Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Wenn bei meinem Vorsprachetermin noch Unterlagen gefehlt haben, wie lange muss ich dann warten, bis ich einen neuen Termin bekomme?
Die Botschaft nimmt keine unvollständigen Anträge entgegen.
Unvollständig heißt, dass Unterlagen fehlen, die Sie aus den Merkblättern hätten ermitteln können. Diese Anträge werden am Schalter zurückgewiesen. Die Zurückweisung ist KEINE Ablehnung Ihres Antrages. Sie haben die Möglichkeit, sich einen neuen Termin zu beschaffen und dann erneut zu einem Interview zu erscheinen.
Bitte lesen Sie daher die Merkblätter sorgfältig durch und stellen Sie die für Sie zutreffenden Dokumente zusammen.
Sofern Sie dennoch gebeten werden, weitere Unterlagen nachzureichen, können Sie diese so zügig nachreichen, wie Sie diese beschaffen können. Die Botschaft weiß, dass das nicht immer am gleichen Tag oder von heute auf morgen geht. In diesen Fällen warten wir selbstverständlich mit einer Entscheidung, bis Sie das erbetene Dokument nachgereicht haben.
Bitte beachten Sie, dass die fehlenden Unterlagen, die aus Deutschland nachgereicht werden, NICHT an die Botschaft übersandt werden können. Sie als Antragstellerin oder Antragsteller müssen sich die Unterlagen an eine von Ihnen zu benennende Empfangsmöglichkeit (Kurierpostfach, Postfach, Fax, E-Mail) senden lassen. Bitte beachten Sie, dass die Botschaft Unterlagen auf Thermopapier nicht entgegennimmt – alle Unterlagen sind auf Normalpapier vorzulegen.