eltern (Reisepass, Personalausweis etc.)

Einbürgerungsurkunde (nur bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung)

Abmeldebescheinigung

  • Vom letzten deutschen Wohnort
  • Hat das Kind oder der/die Jugendliche noch nie in Deutschland gelebt, so entfällt die Vorlage einer Abmeldebescheinigung. Wenn noch ein Wohnort in Deutschland besteht, muss die Botschaft bei der zuständigen Passbehörde eine Ermächtigung anfordern. Unter diesen Umständen fallen höhere Gebühren an.

Aufenthaltserlaubnis für die Philippinen

  • Sofern das Kind oder der/die Jugendliche nicht auch die philippinische Staatsangehörigkeit besitzt.

Ein (1) farbiges Passbild

  • Bitte nehmen hierzu die Fotomustertafel des BMI bezüglich den Anforderungen an die Qualität der Passbilder zur Kenntnis.
  • Eine der Botschaft bekannten Möglichkeiten, biometrische Passbilder machen zu lassen, wäre z. B. beim Fotostudio Island Photo.
    Die Anschrift des Fotostudios lautet:
    GF Executive Center, Herrera cor. San Agustin Sts., Salcedo Village, Makati City.

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein. Hierbei kann es sich u.a. um Gerichtsurteile, Namensbescheinigungen, Urkunden über den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, etc. handeln.

Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt warden.

Vollständig ausgefülltes Passantragsformular

  • Bei verheirateten Eltern sind Mutter und Vater gemeinsam sorgeberechtigt.
  • Steht das Sorgerecht nur der Mutter oder dem Vater zu, ist die entsprechende Gerichtsentscheidung (einschließlich Rechtskraftvermerk) über das Sorgerecht beizufügen (nebst Fotokopie); bei Tod eines Elternteils die Sterbeurkunde (nebst Fotokopie).
  • Sind die Eltern nicht verheiratet, steht der Mutter nach deutschem und philippinischem Recht das Sorgerecht allein zu. Sollte auch der Vater sorgeberechtigt sein, ist die entsprechende behördliche Urkunde vorzulegen.
  • Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

Geburts-/ Abstammungsurkunde des Kindes

  • Oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern mit bereits vorhandenem Eintrag des Kin- des/Jugendlichen

Geburts-/ Abstammungsurkunde der Eltern

  • Oder Auszug aus dem Familienbuch

Heiratsurkunde der Eltern

  • Oder Original des Familienbuches mit bereits vorhandenem Eintrag des Kindes/ Jugendlichen

Ausweise der Eltern (Reisepass, Personalausweis etc.)

Einbürgerungsurkunde (nur bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung)

Aufenthaltserlaubnis für die Philippinen

  • Sofern das Kind oder der/die Jugendliche nicht auch die philippinische Staatsangehörigkeit besitzt.

Ein (1) farbiges Passbild

  • Bitte nehmen hierzu die Fotomustertafel des BMI bezüglich den Anforderungen an die Qualität der Passbilder zur Kenntnis.
  • Eine der Botschaft bekannten Möglichkeiten, biometrische Passbilder machen zu lassen, wäre z. B. beim Fotostudio Island Photo.
    Die Anschrift des Fotostudios lautet:
    GF Executive Center, Herrera cor. San Agustin Sts., Salcedo Village, Makati City.

Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt und Antragstellung nicht verheiratet?

  • Gültige Vaterschaftsanerkennung (Affidavit of Acknowledgment /Admission of Paternity, bzw. vor einer deutschen Urkundsperson beurkundete Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung)
  • Ein- und Ausreisenachweis zum Zeitpunkt der Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung durch Vorlage des Reisepasses bzw. Travel Histroy Record des Bureau of Immigration.
  • Aktueller Auszug (CENOMAR) aus dem nationalen Heiratsregister (National Indices of Marriage) für die Mutter des Kindes
  • Ggf. Heiratsurkunde und Nachweise über die Auflösung der vorherigen Ehe(n) der Eltern (Sterbeurkunde/Scheidungs- oder Annullierungsurteil mit Rechtskraftvermerk)

Haben die Eltern nach der Geburt geheiratet?

  • Siehe ‚Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt und Antragstellung nicht verheiratet?‘
  • Heiratsurkunde der Eltern (Oder Original des Familienbuches mit bereits vorhandenem Eintrag des Kindes/ Jugendlichen)

Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet gewesen?

  • Heiratsurkunde der Eltern (Oder Original des Familienbuches mit bereits vorhandenem Eintrag des Kindes/ Jugendlichen)
  • Aktueller Auszug (CEMAR) aus dem nationalen Heiratsregister (National Indices of Marriage) für die Mutter des Kindes
  • Ggf. Heiratsurkunde und Nachweise über die Auflösung der vorherigen Ehe(n) der Eltern (Sterbeurkunde/Scheidungs- oder Annullierungsurteil mit Rechtskraftvermerk)

Bitte beachten Sie:

  • Es kann sein, dass Ihr Kind nach deutschem Recht noch keinen Familiennamen führt. Daher beachten Sie bitte die Ausführungen zum Namensrecht auf der Website der Deutschen Botschaft Manila.
  • In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein. Hierbei kann es sich u.a. um Gerichtsurteile, Namensbescheinigungen, Urkunden über den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, etc. handeln.
  • Ist ein sorgeberechtigter Elternteil bei Antragstellung nicht anwesend, kann seine Unterschrift entweder bei Abholung des Reisepasses nachgeholt werden oder es ist eine unterschriebene und von einem/einer deutschen Notar/in oder einer deutschen Passbehörde beglaubigte Zustimmungserklärung vorzulegen.

Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie, dass bei Ausstellung eines Reisepasses im Ausland ein Zuschlag von EUR 31,00 anfällt.

Die Gebühren müssen bei Antragstellung gezahlt werden. Bei Barzahlung müssen die Gebühren in philippinischen Peso gezahlt werden. Dabei wird der aktuelle Wechselkurs der Botschaft zu Grunde gelegt. Aufgrund ständiger Wechselkursschwankungen können hier deshalb keine genauen Pesobeträge angegeben werden.

Die Passgebühren können auch mit Kreditkarte (Mastercard oder Visa) bezahlt werden. Bei Bezahlung mit Kreditkarte erfolgt die Abbuchung in Euro.

Gebühren bei Wohnort im Amtsbezirk der Botschaft Manila:Gebühren
Europapass (32 Seiten)EUR 101,00
Europapass (48 Seiten)EUR 123,00
Vorläufiger ReisepassEUR 70,00
Expresspass (32 Seiten)EUR 133,00
Expresspass (48 Seiten)EUR 155,00
Reiseausweis zur RückkehrEUR 52,00
Gebühren bei Wohnort außerhalb des Amtsbezirks der Botschaft ManilaGebühren
Europapass (32 Seiten)EUR 161,00
Europapass (48 Seiten)EUR 183,00
Vorläufiger ReisepassEUR 96,00
Expresspass (32 Seiten)EUR 193,00
Expresspass (48 Seiten)EUR 215,00
Reiseausweis zur RückkehrEUR 52,00
Gebühren für Antragstellende, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Amtsbezirk der Botschaft Manila wohnhaft sind.

Gebühren

Europapass (32 Seiten)EUR 68,50
Europapass (48 Seiten)EUR 90,50
Vorläufiger ReisepassEUR 70,00
Expresspass (32 Seiten)EUR 100,50
Expresspass (48 Seiten)EUR 122,50
Gebühren für Antragstellende, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und außerhalb des Amtsbezirks der Botschaft Manila wohnhaft sind:Gebühren
Europapass (32 Seiten)EUR 106,00
Europapass (48 Seiten)EUR 128,00
Vorläufiger ReisepassEUR 96,00
Expresspass (32 Seiten)EUR 138,00
Expresspass (48 Seiten)EUR 160,00

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