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Praktikum

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Bitte beachten Sie, dass die Durchführung eines Praktikums nur erlaubt ist, wenn dies im Visum ausdrücklich gestattet wird. Denn ein Praktikum ist grundsätzlich eine Erwerbstätigkeit.
Visa werden abhängig von der Aufenthaltsdauer ausgestellt als nationale Visa (D-Visa) oder Schengenvisa (C-Visa).
Nationale Visa der Kategorie D (mit Beteiligung der Ausländerbehörde) werden ausgestellt für Aufenthalte über 90 Tage pro Halbjahr im Schengenraum. Die Visastelle stellt diese Visa für 90 Tage aus. In Deutschland wenden Sie sich an die Ausländerbehörde, welche die Aufenthaltserlaubnis ausstellt. Diese Aufenthaltserlaubnis berechtigt dann auch zu Reisen im Schengenraum bis zu 90 Tage pro Halbjahr. Schengenvisa der Kategorie C werden ausgestellt für Aufenthalte bis zu 90 Tage pro Halbjahr im Schengenraum.

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • gültiger Reisepass mit zwei Kopien der Lichtbildseite des Passes

  • drei Antragsformulare, vollständig in deutscher Sprache ausgefüllt

  • vier identische und aktuelle Passbilder, dreimal für die Antragsformulare, ein Bild lose beigefügt

  • unterschriebener Praktikumsvertrag mit Arbeitgeberin oder Arbeitgeber in Deutschland oder konkretes Praktikumsangebot

(im Original mit zwei Kopien) mit genauen Angaben über:

- genaue Bezeichnung der Vertragsparteien

- Beginn und Dauer des Vertrags

- die Art der beabsichtigten Tätigkeit,

- die Dauer der beabsichtigten Tätigkeit,

- den Praktikumsort und

- die Höhe der Vergütung.


Es werden nur vollständige Anträge angenommen, weil nur so eine ordnungsgemäße Prüfung des Antrags möglich ist.
Alle Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache sind (außer englischsprachige Unterlagen), müssen mit einer notariell beglaubigten deutschen Übersetzung eingereicht werden (mit zwei Kopien).
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
Die Gebühr für die Antragsbearbeitung beträgt 60,00 Euro und wird bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in philippinischen Peso fällig.
Weitere Gebühren für die Antragsbearbeitung, allgemeine Information und Auskünfte zu laufenden Anträgen erhebt die Visastelle nicht.
Informationen zu studienfachbezogenen Praktika in Deutschland für Studierende aus dem Ausland erhalten Sie über den folgenden Link: http://www.arbeitsagentur.de/nn_226324/Navigation/zentral/Unternehmen/Arbeitskraeftebedarf/Beschaeftigung/Auslaender/Studenten-Praktikanten/Studenten-Praktikanten-Nav.html

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