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Mein Antrag wurde abgelehnt. Was kann meine Einladerin oder mein Einlader aus Deutschland tun?
Ihre Einladerin oder Ihr Einlader kann Ihnen zum Beispiel ein unterstützendes Schreiben übersenden, welches Sie Ihrer Begründung beifügen. Er kann sich jedoch nicht selbst bei der Botschaft nach den Ablehnungsgründen erkundigen. Sofern die Gastgeberin oder der Gastgeber aus Deutschland dies für Sie tun möchte, benötigt er eine Vollmacht von Ihnen, die er dann mit seiner Remonstration der Botschaft vorlegt.