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Was soll ich machen, wenn z.B. in der Verpflichtungserklärung ein Name falsch geschrieben ist?
Sofern es sich nicht um einen offenkundigen Fehler handelt (z. B. Michel statt Michael), überlegen wir mit Ihnen gemeinsam am Schalter, wie wir diesen Fehler gegebenenfalls aus der Welt schaffen.