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Visa: Häufig gestellte Fragen

19.09.2025 - FAQ

Sie haben Fragen zur Beantragung eines Visums? Vielleicht ist sie hier bereits beantwortet:

FAQ

Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn sind dem Schengener Abkommen beigetreten und gelten daher als „Schengener Staaten“.

Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts erfahren Sie, welche Staatsangehörige für Aufenthalte in Deutschland und den Schengener Staaten bis zu 90 Tagen ein Visum benötigen.

Die Staatenliste zur Visumpflicht kann hier gefunden werden.

Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen, in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, benötigen grundsätzlich ein Visum.

Ausgenommen hiervon sind jedoch Staatsangehörige von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, der Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Slowakei, der Schweiz, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern.

Für diese entfällt die Verpflichtung, nach Einreise einen entsprechenden Aufenthaltstitel zu beantragen. Nach ihrer Ankunft und Niederlassung in Deutschland besteht für diese lediglich die allgemeine Meldepflicht bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern.

Staatsangehörige Australiens, Großbritanniens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen. Gleiches gilt für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, sofern keine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden soll.

Für alle anderen, bisher nicht genannten Staatsangehörigen gilt, dass diese vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen müssen.

Schengen-Visa berechtigen zu Aufenthalten im gesamten Schengen-Raum von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen. Sie können maximal für fünf Jahre ausgestellt werden. Die Europäische Kommission bietet einen Aufenthaltsrechner. Hier können Sie die bisherigen Aufenthaltsdaten eingeben und überprüfen, wann und für wie lange eine erneute Einreise möglich ist.

Nationale Visa (auch „D-Visa“) berechtigen zu Einreisen für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen, z.B. für eine Familienzusammenführung, eine Arbeitsaufnahme oder ein Studium in Deutschland.

Das Schengen-Visum muss bei der Auslandsvertretung des Landes beantragt werden, welches das Hauptreiseziel darstellt. Nur für den Fall, dass sich kein Hauptreiseziel definieren lässt, beantragen Sie bei der Auslandsvertretung des Schengen-Landes, wo Sie einreisen werden.

Die Deutsche Botschaft in Manila ist für Ihren Visumantrag nur dann örtlich zuständig, wenn Sie auf den Philippinen, auf den Marshallinseln, in Mikronesien, Papua-Neuguinea, Palau, auf Guam, auf Wake oder auf den Nördlichen Marianen wohnhaft sind.

Wenn Sie als philippinischer Staatsangehöriger oder Staatsangehöriger der oben genannten Länder Ihren Wohnsitz außerhalb der Philippinen oder den oben genannten Ländern haben oder außerhalb der Philippinen oder den oben genannten Ländern arbeiten und sich nur vorübergehend in den Philippinen oder den oben genannten Ländern aufhalten, müssen Sie Ihr Visum bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Generalkonsulat in der Nähe Ihres Wohnsitzes beantragen.

Sie können Ihr Schengenvisum bereits ab 6 Monaten vor dem geplanten Reisebeginn beantragen und sollten den Antrag spätestens einige Wochen vor dem geplanten Reiseantritt stellen. Eine Antragstellung weniger als 15 Tage vor Reiseantritt führt normalerweise nicht mehr zu einer rechtzeitigen Bearbeitung (vgl. Art. 23 Visakodex).

So früh wie möglich. In vielen Fällen ist die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland erforderlich, daher kann die Bearbeitung des Antrages längere Zeit in Anspruch nehmen.

Ihr Pass muss noch mind. 3 Monate nach dem geplanten Ende Ihres Schengen-Aufenthalts gültig sein. Für Visum und Ein-/Ausreisestempel müssen zwei freie Seiten im Pass vorhanden sein. Der Pass muss die Originalunterschrift des Passinhabers beinhalten und darf nicht beschädigt sein. Wenn Ihr Pass binnen 6 Monaten seine Gültigkeit verliert, sollte der Visumantrag mit einem neuen Pass gestellt werden.

Das Passfoto für den Visumantrag muss aktuell und darf nicht älter als 6 Monate sein.

Weitere Anforderungen: 45x 35mm groß, mit hoher Auflösung und weißem Hintergrund. Frontalaufnahme einschließlich Kinn und Hals, Gesicht und Augen dürfen nicht verdeckt sein, Gesichtshöhe muss 70 - 80 % des Fotos einnehmen. Das Passfoto darf nicht nachträglich bearbeitet werden und es muss dem tatsächlichen Aussehen des Antragstellers entsprechen. Bitte verwenden Sie keine alten Passfotos aus vorherigen Visumanträgen.

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort bzw. Ihren Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde.

Wo erhalte ich die Verpflichtungserklärung und welche Verpflichtungen gehe ich damit ein?

In den Fällen, in denen der Eingeladene nicht in der Lage ist, seinen Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren, können Sie sich verpflichten, für alle aufgrund des Aufenthaltes des Ausländers in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland, aufzukommen.

Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz sind regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers. Dort sind auch die entsprechenden Formulare erhältlich. Im Rahmen der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung wird die Bonität des Einladers geprüft und dessen Unterschrift beglaubigt.

Die genannten Paragraphen enthalten alle näheren Informationen, wobei insbesondere § 66 Absatz 2, § 67 zum Umfang der Kosten und § 68 Aufenthaltsgesetz zur Haftung für den Lebensunterhalt maßgebend sind. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung, Bekleidung und anderen Grundbedürfnissen auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit.

Wie lange ist eine Verpflichtungserklärung gültig?

Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als 6 Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können.

Nach Ablauf dieses Zeitraums wird daher im Regelfall die Abgabe einer neuerlichen Verpflichtungserklärung erforderlich.

Was kann ich tun, wenn der Einlader nicht in Deutschland wohnhaft ist?

Sollte kein Wohnsitz in Deutschland bestehen und der gewöhnliche Aufenthalt (i.d.R. sechs Monate Aufenthalt) im Amtsbezirk der Botschaft Manila sein, kann die Verpflichtungserklärung bei der Botschaft abgegeben werden.

Bitte sprechen Sie dazu während der Sprechzeiten der Konsularabteilung, Dienstags-Freitags 8.00-9.30 Uhr (Sie müssen hierzu keine Termin vereinbaren), vor und reichen folgende Unterlagen ein:

  • gültiger Reisepass des Verpflichtungsgebers
  • Nachweis, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt auf den Philippinen haben (Visaverlängerungen, ACR-Card)
  • Kontoauszüge eines deutschen Kontos der letzten 3 Monate UND
  • deutscher Steuerbescheid des letzten Jahres ODER
  • Arbeitsvertrag mit Gehaltsnennung
  • Passkopie der Person, für die Sie sich verpflichten.

Ihre Dokumente erhalten Sie nach Abgabe der Verpflichtungserklärung zurück. Die Gebühr beträgt EUR 29,00, zu zahlen im PHP-Gegenwert in bar oder mit internationaler Master- oder Visakarte.

Die Botschaft behält sich vor, weitere unterstützende Dokumente nachzufordern.

Termine für den kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland werden über unseren externen Dienstleister VFS angeboten. Für den langfristigen Aufenthalt in Deutschland werden Termine bei der Deutschen Botschaft angeboten.

Für die Beantragung von Visa für den langfristigen Aufenthalt nutzt die Botschaft das bestehende Online-Terminvergabesystem. Termine werden täglich freigeschalten.

Nach Erhalt einer Ablehnung stehen Ihnen die folgenden Optionen offen:

  • Sie können einen neuen Visumantrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen, oder
  • Vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die Ablehnung erheben.

Um Auskunft über einen Eintrag im Ausländerzentralregister (AZR) zu erhalten bzw. diesen löschen zu lassen wenden sie sich bitte an:

Bundesverwaltungsamt
Ausländerzentralregister
50728 Köln
Tel.: +49-1888-358-1351 oder 358-3351
Fax: +49-1888-358-2831

E-Mail: poststelle@bva.bund.de
Webseite: www.bundesverwaltungsamt.de

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers VFS oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der drei folgenden Varianten ein:

  1. Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
  2. Beschwerde über Verhalten des externen Dienstleistungserbringers VFS
  3. Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.

Die Botschaft entscheidet immer im konkreten Einzelfall.

Im Merkblatt kann aber nur eine generelle Auskunft gegeben werden, die die meisten, jedoch nicht alle Fallkonstellationen abdeckt. Daher kann es sein, dass z. B. in Ihrem Fall ein Dokument erbeten wird, welches nicht im Merkblatt steht.

Eine vorherige Prüfung der Unterlagen durch die Visastelle ist nicht möglich. Dies kann erst im Rahmen der Antragstellung erfolgen. Informationen über notwendige Unterlagen im Visumverfahren finden Sie auf unserer Website. Lesen Sie sich diese aufmerksam durch und fügen Sie Ihrem Visumantrag alle Unterlagen vollständig bei.

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