Neues Gebührenrecht
Seit dem 01.07.2023 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Weitere Informationen und die Gebührensätze für die häufigsten vor Ort vorkommenden Dienstleistungen finden Sie hier und auch in den einzelnen Rubriken im Konsularservice
| Euro
| Php
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Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt, Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses, Genehmigungserklärung eines Kaufgeschäfts)
| 56,43 €
| abhängig vom Wechselkurs
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Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen
| 79,57 €
| abhängig vom Wechselkurs
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Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien)
| 25,72 €
| abhängig vom Wechselkurs
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Legalisation von Urkunden (nur Urkunden aus Mikronesien)
| 31,16 €
| abhängig vom Wechselkurs
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Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung
| 98,29 €
| abhängig vom Wechselkurs
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Bescheinigungen (z.B. Konsularbescheinigung zur Eheschließung, Bestätigung des deutschen Führerscheins)
| 34,07 €
| abhängig vom Wechselkurs
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