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Bundestagswahl 2025
Briefwahl, © colourbox
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt.
Die anliegenden Unterlagen geben detailliert Auskunft über Möglichkeiten, als Deutsche*r im Ausland an der Bundestagswahl teilzunehmen.
Bitte beachten Sie unbedingt folgendes:
Neben den persönlichen Voraussetzungen ist es erforderlich, dass Sie sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis spätestens 2. Februar 2025 beim zuständigen Wahlamt vorliegen.
Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis finden Sie auf der Webseite Bundeswahlleiterin .
Falls Sie in Deutschland nicht mehr gemeldet sind, aber innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres für mindestens 3 Monate gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Wohnung in Deutschland hatten, können Sie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in diesem Jahr elektronisch als Scan bspw. per Fax oder Email an das zuständige Wahlamt übermitteln.
Die Botschaft weist darauf hin, dass die Wahlämter die Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab dem 4. Februar 2025 versenden. Um die rechtzeitige Stimmabgabe zu gewährleisten, sprechen Sie bitte mit Ihrem Wahlamt ab, auf welchem Weg Sie die Briefwahlunterlagen erhalten und wieder zurücksenden wollen. Die Botschaft Manila bietet zwar auch in diesem Jahr wieder die Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges an. Aufgrund der äußerst knappen Frist zwischen Versand der Unterlagen und dem Wahltag kann die Botschaft allerdings keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zum Wahltag in Deutschland eintreffen werden. Prüfen Sie daher, ob Sie ggfls. einen privaten Kurierdienstleister mit dem Versand der Briefwahlunterlagen beauftragen möchten.