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Wie lange ist ein Schengen-Visum denn gültig?

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In der Regel erhalten Sie ein erstes Schengen-Visum nur für die Dauer des beabsichtigten Aufenthaltes. (z. B. vom 1. bis 12. November)
Später kann die Botschaft auch Schengen-Visa erteilen, die dazu berechtigen, eine bestimmte Anzahl von Tagen in einem bestimmten Zeitraum zu bleiben (z. B. 30 Tage zwischen dem 01. März und 31. Mai)

Maximale Aufenthaltsdauer ist immer die Anzahl der Tage, die im Visum angegeben ist! Gezählt wird die Dauer ab Zeitpunkt der ersten Einreise ins Schengengebiet.

Mit einem Schengen-Visum mit Gültigkeit von einem Jahr oder mehr und mit eingetragener Aufenthaltsdauer 90 Tage dürfen Sie sich jedoch insgesamt maximal 90 Tage pro Halbjahr in Deutschland oder einem anderen Schengenland aufhalten.

Ab dem 18.10.2013 hat sich gemäß Artikel 5 Absatz 1 Schengener Grenzkodex die Berechnung der zulässigen Aufenthaltsdauer sowohl im Rahmen eines Schengenvisums als auch für visafrei aus Drittstaaten Einreisende geändert. Statt der bisherigen „Vorwärtsbetrachtung“ („90 Tage innerhalb von 6 Monaten“, also ab Einreise zeitlich vorwärts gerechnet) findet künftig eine „flexible Rückwärtsbetrachtung“ Anwendung ( „90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen“, also ab Kontrolldatum zeitlich rückwärts gerechnet).

Wie ist diese Neuregelung zu verstehen?

Nehmen wir an, eine Ausländerin oder ein Ausländer hat ein Jahresvisum für die Schengener Staaten, gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2020.

Am 18.10.2020 befindet er sich in den Schengener Staaten.

Zur Bewertung der Legalität seines Aufenthalts an diesem Tag wird der Zeitraum vom 22.04.2020 bis 18.10.2020 betrachtet. Das ist genau der Zeitraum von 180 Kalendertagen, der am 18. Oktober endet.

Nun werden alle Tage in diesem Zeitraum gezählt, an denen sich die Ausländerin oder der Ausländer in den Schengener Staaten aufgehalten hat, ein- oder ausgereist ist.

Ist die Anzahl solcher Tage nicht größer als 90, dann ist sein Aufenthalt an diesem Tag, am 18. Oktober, legal.
Wenn die Ausländerin oder der Ausländer nicht ausreist, dann wird am folgenden Tag erneut die Legalität seines Aufenthalts bewertet.

Aber der Zeitraum ist dabei ein anderer, nämlich vom 23.04.2020 bis 19.10.2020 — wiederum 180 Tage; aber Anfangs- und Enddatum dieses Zeitraums sind um einen Tag verschoben.
Diese Bewertung wird für jeden Tag durchgeführt, an dem sich die Ausländerin oder der Ausländer in den Schengener Staaten aufhält.

Einen Aufenthaltsrechner finden Sie hier:

http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/borders-and-visas/border-crossing/schengen_calculator_en.html?lang=en

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