Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit/ Staatsangehörigkeitsausweis
Reichstag, asiento del Bundestag, © dpa
Wenn Sie klären möchten, ob Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind, haben Sie die Möglichkeit, einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen. Dieser wird durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) ausgestellt und ist ein rechtsverbindlicher Beweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit. Das Verfahren ist gebührenpflichtig und dauert ca. 1-2 Jahre. Anträge können über die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden.
Ausführliche Informationen, Merkblätter und Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des BVA unter http://www.bva.bund.de/.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Deutsche Botschaft keinerlei Auskünfte zum Stand der Bearbeitung geben kann.