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Änderungen der Visagültigkeit
Änderungen der Visagültigkeitsdaten sind nach Ausstellung des Visums nicht möglich.
Das Vorgehen bei der Neuausstellung eines Visums mit neuen Gültigkeitsdaten ist wie folgt:
- Vereinbaren Sie bitte einen neuen Termin über das Terminvergabesystem der Visastelle.
- Erscheinen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin in der Visastelle
- Reichen Sie einen neuen Visumantrag mit korrigierten Daten ein
- Reichen Sie die Unterlagen, die mit dem alten Visumantrag eingereicht wurden aber die neuen Reisedaten nicht mehr erfasst (z.B. Reisekrankenversicherung) ein.
- Zahlen Sie die volle Visagebühr.
Die Bearbeitungszeit sollte etwa 2 Arbeitstage dauern.
Bitte beachten Sie das Folgende bei der Beantragung eines Schengen-Visums:
Die Botschaft erteilt Visa mit Gültigkeitsdaten gemäß der von der Antragstellerin oder vom Antragsteller im Visumantrag angegebenen Daten.
Das Antragsformular ist schließlich die Unterlage, die im Antragsverfahren rechtlich bindend ist.
Bitte achten Sie darauf, dass das Einreisedatum in das Schengen-Gebiet (punkt 30 im Antragsformular) und das Datum der Ausreise aus dem Schengen-Gebiet (Punkt 31) die der Aufenthaltsdauer (Punkt 25) erfassen.