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Ich bin eine Ausstellerin bzw. ein Aussteller bei einer Messe. Muß ich Visagebühren zahlen?
Hierzu beachten Sie bitte das Merkblatt „Messebesuch“ auf der Homepage der Botschaft, www.manila.diplo.de zu Visa.
Wenn Sie Ausstellerin oder Aussteller auf einer in Deutschland stattfindenden Messe oder Ausstellung sind legen Sie bitte bei Antragstellung bereits das Original und eine Kopie Ihres Ausstellerausweises vor. Nur wenn dieser bei Antragstellung vorgelegt wird kann Ihnen die Visabearbeitungsgebühr erlassen werden. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren ist nicht möglich.
Das gebührenfrei erteilte Visum ist auf den Zeitraum der Messe/Ausstellung begrenzt für welche der Ausstellerausweis gültig ist (der Zeitraum kann auch zwei oder mehrere Messen / Ausstellungen abdecken wenn entsprechende Ausstellerausweise vorgelegt werden).
Sollten Sie ein längerfristiges Visum, z.B. ein Jahresvisum, beantragen und haben nur einen Ausstellerausweis für eine Messe / Ausstellung sind Visumsbearbeitungsgebühren zu bezahlen.