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Was ist ein Jahresvisum oder „unechtes Jahresvisum“?
Ein Jahresvisum ist ein Nationales Visum. Es wird nur in ganz seltenen Fällen von Botschaften oder Generalkonsulaten ausgestellt.
Ein unechtes Jahresvisum ist ein Schengenvisum, das mit einjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt wird und zu einem dreimonatigen Aufenthalt pro Halbjahr und zu mehrmaliger Einreise berechtigt.
Grundlage hierfür ist die „VERORDNUNG (EG) Nr. 810/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex)“,
„…Das einheitliche Visum kann sein (Art. 24):…
- ein Visum mit ein- oder mehrjähriger Gültigkeit, das zu einem dreimonatigen Aufenthalt pro Halbjahr und zu mehrmaliger Einreise berechtigt; dieses Visum kann Personen ausgestellt werden, welche die erforderlichen Garantien bieten und für eine Vertragspartei von besonderem Interesse sind. Darüber hinaus besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, bestimmten Kategorien von Personen Visa mit einer Gültigkeitsdauer von über einem Jahr bis zu höchstens fünf Jahren zu erteilen, die zu mehrmaliger Einreise berechtigen…“
Im Regelfall wird ein Mehrjahresvisum nur ausgestellt, wenn sich die Antragstellenden im Rahmen von Einjahresvisa bereits „bewährt“ haben (insbesondere Einhaltung der erlaubten Aufenthaltszeiten sowie Nutzung zum vorgesehenen legalen Aufenthaltszweck).
In Ausnahmefällen kann also ein solches Visum auch für einen Zeitraum von zwei, drei bis maximal fünf Jahren ausgestellt werden, wobei jedoch auch dann lediglich ein Aufenthalt von maximal drei Monaten pro Halbjahr erlaubt ist.
Das Halbjahr ist nicht mit dem Kalenderhalbjahr identisch. Bitte lesen Sie hierzu unseren Beitrag zu „Wie lange ist ein Schengen-Visum denn gültig.
Im Visumetikett ist hinter “Dauer des Aufenthalts„ in jedem Fall nur “90„ eingetragen, da der Eintrag einer anderen Zahl oder eines anderen Vermerks nicht möglich ist. Die Besonderheit des Jahresvisums ergibt sich daher einzig und allein aus der ein- oder mehrjährigen Ausstellungsdauer “vom…bis„.