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Einverständniserklärung für minderjährige Kinder
Wenn minderjährige Kinder alleine oder mit nur einer sorgeberechtigten Person (in der Regel die Eltern) verreisen sollen und dafür ein Visum beantragt werden soll, muss für das Kind eine Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder des anderen, nicht mitreisenden Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Diese Erklärung muss beinhalten, dass die sorgeberechtigte Person mit der Ausreise des Kindes einverstanden sind/ist. Üblicherweise wird darin auch erklärt, für welchen Zeitraum und Reisezweck (z. B. „Bis zu drei Monaten“, „zur Erholung“, „zu Besuch“, „zur ständigen Wohnsitznahme“) diese Erklärung gilt.
Weiterhin wird auch erklärt, in wessen Begleitung das Kind reist (z. B. „mit der Großmutter X“, „als unbegleitete Person mit Fluglinie Y und wird am Flughafen in Z abgeholt“, „mit meiner Frau A“)
Hierbei versteht es sich, dass die Einverständniserklärung zur Wahrung der Rechte des/der Sorgeberechtigten in einem zeitlichen Zusammenhang zur beantragten Reise stehen muss.
'Die Botschaft akzeptiert Einverständniserklärungen bei der Antragstellung daher nur bis maximal 6 Monate nach Ausstellung. Das heißt, wenn die Einverständniserklärung älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung ist, wird sie nicht mehr akzeptiert. Bitte geben sie in diesem Fall eine neue Einverständniserklärung ab.
a. Im Ausland (auch auf den Philippinen) ist die Einverständniserklärung
i. vor dem zuständigen deutschen Konsularbeamten bzw. Honorarkonsul oder,
ii. wenn die sorgeberechtigte Person/en in Deutschland ist/sind, vor einem deutschen Notar oder der zuständigen Ausländerbehörde abzugeben.
b. Sofern einer der Sorgeberechtigten verstorben ist, dessen Sterbeurkunde.
c. Sofern das Sorgerecht einer/einem Sorgeberechtigten allein übertragen wurde, den Beschluss des zuständigen Gerichts.
d. Sofern die Mutter das Kind alleine erzieht, Bescheinigung über die alleinerziehende Mutter.
Andere Dokumente können nicht akzeptiert werden.
Hinweis: Die Botschaft weist darauf hin, dass die philippinischen Behörden bei Ausreise von minderjährigen Kindern die „Travel Clearance“ des DSWD verlangen.
Kinder unter 12 Jahren müssen nicht persönlich zum Interview erscheinen. Dies bedeutet, dass z. B. für ein allein reisendes 12jähriges Schulkind zwar ein Termin gebucht werden muss, es aber ausreicht, wenn eine dritte Person die notwendigen Dokumente vorlegt.
Die Botschaft behält sich – im Interesse des Kindeswohls – vor, hier jederzeit weitere Dokumente zu verlangen, sofern sie dies für notwendig erachtet. Wir bitten um Ihr Verständnis.