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A) zum Schengen-Visum
Zu Antrag Schengen Visum:
Ungeachtet der mit Asterisk (*) gekennzeichneten Fußnoten müssen, auf Grund der elektronischen Datenvararbeitung des Visumsantrags, grundsätzlich alle Felder des Antrags vollständig ausgefüllt werden.
Wird der Antrag über den link auf der homepage der Botschaft ausgefüllt erhält man einen entsprechenden Warnhinweis wenn bestimmte Felder nicht oder nicht vollständig ausgefüllt sind.
In welcher Sprache muss ich das Formular ausfüllen?
Entweder in Englisch oder in Deutsch, Tagalog ist nicht zugelassen.
zu Frage 11 und 12:
Frage: Soll ich die Namen meiner Eltern auch angeben, wenn sie bereits verstorben sind?
Antwort: Nein
zu Frage 18,
Ggf. Rückkehrberechtigung für das Land des Wohnsitzes:
Frage: Was soll diese Frage?
Antwort: Es geht darum, ob sie mit Ihrem Pass oder Reisedokument ohne weitere Formalitäten wieder zu Ihrem Wohnort zurückkehren können (Das ist vor allem für Angehörige dritter Staaten relevant). Wenn Sie einen gültigen philippinischen Reisepass besitzen, brauchen Sie hier nichts auszufüllen.
zu Frage 21,
Hauptreiseziel
Frage: Was gebe ich hier an?
Antwort: Es genügt, wenn Sie den Ort angeben, an dem Sie sich - voraussichtlich - am längsten aufhalten werden.
zu Frage 25,
Das Visum wird beantragt für:
Frage: Welchen Gültigkeitszeitraum soll ich unter „von....bis“ einsetzen, wenn ich mehrfach einreisen will?
Antwort: Vom Tag Ihrer ersten Einreise bis zum Tag Ihrer letzten Ausreise. Überlegen Sie sich, ob Sie nicht eine „Sicherheitsmarge“ einkalkulieren sollten, aber bedenken Sie, dass Sie dann auch den Versicherungsschutz dafür nachweisen müssen, bzw. dass Ihre Einladung den ganzen Zeitraum abdecken muss.
zu Frage 26,
Frühere Anträge auf Erteilung eines Visums bei:
Frage: Gilt das auch für Visaanträge bei den Konsulaten anderer Schengen-Staaten?
Antwort: Ja.
zu Frage 27,
Zielstaat nach Ihrem Aufenthalt in...
Frage: Was soll ich hier einsetzen?
Wenn Sie nach Ihrem Aufenthalt in Deutschland wieder nach den Philippinen zurückkehren: „RP“. Wenn Sie in einen anderen Schengenstaat oder einen dritten Staat weiterreisen, dann den Namen dieses Schengenstaats.
zu Frage 27,
Bei Transit: Besitzen Sie eine Einreiseerlaubnis für den Endzielstaat?
Beachten Sie bitte, dass Sie das deutsche Transitvisum erst erhalten, wenn Sie das Visum des Endzielstaats und aller auf dem Weg dahin zu durchquerenden Staaten bereits vorweisen können. Natürlich gilt das nicht, falls Ihr Endzielstaat ein Schengen-Staat ist. Dann brauchen Sie ein Schengen-Visum für diesen Staat und kein Transitvisum.
zu Frage 28,
Frühere Aufenthalte in Schengen-Staaten:
Frage: Muss ich hier alle Aufenthalte angeben?
Antwort: Ggf. genügt es zu schreiben: Mehrfach, zuletzt am/in (Datumsangabe, notfalls nur Angabe des Jahres).
zu Frage 29,
Zweck des Aufenthalts:
Frage: Was gebe ich hier an?
Antwort: Richten Sie sich einfach nach den Titeln der einzelnen Visamerkblätter (z.B. für: Geschäftsreise, Besuchsreise, Messebesuch, Tourismus etc.).
zu Frage 32,
Grenze der Ersteinreise in den Schengener Staaten:
Frage: Was gebe ich hier an?
Antwort: Wenn Sie nach Deutschland fliegen, den deutschen Zielflughafen.
Beachten Sie, dass Sie mit einem deutschen Schengen-Visum als erstes in Deutschland einreisen sollten - es sei denn, Sie haben gute Gründe, über einen anderen Schengen-Staat nach Deutschland zu reisen. Gegebenenfalls müssen Sie die Grenzschutzbeamtinnen und Grenzschutzbeamten dann aber auch von Ihren Gründen dafür überzeugen können.
zu Frage 34,
Auskunftspersonen in den Schengener Staaten:
Frage: Wen soll ich hier einsetzen?
Diejenige/Denjenigen, die/der Sie eingeladen hat - ggfs. eine Vertreterin oder einen Vertreter des Unternehmens oder der Institution, die Sie eingeladen hat. Wenn Sie keine derartige Person kennen, oder Ihr Visum keiner Einladung bedarf, brauchen Sie hier keine Angaben zu machen.
zu Frage 34,
Anschriften während des Aufenthalts:
Frage: Was soll ich hier einsetzen, wenn ich noch nicht genau weiß, wo ich wohnen werde? Muss ich alle meine Aufenthaltsadressen angeben, wenn ich in Deutschland herumreise?
Notfalls können Sie Angaben wie „Berlin, Hotel“ machen. Das dürfte aber in erster Linie auf Geschäftsreisende zutreffen. Alle anderen sollten möglichst genaue Angaben machen. Ihre Gastgeberin oder Ihr Gastgeber bzw. Geschäftspartnerin oder Geschäftspartner sollte Ihnen die Adresse angeben. Im Übrigen genügt es, wenn Sie hier die Adresse an Ihrem Hauptreiseziel (siehe Frage 15) einsetzen.
zu Frage 35,
Lebensunterhalt während des Aufenthalts:
Frage: Was soll ich hier schreiben, wenn meine Gastgeberin bzw. mein Gastgeber alle Kosten des Aufenthalts trägt?
Antwort: Bitte die Gastgeberin bzw. den Gastgeber hier eintragen.
zu Frage 45,
Anschrift:
Frage: Soll ich hier den Wohnort entsprechend meines Aufenthalts oder den tatsächlichen Hauptwohnsitz angeben?
Antwort: Bitte den Wohnort der Registrierung angeben.