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Was soll ich machen, wenn z.B. in der Verpflichtungserklärung ein Name falsch geschrieben ist?

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Sofern es sich nicht um einen offenkundigen Fehler handelt (z. B. Michel statt Michael), überlegen wir mit Ihnen gemeinsam am Schalter, wie wir diesen Fehler gegebenenfalls aus der Welt schaffen.

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