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Beibehaltung

Auf dem Foto sind vier deutsche Reisepässe zu sehen. Einer ist aufgeschlagen.

Deutsche Reisepässe, © picture alliance / Arco Images

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Sie möchten die philippinische Staatsangehörigkeit erwerben ohne die deutsche dadurch zu verlieren?

Dies ist möglich, wenn Sie im Besitz einer sogenannten Beibehaltungsgenehmigung sind.

Die Beibehaltungsgenehmigung ist eine Ausnahmeregelung zum allgemeinen Grundsatz des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes, wonach ein Deutscher die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verliert, wenn er eine ausländische Staatsangehörigkeit auf Antrag annimmt.

Eine Beibehaltungsgenehmigung muss durch das Bundesverwaltungsamt erteilt werden, bevor Sie die philippinische Staatsangehörigkeit annehmen.

Damit das Bundesverwaltungsamt Ihrem Antrag zustimmen kann, müssen Sie

  1. fortbestehende Bindungen an Deutschland (u.a. deutsche Sprachkenntnisse) und
  2. konkrete Nachteile nachweisen, die Sie als deutscher Staatsangehöriger auf den Philippinen haben und mit der Einbürgerung beseitigen möchten.

Den Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung (bestehend aus Antragsformular, beglaubigte Kopie vom Pass und philippinischen Aufenthaltserlaubnis und Begleitunterlagen) reichen Sie bitte zweifach (im Original und in einfacher Kopie) bei der Deutschen Botschaft in Manila ein. Dies können Sie entweder persönlich mit Terminvereinbarung oder per Post tun. Bei postalischer Beantragung lassen Sie bitte die Kopien Ihres Reisepasses und der philippinischen Aufenthaltserlaubnis vorher durch einen Notary Public beglaubigen.

Die Deutsche Botschaft in Manila wird Ihren Antrag, versehen mit einer Stellungnahme, an das Bundesverwaltungsamt weiterleiten.

Ausführliche Informationen, Merkblätter und Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des BVA unter http://www.bva.bund.de/.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Deutsche Botschaft keinerlei Auskünfte zum Stand der Bearbeitung geben kann.

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