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Gibt es Fristen die zum Schengen Visumsantrag zu beachten sind?

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Gemäß Artikel 9 (1) des Schengener Visakodex darf der Visumsantrag frühestens sechs Monate vor der geplanten Einreise beantragt werden.

Gemäß Artikel 12(a) muss der Reisepass der Antragstellerin oder des Antragstellers drei Monate nach der geplanten Ausreise aus den Schengener Staaten gültig sein und zwei freie Seiten für Visa haben.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit von Schengenvisa-Anträgen im Regelfall (1) eine Woche beträgt. Die Visa können nicht früher erteilt werden.

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