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Namensänderung nach Eheschließung

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Sie haben außerhalb Deutschlands geheiratet und wollen Ihren neuen Namen nun auch in Ihrem deutschen Reisepass führen? Bevor Sie einen neuen Namen beantragen können, müssen Sie zunächst eine Namenserklärung abgeben. Nähere Informationen finden Sie hier.

Übersicht

Sie haben außerhalb Deutschlands geheiratet und möchten Ihren Nachnamen nach der Eheschließung ändern? Um den Nachnamen wirksam nach deutschem Recht ändern zu können, ist eine Namenserklärung erforderlich. Erst nach Erhalt der Namensbescheinigung können Sie einen Reisepass oder Personalausweis auf den neuen Nachnamen beantragen.

Wenn Sie einen Ehenamen nach deutschem Recht bilden wollen, können Sie zwischen dem Familiennamen und Geburtsnamen eines jeden Ehegatten wählen. Der gewählte Ehename erstreckt sich automatisch auf alle Kinder, die innerhalb der Ehe geboren sind oder in Zukunft geboren werden.

Eheringe
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Alternativ können Sie Ihren Ehenamen nach fremdem Recht bestimmen, wenn einer der Ehegatten diese fremde Staatsangehörigkeit besitzt. Ihnen stehen dann die Nachnamen zur Wahl, die das fremde Recht erlaubt. Die so gewählten Ehenamen erstrecken sich nicht automatisch auf die in der Ehe geborenen Kinder.

Beide Ehepartner müssen den Antrag persönlich vor Ort bei Antragstellung unterschreiben. Sollte der deutsche Ehegatte sich nicht auf den Philippinen aufhalten, ist es unter Umständen möglich, dass der philippinische Ehegatte die Namenserklärung zunächst bei der Deutschen Botschaft Manila abgibt und der deutsche Ehegatte danach beim zuständigen Standesamt in Deutschland. Bitte klären Sie in diesen Fällen vorab, ob der zuständige Standesbeamte in Deutschland mit diesem Verfahren einverstanden ist.

Erforderliche Unterlagen

Bitte beachten Sie: Es handelt sich bei der folgenden Aufstellung um Dokumente, die in den Routinefällen vorgelegt werden müssen. In individuellen Fällen kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen verlangt werden.

Philippinische Personenstandsurkunden müssen durch die Philippine Statistics Authority (PSA) ausgestellt und von der Deutschen Botschaft legalisiert sein. Hinweise zum Legalisationsverfahren finden Sie hier.

Ausländische Urkunden werden oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Die üblichen Verfahren nennt man Legalisation bzw. Haager Apostille. In einigen Fällen kann auch eine Urkundenüberprüfung notwendig sein. Weitere Informationen können Sie hier einsehen.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache erstellt oder mit englischer Übersetzung versehen sind, müssen mit einer Übersetzung ins Deutsche vorgelegt werden. Informationen zu Übersetzenden finden Sie hier.

  • Ausgefülltes Formular, noch nicht unterschrieben
  • Gültige Reisepässe beider Eheleute (andere Identifikationsdokumente werden nicht akzeptiert)
  • Geburtsurkunden beider Eheleute (bei Geburt auf den Philippinen muss die Urkunde von der Philippine Statistics Authority (PSA) auf Sicherheitspapier (SECPA) ausgestellt sein)
  • Gültige philippinische Aufenthaltserlaubnis (Visum und/oder ACR I-Card) des deutschen Ehegatten
  • Offizielle Heiratsurkunde (bei Heirat auf den Philippinen muss die Urkunde von der Philippine Statistics Authority (PSA) auf Sicherheitspapier (SECPA) ausgestellt sein)
  • Aktueller Auszug (CEMAR) aus dem nationalen Heiratsregister (National Indices of Marriage) für den philippinischen Ehegatten
  • Ggfs. Heiratsurkunde und Nachweise über die Auflösung der vorherigen Ehe(n) beider Ehegatten (Sterbeurkunde/Scheidungs- oder Annullierungsurteil mit Rechtskraftvermerk)
  • Falls der deutsche Ehegatte in Deutschland eingebürgert wurde: Einbürgerungsurkunde
  • Falls der deutsche Ehegatte eine andere Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben hat: Einbürgerungsurkunde + Beibehaltungsgenehmigung Falls Sie gemeinsame Kinder haben: die Geburtsurkunde(n) Ihrer Kinder im Original (bei Geburt auf den Philippinen muss die Urkunde von der Philippine Statistics Authority (PSA) auf Sicherheitspapier (SECPA) ausgestellt sein.

Einseitige Erklärung zur Namensführung in der Ehe

Erklärung über die nachträgliche Rechtswahl und Bestimmung der Namensführung in der Ehe PDF / 56 KB


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